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Landgericht Wuppertal

Fünf Jahre Haft für tödliche Penis-Injektion

Ein schwuler Mann wollte einen größeren Penis – und fand über eine Datingplattform einen "Experten", der angab, diesen Wunsch erfüllen zu können. Das Abenteuer endete tödlich – jetzt gibt es ein Urteil gegen den Täter.


Der Angeklagte spritzte in den Penis und Hodensack seines Opfers, das später starb (Bild: ZaldyImg / flickr)

  • 28. August 2023, 15:30h 2 Min.

Ein 46-jähriger Solinger ist für eine tödlich verlaufene Penisvergrößerung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Wuppertaler Landgericht sprach den Angeklagten am Montag wegen Körper­ver­letzung mit Todesfolge schuldig.

Bei einer der Injektionen in das Geschlechtsteil eines 32-Jährigen war Silikonöl in die Blutbahn gelangt. Es kam zu einer Blutvergiftung, die nach mehreren Monaten Leidenszeit schließlich zum Tod des Opfers führte (queer.de berichtete).

Insgesamt vier Injektionstermine habe es gegeben, mit jeweils 100 Milliliter "zum Selbstkosten-Preis von 200 Euro", so der Angeklagte während der Verhandlung. Die beiden hatten sich über eine Datingplattform für schwule Männer kennengelernt, auf der der Angeklagte seine ärztlichen Dienste angeboten hatte.

Angeklagter hatte sein Opfer getäuscht

Der Angeklagte, der weder Arzt noch Heilpraktiker ist, sondern Restaurant-Fachmann, habe dem 32-Jährigen vorgetäuscht, die notwendige Qualifikation für die Behandlung zu besitzen, so das Gericht. Außerdem habe er über die Art des verwendeten Silikonöls falsche Angaben gemacht.

Während des Prozesses hatte der Angeklagte argumentiert, er habe die Spritzen auf ausdrücklichen Wunsch des späteren Opfers gesetzt. Da das Opfer aber in entscheidenden Punkten getäuscht worden sei, habe keine frei verantwortliche Entscheidung vorgelegen, befand das Gericht. Außerdem sei die Behandlung potenziell lebensgefährlich und damit rechtlich sittenwidrig gewesen.

Strafverschärfend wertete das Gericht, dass der Kellner trotz der tödlichen Injektion einem weiteren Mann mehrere weitere Injektionen verabreicht habe, zuletzt noch im März dieses Jahres. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Opfer war im Februar 2020 gestorben. Der Mann war zuvor seit der Injektion im Juli 2019 über Monate immer wieder in verschiedene Krankenhäuser gekommen. Am Ende einer langen Leidensphase starb er schließlich an inneren Blutungen sowie Leber- und Nierenversagen.

Der Angeklagte hatte sich während des Prozesses zwischenzeitlich abgesetzt, war dann aber wieder aufgetaucht und hatte sich der Justiz gestellt. Daraufhin war er in Untersuchungshaft gekommen. Die 29-jährige Schwester des Opfers hatte ausgesagt, vor der letzten Injektion habe ihr Bruder Bedenken gehabt, die der Angeklagte aber zerstreut habe. (dpa/cw)