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Berufungsverfahren

Finnland: Homophobe Christdemokratin erneut vor Gericht

Päivi Räsänen von den mitregierenden Christdemokraten macht – unter Berufung auf ihren Glauben – seit Jahrzehnten Stimmung gegen queere Menschen. Jetzt muss sich die Parlamentsabgeordnete dafür erneut vor einem Gericht verantworten.


Die Christdemokratin Päivi Räsänen steht wegen Volks­verhetzung vor Gericht (Bild: FinnishGovernment / wikipedia)

  • 1. September 2023, 14:14h 3 Min.

Vor einem Berufungsgericht in Helsinki ist am Donnerstag und Freitag der Prozess gegen die christdemokratische Parlamentsabgeordnete Päivi Räsänen in einen neue Runde gegangen: Die Staatsanwaltschaft beschuldigte die 63-jährige frühere finnische Innenministerin, mit mehreren Tiraden gegen Homo­sexuelle gegen das Gesetz gegen Volks­verhetzung verstoßen zu haben.

Die Anklage forderte eine Geldstrafe in Höhe von vier Monatsgehältern für Räsänen. Auch der evangelische Bischof Juhana Pohjola steht vor Gericht, weil er die Tiraden von Räsänen auf der Kirchenwebsite veröffentlicht hatte. Er soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft mit einer Geldbuße in Höhe von zwei Monatsgehältern bestraft werden.

Das Anwaltsteam von Räsänen und Pohjola erklärte hingegen, die Hauptangeklagte beziehe sich in ihrer pauschalen Ablehnung von Homo­sexuellen lediglich auf die Bibel, deren Position sie wahrheitsgemäß wiedergebe. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ende die Religionsfreiheit aber dann, wenn die Grundrechte anderer Menschen in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Entscheidung des Gerichts ist für den 30. November anberaumt.

Letztes Jahr waren Räsänen und Pohjola von einem Bezirksgericht in Helsinki von allen Vorwürfen freigesprochen worden (queer.de berichtete). Zwar erkannte das Gericht damals an, dass einige der Äußerungen von Schwulen und Lesben als beleidigend aufgefasst werden könnten. Sie seien aber Ausdruck religiösen Glaubens und nicht strafbar. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein.

Räsänen will Homosexuelle heterosexuell machen

Im Verfahren geht es um mehrere Äußerungen Räsänens aus den vergangenen zwei Jahrzehnten. Anlass für das Verfahren war ein Radiointerview aus dem Jahr 2019, in dem die Politikerin davon gesprochen hatte, dass Homosexualität – wenn sie angeboren sei – eine genetische Degeneration sein könne. Die Politikerin habe laut Staatsanwaltschaft die Gleichwertigkeit von Homosexuellen in Frage gestellt. So habe sie beispielsweise erklärt, dass Gott Menschen als heterosexuell geschaffen habe, nicht als homo­sexuell. In einem Pamphlet hatte sie außerdem geschrieben, dass Homosexuelle, die sich einer "Behandlung" unterzögen, ein "normales heterosexuelles Leben" führen könnten.

Der Fall hat auch international Aufmerksamkeit erregt, weil sich Räsänen bereits während des ersten Prozesses als Opfer religiöser Verfolgung und als Kämpferin für die freie Meinungsäußerung inszenierte. Sie wurde unter anderem von der amerikanischen Organisation Alliance Defending Freedom (ADF) unterstützt, die vor allem in den USA mit Musterprozessen die angeblich gefährdete "Religionsfreiheit" als Waffe gegen Homosexuelle nutzt. So unterstützte die ADF etwa eine Grafikdesignerin, die keine Website für eine gleichgeschlechtliche Hochzeit erstellen wollte. Die konservative Mehrheit im Washingtoner Supreme Court gab der queerfeindlichen Christin im Juni recht (queer.de berichtete).

Anders als beim letzten Verfahren gehört Räsänen dieses Mal einer Fraktion an, die an der finnischen Regierung beteiligt ist. Ihre Partei KD ist der kleinste Partner einer im Juni ins Amt gekommenen rechten Koalition aus der konservativen Nationalen Sammlungspartei von Ministerpräsident Petteri Orpo, der rechtspopulistischen Partei "Die Finnen" und der Schwedischen Volkspartei, einer liberalen Partei der schwedischen Minderheit. (dk)

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