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Menschenrechtsorganisationen schlagen Alarm

Lage für queere Menschen im Libanon immer prekärer

Mehrere Menschenrechtsorganisationen warnen davor, dass sich die Lage von sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten im Libanon derzeit extrem verschlechtert.


Der Libanon gilt bislang als eines der eher besseren Orten für queere Menschen im Nahen Osten (Bild: eusebius / flickr / by 2.0)

  • 5. September 2023, 13:15h 2 Min.

Die libanesischen Behörden greifen Menschenrechtler*­innen zufolge systematisch die grundlegenden Rechte von queeren Person an. Das erklärte die "Koalition zur Verteidigung der Meinungsfreiheit im Libanon" am Dienstag. Die Koalition besteht aus 15 libanesischen und internationalen Organisationen, unter anderem zählen dazu auch Human Rights Watch und Amnesty International. "Während der Libanon immer tiefer in die Krise versinkt", gingen die Behörden hart gegen die Rechte von LGBTI vor, erklärte Rasha Younes, Forscherin bei Human Rights Watch in dem Bericht.

/ hrw

Im August seien zwei separate Gesetzesentwürfe eingebracht worden, die gleich­geschlechtliche Beziehungen zwischen Erwachsenen ausdrücklich kriminalisierten und jeden, der "Homosexualität fördert", mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafe. "Die libanesischen Behörden sollten die vorgeschlagenen Anti-LGBTI-Gesetze sofort aufheben und die anhaltenden Angriffe auf Grundfreiheiten beenden", forderte Younes.

Barbesucher verprügelt

Die LGBTI-Community wurde in letzter Zeit immer wieder von Gegner*innen ins Visier genommen. Zuletzt hatten Männer eine Bar dieser Szene in der Hauptstadt Beirut angegriffen, in der eine Drag-Veranstaltung stattfand. Lokale Medien berichteten, dass einige der Barbesucher verprügelt und bedroht wurden. Der libanesische Kulturminister Mohammad Mortada hatte außerdem ein Verbot des Hollywoodfilms "Barbie" gefordert. Der Film "mache Werbung für Homosexualität" und widerspreche "den moralischen und religiösen Werten im Libanon" (queer.de berichtete). Umgesetzt wurde der Vorschlag am Ende aber nicht.

Es gibt im Libanon kein eindeutiges Gesetz, das gleichgeschlechtliche Handlungen verbietet. Im Artikel 534 des Strafgesetzbuchs heißt es aber, dass "jeder Geschlechtsverkehr, der gegen die natürliche Ordnung verstößt", mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden könne. (dpa/cw)

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