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Köln
Bloggerin darf trans Frau nicht mit Pädophilie in Zusammenhang bringen
Erfolg für eine trans Aktivistin: Eine Bloggerin darf sie nicht mit einer falschen Tatsachenbehauptung als Pädophilie-Anhängerin verunglimpfen.

Das Oberlandesgericht Köln schützt eine trans Aktivistin vor falschen Behauptungen einer offensichtlich queerfeindlichen Bloggerin (Bild: wwwuppertal / flickr)
- 6. September 2023, 09:26h 2 Min.
Früher wurden insbesondere Schwule pauschal als Pädophile beschimpft, heute sind es in vielen Fällen trans Frauen. Doch das ist nach einer Entscheidung Oberlandesgerichts Köln nicht rechtens, wie Rechtsanwalt Jasper Prigge kürzlich mitteilte.
"Trans und Pädophilie in einen Zusammenhang zu bringen, ist perfide. Eine Bloggerin darf dies in Bezug auf unsere Mandantin nun nicht mehr, vor dem OLG Köln gab sie eine Unterlassungserklärung ab. Ein wichtiges Verfahren", kommentierte Prigge im Kurznachrichtendienst X.
/ JasperPriggeTrans und Pädophilie in einen Zusammenhang zu bringen, ist perfide. Eine Bloggerin darf dies in Bezug auf unsere Mandantin nun nicht mehr, vor dem OLG Köln gab sie eine Unterlassungserklärung ab. Ein wichtiges Verfahren! https://t.co/PtfKtHDT4e
Jasper Prigge (@JasperPrigge) September 4, 2023
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Die Bloggerin hatte zuvor online über eine trans Aktivistin geschrieben: "Ich hatte mir erlaubt, öffentlich die Frage zu stellen, warum X vom Vorstand der Y […] ein Symbol als Maskottchen in die Kamera hält, das auch pädophilen Kreisen zugeschrieben wird". Dabei ging es um ein Foto, auf dem die trans Frau mit einem Maskottchen einer trans Selbsthilfegruppe aus Stoff zu sehen war. Dieses hat allerdings mit Pädophilie oder Kindesmissbrauch nichts zu tun. Trotz einer Abmahnung wollte die Bloggerin ihren Satz nicht zurückziehen. Daraufhin klagte die betroffene trans Frau.
Kölner Oberlandesgericht überstimmt Düsseldorfer Vorinstanz
Das Landgericht Düsseldorf befand zunächst, dass es sich bei der Aussage um freie Meinungsäußerung handle. Das Oberlandesgericht Köln sah das aber anders und sah das Persönlichkeitsrecht der Klägerin durch die "unwahre Tatsachenbehauptung" verletzt. "Die Äußerung ist geeignet, sich abträglich auf ihr Ansehen auszuwirken", so das Gericht.
"Das Verfahren ist bedeutsam", erklärte Anwalt Prigge. "Es zeigt auf, dass es trans Frauen nicht hinnehmen müssen, wenn sie in eine Ecke mit Pädophilen gestellt werden – und dass es manchmal den Mut braucht, sein Anliegen durch mehrere Instanzen zu verfolgen."
Auch prominente Journalist*innen haben in letzter Zeit vermehrt gegen trans Menschen polemisiert, etwa im rechten Portal von Ex-"Bild"-Chef Julian Reichelt (queer.de berichtete). (dk)













