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Dortmund
Gericht: "Transe" ist eine Beleidigung
Riccardo Simonetti hat einen Sieg vor Gericht errungen, nachdem er online übel beleidigt wurde.

Riccardo Simonetti ist derzeit in vielen TV-Sendungen zu sehen, u.a. als Moderator der ZDFneo-Realityserie "Glow Up – Deutschlands nächster Make-up Star" (Bild: ZDF / Malorie Shmyr)
- 14. September 2023, 10:00h 2 Min.
- Zu Update springen: Landgericht widerspricht Simonetti (15.9.23, 13:47h)
Das Landgericht Dortmund hat dem Entertainer Riccardo Simonetti Recht gegeben und bekräftigt, dass eine transfeindliche Online-Tirade gegen den 30-jährigen "Glow Up"-Moderator rechtswidrig war. Das teilte Simonetti am Mittwoch auf Instagram mit.
"Ich teile für gewöhnlich solche Gerichtsurteile nicht auf Social Media. Da es sich in diesem Fall allerdings um einen Fall mit Bedeutung handelt, möchte ich, dass möglichst viele Menschen darüber Bescheid wissen", erklärte der Entertainer. "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, das sollten im Jahr 2023 nun auch alle wissen."
Dazu veröffentlichte er den beleidigenden Eintrag, in dem es unter anderem hieß: "Kann diese übergriffige Transe, die selbst nie eigene Kinder haben wird, mal irgendwer wegsperren bitte, damit sie sich nicht an anderer Leute Kinder vergeht!" Anlass für die Tirade war Simonettis Kinderbuch "Raffi und sein pinkes Tutu".
Simonetti mahnte die Person, die diesen Eintrag geschrieben hat, daraufhin ab, wogegen sie sich wehrte. In erster Instanz wurden die Äußerungen als rechtswidrig eingestuft, auch dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Nun bestätigte das Dortmunder Landgericht die Entscheidung.
"Warum ich das mit euch teile?", so Simonetti weiter. "Weil das nun ein Präzedenzfall geworden ist, bei dem offiziell auch das Wort 'Transe' als Persönlichkeitsverletzung vor Gericht anerkannt wurde. Dabei hat sich das Gericht auch explizit auf den Schutz der Menschenwürde bezogen." Das Urteil gebe "queeren Personen und insbesondere Trans* Menschen schlichtweg die Möglichkeit, im Falle einer transphoben Persönlichkeitsverletzung zu wissen, dass das Gericht diese als solche anerkennt".
Eine ähnliche Entscheidung wurde aber bereits kürzlich von der Pressekammer des Frankfurter Landgerichts gefällt, als in einem Blog von einer "totalitär tickenden Transe" die Rede war (queer.de berichtete).
Simonetti betonte, dass freie Meinungsäußerung nicht unbeschränkt sein könne. "Freie Meinung hört da auf, wo die Existenz von Menschen in Frage gestellt und beschnitten wird."
Der Begriff "Transe" wird von Rechtsextremen zuletzt häufiger genutzt, um gegen queere Menschen Stimmung zu machen. So warnte der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Rolf Weigand im Juni im Dresdner Landtag vor "Transen an Schulen" (queer.de berichtete). (dk)
Update 15.9.23, 13.47 Uhr: Landgericht widerspricht Simonetti
Das Landgericht Dortmund hat am Freitag in einer Pressemitteilung Antragsteller Riccardo Simonetti widersprochen, dass das Wort "Transe" grundsätzlich als Beleidigung verboten sei: "Aus den Gründen der Entscheidung geht hervor, dass die Äußerung als Gesamtes einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers darstellt. Zu der alleinigen Verwendung des Begriffes 'Transe' verhält sich die Entscheidung nicht."















