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Schweiz
Schwulen Pfarrer mit Sexfotos erpresst: Geldstrafe auf Bewährung
Die schweizerische Justiz ging recht sanft mit einer Bande von Personen um, die einen schwulen Pfarrer mit Sexbildern erpresst haben soll.

Die Staatsanwaltschaft Winterthur erließ einen Strafbefehl gegen einen 38-Jährigen (Bild: Tim Reckmann / flickr)
- 20. September 2023, 14:09h 2 Min.
Die Staatsanwaltschaft im schweizerischen Winterthur hat einen Strafbefehl gegen einen 38-Jährigen erlassen, weil er einen schwulen katholischen Pfarrer "überredet" haben soll, ihm und Komplizen Waren im Wert von tausenden Franken zu überlassen. Das berichtet die Tageszeitung "Der Landbote" (Bezahlartikel). Der Strafbefehl wegen Betrugs und Veruntreuung enthält eine bedingte, also auf Bewährung ausgesetzte Geldstrafe in Höhe von 5.400 Franken (180 Tagessätze, 5.600 Euro) und sei bereits rechtskräftig, weil der Beschuldigte ihn nicht angefochten hatte.
Der Fall geht auf das Jahr 2016 zurück. Damals soll der jetzt in Deutschland lebende Slowake den Pfarrer mit mehreren Landsleuten u.a. dazu gebracht haben, bei einem Media-Markt eine Kreditkarte auf seinen Namen abzuschließen, für den die Beschuldigten für mehrere tausend Franken elektronische Geräte und andere Waren eingekauft hätten. Die Roma erhielten demnach auch weitere Zahlungen von dem Opfer. Die Beschuldigten behaupteten gegenüber dem Seelsorger, damit ihre Unterkünfte zu finanzieren. Sie hätten laut Strafbefehl ausgenutzt, dass sich der Pfarrer wegen seines Berufes verpflichtet gefühlt habe, Notleidenden zu helfen.
Zwei mutmaßliche Mittäter sind bereits 2018 von einem Bezirksgericht in Andelfingen zu Freiheitsstrafen verurteilt worden (queer.de berichtete). Damals war das Gericht von einer Erpressung ausgegangen, die Beschuldigten hätten auch einen Gemeindeschreiber um 400.000 Franken erleichtert.
Die Verurteilten hätten laut diesem Verfahren gedroht, Fotos publik zu machen, die den Pfarrer angeblich beim Sex mit Männern zeigten. Der Lebenspartner des Pfarrers rief schließlich die Polizei, die die Männer in dessen Wohnung festnahm.
Einer der Verurteilten zog aber in die nächste Instanz. Das Obergericht sprach ihn daraufhin vom Vorwurf des Betrugs frei, weil Arglist nicht nachgewiesen werden konnte. Wegen der Erpressung erhielt er nur eine Geldstrafe, auch die Ausweisung nach Absitzen seiner Tat wurde aufgehoben. Da er schon anderthalb Jahre im Gefängnis saß, sprach ihm das Gericht eine Entschädigung in Höhe von 49.800 Franken (rund 52.000 Euro) zu.
Unklar bleibt, warum jetzt der Strafbefehl gegen den 38-Jährigen ausgesprochen wurde. Zudem erklärte "Der Landbote", dass die im Strafbefehl aufgeführte Vorwurf, der Beschuldigte habe den Pfarrer "überredet", angesichts der Erpressung mit angeblichen Sexfotos "arg verharmlosend" sei. (cw)















