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Bundeswehr

Suspendierter General: Wollte er einen Soldaten auf den Mund küssen?

Die Suspendierung eines hochrangigen Bundeswehr-Generals geht laut "Spiegel" auf Vorwürfe der sexuellen Belästigung zurück. Bei einer Party soll Generalmajor Marcus Kurczyk versucht haben, einen Soldaten gegen dessen Willen zu küssen.


Markus Kurczyk ist ein Generalmajor der Luftwaffe der Bundeswehr und Kommandeur des Zentrums Innere Führung in Koblenz. Er wurde am 23. September 2023 vorläufig von seinen Aufgaben entbunden (Bild: Bundeswehr LKdo MV)

Die am Wochenende erfolgte Suspendierung eines hochrangigen Bundeswehr-Generals geht nach einem Medienbericht auf Vorwürfe der sexuellen Belästigung zurück. Wie der "Spiegel" (Bezahlartikel) am Montag berichtete, wurde Generalmajor Marcus Kurczyk von seinen Aufgaben entbunden, weil er nach Angaben eines Soldaten versucht haben soll, diesen bei einer Party gegen seinen Willen auf den Mund zu küssen. Der Vorfall ereignete sich demnach am Rande der Invictus Games für kriegsversehrte Soldat*innen in Düsseldorf.

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Suspendierung ohne Angaben von Gründen

Am Samstag hatte Generalinspekteur Carsten Breuer Kurczyk mit sofortiger Wirkung von seiner Aufgabe als Chef des Zentrums Innere Führung der Bundeswehr entbunden. Angaben zu Gründen machte das Verteidigungsministerium auch auf Nachfrage nicht. Ein Sprecher sagte, zu Personalentscheidungen äußere sich das Ministerium generell nicht.

Am Samstagnachmittag informierte das Verteidigungsministerium laut "Spiegel" aber den Bundestag über den Vorgang. Der Fall werde nun intern weiter geprüft. Auf eine Anfrage des "Spiegel" reagierte Kurczyk selbst den Angaben zufolge nicht.

Neue Regeln zum "Umgang mit Sexualität und sexualisiertem Fehlverhalten"

Das Verteidigungsministerium hatte nach "Spiegel"-Angaben erst Anfang des Monats eine neue Grundsatzlinie vorgegeben, wie mit Fällen von sexueller Belästigung innerhalb der Bundeswehr umzugehen ist.

In einem Brief an Verteidigungspolitiker*innen betonte Staatssekretärin Siemtje Möller (SPD) demnach, die neue "Allgemeine Regelung" zum "Umgang mit Sexualität und sexualisiertem Fehlverhalten" passe das Prozedere bei der Truppe an die gesellschaftlichen Veränderungen an. Zudem regele sie Zuständigkeiten und mögliche Sanktionen straffer als bisher. (cw/AFP)

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