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Neubewertung

Bundeswehr: Online-Sexdates künftig erlaubt

Wenige Jahre nach dem Disziplinarverfahren gegen die trans Kommandeurin Anastasia Biefang wegen eines Tinder-Profils hat das Verteidigungsministerium neue Richtlinien zum Umgang mit Sexualität erlassen.


Bundeswehr-Kommandeurin Anastasia Biefang, die den Rang Oberstleutnant hat, beim CSD in Köln 2022 (Bild: Twitter / Anastasia Biefang)
  • 26. September 2023, 10:59h 5 Min.

Beschädigen Angehörige der Bundeswehr, die im Privatleben online nach Sexdates suchen, das Ansehen ihrer Person und das der Truppe? Die Empörung war groß, als erst ein Truppengericht und dann im letzten Jahr das Bundesverwaltungsgericht einen entsprechenden Verweis gegen die bekannte trans Soldatin Anastasia Biefang bestätigte.

Neue, zum 1. September in Kraft getrenene und nun nach Rückfragen queer.de vorliegende Richtlinien könnten dies nun künftig verhindern. Das Dokument "Umgang mit Sexualität und sexualisiertem Fehlverhalten" befasst sich einerseits etwa mit sexuellen Belästigungen und Missbrauch im Dienst und im Privatleben, neben Sanktionen auch mit entsprechender Prävention und dem Opferschutz. So spielten die neuen Richtlinien des Verteidiungsministeriums in den letzten Tagen eine Rolle in der Medienberichterstattung zur Suspendierung eines Generals, dem der Versuch vorgeworfen wird, einen Soldaten gegen dessen Willen zu küssen (queer.de berichtete).

Zugleich betonen die Richtlinien, dass die Bundeswehr ein "offenes Arbeitsumfeld hinsichtlich sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität" sei und Angehörige unabhängig dieser Merkmale gleichzubehandeln und nicht zu diskriminieren seien. Auch sei Sexualität ein natürlicher Ausdruck der Persönlichkeit und als Bestandteil der Privat- und Intimsphäre "vor staatlichem Zugriff besonders geschützt".

So befasst sich das Papier etwa mit "einvernehmlichen sexuellen Betätigungen innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen außerhalb des Dienstes", die "grundsätzlich ohne disziplinar- und arbeitsrechtliche Relevanz" seien, aber unter anderem im "engen räumlichen Zusammenleben" mit anderen Personen auch auf Grenzen stoßen können. Auch das Sexleben im kompletten Privatleben, etwa Online-Dating, wird in den Richtlinien näher abgewogen.

Biefangs "Verstoß" gegen die "außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht"

Biefang, damals Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow, hatte 2019 in einer Tinder-Anzeige mit den Worten geworben: "Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome." Obwohl die Anzeige keinen Bezug zu ihrer Arbeit aufwies, erteilte ihr der Disziplinarvorgesetzte einen Verweis. Das Truppengericht bestätigte die Maßnahme; die Formulierung in der Tinder-Anzeige habe Zweifel an der "moralischen Integrität" der Kommandeurin erweckt.

In Paragraf 17 des Soldatengesetzes heißt es: "Außer Dienst hat sich der Soldat außerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen so zu verhalten, dass er das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt." Auch das Bundesverwaltungsgericht sah eine Pflichtverletzung Biefangs, die als Kommandeurin mit 1.000 Mitarbeiter*innen eine besonders repräsentative Position innegehabt habe (queer.de berichtete). Formulierungen seien zu vermeiden, "die den falschen Eindruck einer sexuellen Disziplinlosigkeit erwecken".


Queere Beschäftigte der Bundeswehr stellten sich im letzten Jahr hinter Biefang, in dem sie über ihre Interessenvertretung QueerBw ihre Dating-Profile veröffentlichten (queer.de berichtete). Bild: Twitter / QueerBw

Biefang, inzwischen Referatsleiterin im Kommando Cyber- und Informationsraum in Bonn, wehrte sich weiter gegen den Verweis: 2022 richtete sie eine Petition an das Verteidigungsministerium und legte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Auch aus der Politik und queeren Verbänden gab es Kritik an dem Verweis und den Urteilen (queer.de berichtete).

Neubewertung von Sexualität und Moral


Inzwischen scheint ein Umdenken erfolgt zu sein. "Eine außerhalb des Dienstes oder der Arbeit erfolgende, einvernehmliche Aufnahme sexueller Beziehungen durch Angehörige [...] berührt grundsätzlich keine dienstlichen bzw. arbeitsrechtlichen Interessen", heißt es in den neuen Richtlininen zum Geschäftsbereich des Verteidungsministeriums.

Dennoch könne es bei zusätzlichen Umständen zu einer Pflichtverletzung kommen, "wenn dadurch das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit oder das Ansehen des Beamtentums beeinträchtigt oder die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten verletzt wird." Von einer ernsthaften Beeinträchtigung des Ansehens könne aber "bei einem außerdienstlichen sexualbezogenen Verhalten ohne dienstlichen Bezug regelmäßig nicht ausgegangen werden, sofern das Verhalten nicht strafrechts- oder ordnungswidrig ist."

Bezüglich des Online-Datings schränken die Richtlinien etwa ein, dass eine "öffentliche Geschlechtsbezogene Zurschaustellung" zu "einer Beeinträchtigung der Achtungs- und Vertrauenswürdigkeit von Angehörigen" führen könne, "wenn die Darstellung die Grenze zur Obszönität, Pornografie oder Menschen- und Geschlechterverachtung überschreitet". Dies gelte "besonders dann, wenn durch die Darstellung von Ausrüstung, Uniform, Wappen oder Ähnlichem ein unmittelbarer Bundeswehrbezug erkennbar ist oder erkennbar Vorgesetzte sich unangemessen zur Schau stellen und dadurch ein Autoritätsverlust abzusehen ist."

Eine Anfang September an Dienststellen verschickte zusätzliche Handlungsempfehlung benennt mehrere fiktive Beispiele, darunter das einer Truppenfachlehrerin, die ohne Bezug zu ihrer Tätigkeit ein Bild ihres nackten Oberkörpers an eine Tageszeitung zur Veröffentlichung schickt. Auch nach Bekanntwerden des "objektiv nicht als obszön oder pornografisch" zu bewertenden Bildes an der Schule sei das Verhalten "disziplinarrechtlich ohne Belang".

Das Schreiben des Rechtsreferats des Verteidungsministeriums enthält auch Hinweise, dass die neuen Richtlinien bei laufenden Ermittlungen und Verfahren zu berücksichtigen seien, und erinnert in einem weiteren Beispiel sehr an den Biefall-Fall: "Der verheiratete [Bataillonskommandeur] veröffentlicht im Internet eine Kontaktanzeige unter anderem mit dem Wunsch nach Ausübung von Geschlechtsverkehr, dabei erfolgt keinerlei Hinweis auf die Zugehörigkeit zur Bundeswehr." Unter Berücksichtigung der neuen Regelung "und der damit verbundenen grundsätzlichen Bewertung des Dienstherrn" berühre das "Verhalten grundsätzlich keine dienstlichen Interessen", heißt es nun. Das Sexualleben ohne Berührungspunkte mit dem Dienst sei regelmäßig nicht von disziplinarer Relevanz, und: "Bezüglich des strafrechts- und ordnungsrechtskonformen privaten Auslebens der Sexualität hat der Dienstherr keine besondere Erwartungshaltung (mehr) an die moralische Integrität als Anknüpfungspunkt von Achtung und Vertrauen."


Beispiele für weiter ahnbare Dienstvergehen im privaten oder teilprivaten Bereich

Lob aus der SPD

"Recht und Dienstvorschriften, beispielsweise der Bundeswehr, auf den Stand der gesellschaftlichen Realität zu heben war und ist unser Ziel als Fortschrittskoalition", hatte bereits Mitte September Falko Droßmann, queerpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, in einer Pressemitteilung zu den neuen Richtlinen betont. "Dass unser Verteidigungsminister so schnell handelt, setzt Maßstäbe", lobte er seinen Parteikollegen Boris Pistorius.

"Fälle, wie der disziplinarrechtliche Verweis gegen Anastasia Biefang sorgten für Aufsehen. Dabei sind doch schlicht die zugrundeliegenden Vorschriften veraltet, ihre Anwendung erscheint dann wie aus der Zeit gefallen. In einem solchen Fall müssen die Vorschriften einfach auf die Höhe der Zeit gebracht werden, damit niemand mehr für ein privates Tinderprofil belangt werden kann." (cw)

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