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Offener Brief an Gesundheitsbehörden
"Diskriminierende Vorgaben": Tessa Ganserer kritisiert Blutspende-Richtlinie
Eigentlich entschied der Bundestag im Frühjahr, die Diskriminierung queerer Menschen beim Blutspenden zu beenden. Die neue Richtlinie der Bundesärztekammer erfülle diese Aufgabe aber nicht, so Tessa Ganserer.

Tessa Ganserer appelliert an die deutschen Gesundheitsbehörden, sich an der Wissenschaft zu orientieren und endlich ihre diskriminierenden Reflexe gegen queere Menschen zu unterlassen (Bild: Stefanie Loos / re:publica / wikipedia)
- 27. September 2023, 12:50h 4 Min.
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer hat in einem offenen Brief die neue Blutspende-Richtlinie der Bundesärztekammer scharf kritisiert. Diese enthalte "diskriminierende Vorgaben, die – entgegen Ihrer Behauptung – gerade nicht mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen begründet werden können", so die trans Politikerin.
Hintergrund ist ein Beschluss des Bundestages vom März, wonach die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität bei der Entscheidung über einen möglichen Ausschluss vom Blutspenden nicht berücksichtigt werden darf (queer.de berichtete). Die Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut legten danach eine neue Richtlinie vor (queer.de berichtete). Diese wurde allerdings bereits von der Deutschen Aidshilfe kritisiert, weil durch viele Einschränkungen nicht nur sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten, sondern auch Heterosexuellen das Blutspenden erschwert werde (queer.de berichtete).
"Analverkehr nicht per se risikobehaftet"
Ganserer kritisierte etwa, dass Spendewillige ausgeschlossen werden, wenn sie in den letzten vier Monaten Analverkehr mit neuen Partner*innen haben. "Jedoch ist Analverkehr nicht per se risikobehaftet – nur wenn diese Praktik ohne Schutzmaßnahmen ausgeführt wird, ist ein erhöhtes Risiko für die Übertragung von Infektionskrankheiten möglich", so Ganserer. "Hier handelt es sich also um eine stigmatisierende Hintergrundannahme, die eine mittelbare Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung darstellt."
In ihrem offenen Brief rief Ganserer die Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut dazu auf, "gemäß aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden zu einer Regelung zu finden, die ohne Stigmatisierung auskommt und mit der aktuellen Fassung des Transfusionsgesetzes sowie der europarechtlichen Vorgaben im Einklang steht". (dk)
Vollständige Diskriminierungsfreiheit bei der Blutspende
Der Deutsche Bundestag hatte im März diesen Jahres die Änderung des Transfusionsgesetzes beschlossen und unmissverständlich geregelt, dass die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität der spendewilligen Person oder der Sexualpartner*innen der spendewilligen Person bei der Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, nicht berücksichtigt werden dürfen (§ 12a Abs. 1 Satz 4 TFG). Im Ergebnis musste die Bundesärztekammer bis zum 1. Oktober 2023 eine Neubewertung der Risiken, die zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung führen, vornehmen. Mit der am 31. August 2023 vorgestellten Neufassung der Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie) wurde das Ziel der Gesetzesänderung, endlich die diskriminierungsfreie Blutspende sicherzustellen bedauerlicherweise verfehlt.
Zwar werden Männer, die Sex mit Männer haben sowie transgeschlechtliche Menschen nicht mehr explizit ausgeschlossen. Aber implizit finden sich auch in den überarbeitenden Richtlinien diskriminierende Vorgaben, die – entgegen Ihrer Behauptung – gerade nicht mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen begründet werden können. So sollen beispielsweise in Zukunft Personen von der Blutspende ausgeschlossen werden, die in den letzten vier Monaten Analverkehr mit neuen Partner*innen hatten. Jedoch ist Analverkehr nicht per se risikobehaftet – nur wenn diese Praktik ohne Schutzmaßnahmen ausgeführt wird, ist ein erhöhtes Risiko für die Übertragung von Infektionskrankheiten möglich. Hier handelt es sich also um eine stigmatisierende Hintergrundannahme, die eine mittelbare Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung darstellt.
Dass es sich bei den Neuerungen über Ausschlüsse und Rückstellungen von der Blutspende durch die Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut um fortgeführte Diskriminierung handelt, beruht auch auf dem Umstand, dass im Überarbeitungsprozess nicht gemäß höchsten wissenschaftlichen Standards auf Interdisziplinarität und Partizipation gesetzt wurde. So ist es nicht nachvollziehbar, warum z.B. auf die langjährige Expertise der Deutschen Aidshilfe verzichtet wurde. Vielmehr scheint vorrangiges Ziel gewesen zu sein, "…die Handlungsfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung erneut unter Beweis [zu stellen]" (BÄK-Präsident Klaus Reinhardt, ärzteblatt.de, August 2023).
Vor diesem Hintergrund rufe ich die Bundesärztekammer sowie das Paul-Ehrlich-Institut dazu auf, gemäß aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden zu einer Regelung zu finden, die ohne Stigmatisierung auskommt und mit der aktuellen Fassung des Transfusionsgesetzes sowie der europarechtlichen Vorgaben im Einklang steht.
Sollten Sie zu meiner Bewertung der Neufassung der Richtlinie Hämotherapie Fragen haben oder bei der erforderlichen Neuüberarbeitung der Richtlinie den Dialog mit Vertreter*innen des Bundestages suchen, stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Tessa Ganserer














