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Interview

Was haben Sie als Queer­beauftragter erreicht, Sven Lehmann?

Seit Januar 2022 ist Sven Lehmann der erste Queerbeauftragte der Bundesregierung. Wir sprachen mit ihm über zunehmenden Hass gegen Minderheiten, Kritik am Selbstbestimmungsgesetz und nicht eingelöste Versprechen der Ampel.


Sven Lehmann am 28. Juni 2023 beim CSD-Empfang des Bundesfamilienministeriums (Bild: IMAGO / photothek)

Mit dem Wahlsieg der Ampel-Parteien vor zwei Jahren stieg der Grünen-Abgeordnete Sven Lehmann im Dezember 2021 zum Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesfamilienministerium auf, seit Januar 2022 ist der frühere queerpolitische Sprecher seiner Fraktion der erste Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

Nach 20 Monaten im Amt als Queerbeauftragter zieht Lehmann im Interview mit queer.de eine positive Zwischenbilanz und bittet weiterhin um Unterstützung der Community: "Für eine freie und offene Gesellschaft ist die Ampel derzeit die bestmögliche Koalition."

Wir sprachen mit dem Grünen-Politiker aber auch über die Enttäuschungen in der queeren Community über den Kabinettsentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz, bislang uneingelöste Versprechen der Ampel und den zunehmenden Hass in einer immer mehr gespaltenen Gesellschaft.

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Sven Lehmann beim Kölner CSD 2021 (Bild: Raimond Spekking / wikipedia)

Die Stimmung in der Gesellschaft scheint ja oft sehr aufgeheizt. Hass und verbale Hetze gegen Minderheiten drohen, wieder gesellschaftsfähig zu werden: gegen Queers, gegen jüdische Menschen, gegen materiell Ausgegrenzte. Auch Sie selbst werden von rechts sehr stark angefeindet. Wie gehen Sie denn persönlich damit um? Was muss man jetzt dagegen tun?

Ja, die Entwicklung ist sehr bedrohlich. Wir müssen nicht nach Russland, Ungarn, Polen oder in die USA schauen, um politische Kräfte zu finden, die LSBTIQ* gezielt in die Rechtlosigkeit und Unsichtbarkeit zurückdrängen wollen.

Diese Angriffe sind oftmals eingebettet in rechtspopulistische, religiös-fundamentalistische oder nationalistische Bewegungen. Denen geht es dabei immer auch darum, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung als Ganzes abzubauen. LSBTIQ* werden zum Sinnbild einer verhassten demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft. Queere Menschen sind Teil eines in aller Härte geführten Kulturkampfes. Das macht mir große Sorgen.

Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland akzeptiert LSBTIQ* als gleichwertigen Teil der Gesellschaft und spricht sich für Anti­diskriminierung und gleiche Rechte aus. Aber diese Zustimmung ist weder stabil noch selbstverständlich. Sie bröckelt. Kürzlich wurde die "Neue Mitte Studie" veröffentlicht. Danach findet jede*r Sechste gleich­geschlechtliche Küsse ekelhaft. Vor zwei Jahren war es "nur" jede*r Elfte. Über acht Prozent teilen ein rechtsextremes Weltbild, viermal Mal so viele wie 2021. Gerade in Krisenzeiten neigen einige Menschen dazu, andere abzuwerten, um sich selbst aufzuwerten.

Bei allen Fortschritten: LSBTIQ* bleiben eine verwundbare gesellschaftliche Gruppe. Die Antwort auf die zunehmenden Angriffe muss sein: Mehr Schutz, bessere Gesetze gegen Diskriminierung, mehr Solidarität auf allen politischen Ebenen mit LSBTIQ*! Außerdem müssen wir die Demokratie insgesamt schützen und verteidigen. Darum ist unser geplantes Demokratieförder­gesetz auch so wichtig. Akzeptanz von Vielfalt heißt mehr Freiheit für alle.

Inwiefern könnten denn aber auch Bildungs- oder Begegnungsprojekte für Jugendliche zum Abbau von Hass gegen Minderheiten beitragen? Der Zentralrat der Juden etwa entwickelte das Projekt "Meet a Jew"…

Bildung ist unheimlich wichtig für die Akzeptanz von Vielfalt. In vielen Bundesländern gibt es Schulaufklärungsprojekte, die die persönliche Begegnung mit LSBTIQ* ermöglichen und Jugendlichen anbieten, ihre Fragen zu stellen. Das trägt sicher dazu bei, dass Vorurteile aufgeweicht werden.

Grundsätzlich sollte in allen Schulen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt thematisiert werden und die Geschichte und der Alltag von LSBTIQ* fächerübergreifend selbstverständlich vorkommen. Dazu sollten Kenntnisse für ein Demokratieverständnis vermittelt werden, das Kinder und Jugendliche selbstbewusst und frei von LSBTIQ*-feindlichen Einstellungen handeln lässt.

Mir ist es aber auch wichtig zu betonen, dass es nicht nur die Aufgabe von Minderheiten sein darf, gegen Vorurteile und Hass vorzugehen. Der Staat und die Gesellschaft müssen sich schützend vor sie stellen. Angesichts der derzeitigen gesellschaftlichen Klimas braucht es vor allem eins: Solidarität. Und wie gesagt: Ein Angriff auf die Würde und Rechte von LSBTIQ* ist immer auch ein Angriff auf Demokratien insgesamt.

Woher kommt denn Ihrer Meinung nach diese Hasswelle auch und vor allem gegen trans Menschen? Es scheint ja besonders im Internet auch international lancierte Kampagnen von erzkonservativen Lobby-Gruppen zu geben…

Die Stimmung ist generell sehr aufgeheizt und emanzipatorischen Errungenschaften mussten immer hart erkämpft werden. In der aktuellen Debatte um das Selbst­bestimmungs­gesetz stehen nun trans Menschen im Dauerfeuer.

In den letzten Jahren entwickelten sich europaweit rechtspopulistische und antifeministische Bewegungen, die gut vernetzt gegen die Gleichstellung der Geschlechter und von LSBTIQ* sowie gegen sexuelle und reproduktive Rechte mobilisieren. Sie negieren die Existenz von trans Menschen oder verweigern ihnen eine Anerkennung als gleichwertig. Ihnen geht es gerade darum, dass trans Menschen unsichtbar bleiben und nicht anerkannt werden. Sie wollen vorherrschende Geschlechternormen und biologistische Definitionen aufrechterhalten.

Außerdem kennen viele Menschen keine trans Menschen persönlich und wissen nichts über deren Lebensrealität. Darum verfangen die massiven Falschbehauptungen und diffamierenden Kampagnen bei vielen auch so sehr. Die Unwissenheit wird bewusst ausgenutzt, auch um Stimmung gegen die jetzige Regierung zu machen, die erstmals ein Selbst­bestimmungs­gesetz beschlossen hat, um die staatliche Diskriminierung von trans Menschen zu überwinden.


Sven Lehmann wurde 1979 in Troisdorf geboren (Bild: Cornelis Gollhardt)

Betrachten wir es globaler: Haben denn die Bundes­regierung und die internationale Gemeinschaft wirklich schon alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Situation für queere Menschen in Uganda zu verbessern?

Der ugandische Anti-Homosexuality Act verschärft die Kriminalisierung gleich­geschlechtlicher sexueller Handlungen. Sogar die Todesstrafe kann verhängt werden. Bis zu 20 Jahre Haft droht Menschen oder Organisationen, wenn sie LSBTIQ* helfen. LSBTIQ*, ihre Familien und ihre Unterstützer*­innen leben seitdem in ständiger Angst um ihr Leben und ihre Freiheit. Das ist grausam und brutal.

Deutschland darf hier nicht tatenlos zusehen. Der Schutz und die Förderung der Menschenrechte von LSBTIQ* weltweit sind Querschnittsaufgabe unserer Menschenrechtspolitik. Ich kann den Impuls gut verstehen, nun die Streichung von Entwicklungsgelder zu fordern. Ich gebe aber zu bedenken, dass das die Lage von LSBTIQ* womöglich verschlechtern wird. Zum einen werden sie für die Kürzungen verantwortlich gemacht. Zum anderen schadet es ihnen auch, wenn etwa Projekte im Gesundheitsbereich, im Bildungsbereich oder für mehr Rechtsstaatlichkeit eingestellt werden. Was aber klar sein sollte: Organisationen dürfen keine deutschen Gelder mehr bekommen, sollten sie aktiv dieses Gesetz unterstützt und die Verfolgung von LSBTIQ* vorangetrieben haben.

Laut den Leitlinien für feministische Außenpolitik sollen LSBTIQ*-Verteidiger*­innen durch Visa, humanitäre Aufnahmen und Schutzaufenthalte unterstützt werden. Humanitäre Visa müssen federführend vom Bundesinnenministerium zusammen mit dem Auswärtigen Amt bewilligt werden. Ich fordere, dass besonders bedrohte LSBTIQ*-Aktivist*­innen aus Uganda ein humanitäres Visum ausgestellt bekommen können.

Die Ampel-Koalition hatte ja generell sehr viele Fortschritte angekündigt auch und vor allem für queere Menschen… Werden denn aber noch weitere Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag jetzt wirklich angepackt wie etwa die Änderung des Artikel 3 und die Reform des Abstammungsrechts?

Das müssen sie! Beide Gesetzesvorhaben liegen mir sehr am Herzen.

Artikel 3 Absatz 3 in unserem Grundgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund von bestimmten Merkmalen wie etwa Geschlecht, Herkunft oder Glaube. Ein ausdrückliches Diskriminierungs­verbot auf Grund der sexuellen Identität fehlt dort. Noch nach 1945 kamen schwule Männer in Deutschland wegen ihrer Homosexualität ins Gefängnis, lesbischen Frauen wurde noch bis in die 1980ern das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen. Das konnte das Grundgesetz in seiner jetzigen Fassung nicht verhindern. So etwas darf nie wieder passieren. Zudem müssen Errungenschaften wie die Ehe für gleich­geschlechtliche Paare abgesichert werden. Egal, welche Regierung in Zukunft an der Macht ist.

Daher wollen wir Artikel 3 im Grundgesetz ergänzen. Wir brauchen dafür eine Zweidrittel­mehrheit in Bundestag und Bundesrat, folglich sind wir auf die Unterstützung der CDU/CSU angewiesen. Es laufen derzeit intensive Gespräche, um in dieser Legislaturperiode dafür einen Anlauf zu machen.

Die Reform des Abstammungsrechts ist ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Abschaffung der diskriminierenden Stiefkindadoption und die rechtliche Anerkennung von Regenbogen­familien ist längst überfällig. Wenn zum Beispiel ein Kind in eine Ehe mit zwei Frauen hineingeboren wird, hat es laut Gesetz nur einen sorgeberechtigten Elternteil. Der andere Elternteil, die Co-Mutter, muss adoptieren. Das ist sehr langwierig und belastend. Zukünftig soll gelten: Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Daher wollen wir auch Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglichen. Außerdem ist beabsichtigt, das "kleine Sorgerecht" für soziale Eltern auszuweiten. Denn klar ist: Die fehlende rechtliche Absicherung geht zu Lasten der Kinder. Die Federführung für die Reform im Abstammungsrecht liegt beim Bundesministerium der Justiz. Justizminister Buschmann hat angegeben, dass sein Haus intensiv an dieser Reform arbeitet und Eckpunkte für dieses Jahr angekündigt. Die Zeit ist überreif dafür. Kein Kind sollte bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden.

Für das Selbst­bestimmungs­gesetz gab es aber auch scharfe Kritik von queeren Verbänden. Können Sie die Kritik nachvollziehen?

Mit ihrem Entwurf für ein Selbst­bestimmungs­gesetz hat erstmals überhaupt eine Bundes­regierung die Initiative ergriffen, um das über 40 Jahre alte und in großen Teilen verfassungswidrige Trans­sexuellengesetz (TSG) abzuschaffen. Die jahrzehntelange staatliche Bevormundung, Pathologisierung und Fremdbestimmung von trans, inter sowie nicht-binären Menschen soll beendet werden. Die psychiatrische Zwangsbegutachtung und langwierige, teure Gerichtsverfahren werden abgeschafft. Ein Gang zum Standesamt und eine Eigenerklärung sollen ausreichen. Das war eine zentrale Forderung aus der Community und das haben wir auf den Weg gebracht.

Ich bin nicht mit allen Artikeln des Gesetzentwurfs zufrieden und habe das auch durch eigene Stellungnahmen deutlich gemacht. Ich bedauere, dass Verbesserungen am Entwurf auf Ebene der Minister*­innen nicht möglich waren, etwa zum Hausrecht-Paragrafen. Es bleibt aber dabei, dass der Diskriminierungsschutz nach dem Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetz (AGG) auch für trans, inter und nicht-binäre Menschen unverändert fortbesteht. Die Rechtslage ändert sich hier nicht.

Der Gesetzentwurf der Regierung ist ein Kompromiss zwischen verschiedenen Ministerien mit unterschiedlichen Interessen. Neue Passagen wie die zum Offenbarungsverbot gehen auf das Innenministerium zurück. Menschen, die von Sicherheitsbehörden gesucht werden, sollen das Gesetz nicht missbrauchen können, um mit einer Änderung von Personenstand und Vornamen ihre Auffindbarkeit zu erschweren. Der Gesetzentwurf der Bundes­regierung liegt nun im Bundesrat zur Stellungnahme und geht dann Anfang November in den Bundestag. Ich setze darauf, dass im parlamentarischen Verfahren noch Verbesserungen am Gesetzentwurf möglich sind.

Wie groß ist denn aber eigentlich der Einfluss von Beauftragten der Bundesregierung wirklich? Welche weitergehenden Vorhaben möchten Sie als Queer-Beauftragter denn noch anstoßen?

Mein Ziel als Queer-Beauftragter ist es, dass LSBTIQ* offen, sicher und gleichberechtigt leben können. Im Koalitionsvertrag sind wichtige Vorhaben vereinbart, um die Akzeptanz und den Schutz von LSBTIQ* zu verbessern. Meine Aufgabe als Queer-Beauftragter ist es, gemeinsam mit den Minister*innen der Bundesregierung diese Vorhaben umzusetzen. Zwar kann ich keine eigenen Gesetzentwürfe auf den Weg bringen, aber ich kann bei den zuständigen Minister*innen Druck machen und Expertise einbringen. Ich bin zudem Ansprechpartner für Verbände und Organisationen, um als Bindeglied zwischen der LSBTIQ*-Community und der Regierung zu wirken.

In den letzten anderthalb Jahren haben wir bereits einiges erreicht. Dazu gehört etwa die Abschaffung des unsäglichen Diskretionsgebots für queere Geflüchtete sowie die explizite Berücksichtigung von LSBTIQ* im Aufnahmeprogramm für Afghanistan. Zudem haben wir ein Gesetz verabschiedet, um Hasskriminalität gegen LSBTIQ* besser ahnden zu können.

Der bisher größte Erfolg war sicher, dass die Bundesregierung erstmals überhaupt einen bundesweiten Aktionsplan "Queer leben" beschlossen hat. Dafür haben alle Ministerien Maßnahmen vereinbart. Dieser Aktionsplan wird in den kommenden Jahren zusammen mit knapp 80 Verbänden und Vereinen aus der Community umgesetzt. Als Queer-Beauftragter darf ich diesen Arbeitsprozess koordinieren. Mir ist es wichtig, das Zeitfenster der Ampel-Regierung zu nutzen, gerade angesichts des Backlashs und des besorgniserregenden Aufstiegs der AfD. Für eine freie und offene Gesellschaft ist die Ampel derzeit die bestmögliche Koalition.

Daher möchte ich die Community auch um Unterstützung bitten. Bei allen queerpolitischen Vorhaben gibt es starken Gegenwind. Dafür brauchen wir weiterhin eine selbstbewusste, solidarische und stimmgewaltige Community.

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