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Antrag gegen SBGG
Faktencheck: Wenn die AfD Vergewaltigungen erfindet
Die AfD-Fraktion in Brandenburg möchte, dass sich das Land im Bundesrat gegen das Selbstbestimmungsgesetz einsetzt. Zur Untermauerung fiel ihrer Abgeordneten Birgit Bessin im Landtag allerdings nur Unsinn ein.

Birgit Bessin bei der Aussprache zum AfD-Antrag (Bild: Screenshot / RBB)
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3. Oktober 2023, 01:58h 6 Min.
Dass Birgit Bessin, brandenburgische AfD-Landtagsabgeordnete, ein Problem mit queeren Menschen hat, stellt keine Information von Nachrichtenwert dar. Eine geplante Rede der queerfeindlichen Abgeordneten anlässlich der Hissung einer Pride-Flagge am Landtag im Mai etwa mobilisierte gleich einhundert Demonstrant*innen zum Pfeif-Protest gegen sie (queer.de berichtete).
Nun wollten Bessin und ihre Partei die brandenburgische Landesregierung per Antrag (PDF) dazu verpflichten, sich im Bundesrat gegen das geplante Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) einzusetzen. Mühe hatte die Abgeordnete allerdings dabei, Fakten aufzuzählen, um eine vermeintliche Bedrohung von Frauenschutzräumen oder Jugendlichen zu untermauern.
Östrogen = Brustkrebs, Ärzt*innen = "Kinderschänder"
Durch ihren Antrag mit dem Titel "Nur zwei! – Nein zum 'Selbstbestimmungsgesetz' der Bundesregierung" wollte die AfD die Landesregierung, die in Potsdam von SPD, CDU und Grünen gestellt wird, nicht nur auf Widerstand gegen das Selbstbestimmungsgesetz einschwören. Ganz nebenbei sollte sie sich noch unter anderem dafür einsetzen, dass transgeschlechtlichen Frauen im Selbstbestimmungsgesetz der Zugang zu Frauenumkleiden und Co. verboten wird.
Doch in Bessins Auftaktrede zur Begründung des Antrags am 22. September im Landtag waren die aufgezählten Fakten mindestens schräg, zumeist aber falsch. So behauptete sie, dass die Bundesregierung selbst plane, dass transgeschlechtliche Frauen trotz geänderten Geschlechtseintrags "nicht der Wehrpflicht entgehen könnten", was doch ein offener Widerspruch sei. Dabei sieht der Gesetzesentwurf lediglich eine zeitlich begrenzte Aussetzung des standesamtlichen Verfahrens zur Änderung des Geschlechtseintrags für den Verteidigungsfall vor, keine Rekrutierung transgeschlechtlicher Frauen nach Änderung ihrer Einträge.
Wütend macht die AfD-Abgeordnete, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz die Änderungen der Geschlechtseinträge von Minderjährigen neu regelt, statt, wie Bessin es sich wünscht, zu verbieten. Obwohl das geplante Gesetz mit Hormontherapien und Operationen nichts zu tun hat, befand sie: Ärzt*innen, die "Minderjährigen aufgrund ihrer ideologischen Beeinflussung durch Erwachsene Hormonblocker verabreichen oder sogar genitalverstümmeln", seien "keine Ärzte", sondern "Kinderschänder".
Die angebliche Gefährlichkeit von Hormonpräparaten versuchte Bessin sodann mit jahrzehntealten Meldungen über erhöhte Brustkrebsrisiken von Frauen zu untermauern, die in den Wechseljahren Hormonersatztherapien erhalten: "Als öffentlich wurde, dass selbst eine zwei-, dreijährige Behandlung mit einem Hormon Brustkrebs erzeugt, hat die ganze Weltpresse aufgeschrien und gesagt: Ihr erzeugt Brustkrebs!" Drei Jahre Östrogene und man hat Brustkrebs?
Dass Frauen mit Wechseljahresbeschwerden letztlich mit den selben Stoffen behandelt werden wie solche, die zum Zweck der Verhütung von Schwangerschaften die Anti-Baby-Pille nehmen – und das oft viel länger -, scheint die Abgeordnete dabei genau so wenig verstanden zu haben wie die Sache mit seltenen Nebenwirkungen. In einem Artikel des NDR heißt es zu den in den Wechseljahren verschriebenen Östrogenen etwa: "So bekommen statistisch betrachtet zwei von 10.000 Frauen innerhalb von fünf Jahren aufgrund der Hormontherapie Brustkrebs. Verglichen mit anderen Risikofaktoren ist der Einfluss gering: Aufgrund von Alkohol (zwei Gläser Wein pro Tag) bekommen zehn von 10.000 Frauen Brustkrebs, aufgrund von Zigaretten sogar 20 von 10.000. Starkes Übergewicht oder Adipositas steigern das Risiko noch viel deutlicher: auf 40 von 10.000 Frauen." Und: Die von Bessin gemeinten Zahlen von 2002 bezogen sich auf alte Kombinationspräparate, die zur Senkung der Nebenwirkungen bereits durch neuere Präparate ersetzt wurden.
Doch die Thematik, die mit dem "Clownsgesetz" (Bessin) behandelt werden solle und die die Abgeordnete so bedrohlich findet, erachtet die AfD selbst als kaum relevant – zumindest, wenn man Bessins eigenen Äußerungen dazu folgt. Das Gesetz weiche Frauenschutzräume auf und komme dabei einer "ungeheuer kleinen Gruppe" zugute, warnte sie. Denn: Nur 28 Anträge auf "Geschlechtswechsel" in zwei Jahren habe es laut Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Partei in Brandenburg gegeben.
Doch ein Blick auf eben jene Anfrage offenbart: Gefragt war darin nur nach Anträgen nach § 45b Personenstandsgesetz, dem "Dritte Option"-Gesetz. Das ist nach Willen des damaligen CSU-Innenministers Horst Seehofer auf intergeschlechtliche Personen beschränkt. Vorgänge nach dem Transsexuellengesetz waren gar nicht Teil der AfD-Anfrage.
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Von CDU-Erwiderung zu noch mehr Bullshit provoziert
Die CDU-Abgeordnete Kristy Augustin erwiderte den Redebeitrag, machte sich über Bessin lustig. So sei im Antrag von "Geschlechtlichkeit" statt von "Geschlecht" die Rede, was laut Duden "das gesamte Empfinden und Verhalten im Bereich der Liebe und Sexualität" bezeichne. Das sei eben nicht angeboren, entwickele sich "erst durch sexuelle Erfahrung", so Augustin. "Liebe AfD, sowas macht im Gegensatz zu Ihrer Rede richtig Spaß!"
Im Antrag waren unter anderem auch Frauenparkplätze als Schutzräume aufgeführt. Augustin: "Nun gebe ich ja zu, dass meine Einparkfähigkeiten ausbaufähig sind. Aber ob ich jetzt wirklich den 'Schutzbereich' in der Tiefgarage des Landtags benötige, verstehe ich ehrlich gesagt nicht." Doch auch inhaltlich wurde es. Die Überschrift des Antrags, wonach es nur zwei Geschlechter gebe, bezeichnete die CDU-Abgeordnete etwa als Diskriminierung intergeschlechtlicher Menschen.
Erwiderungen, die Bessin offenbar wütend machten – und sie zu einer Gegenrede provozierten, die noch mehr Unsinn enthielt. Ähnlich schwer tut sich Bessin ausweislich dieser Gegenrede sogar mit dem Auseinanderhalten der Geschlechter, um die es in der Debatte um Frauenschutzräume geht. Es gebe Mädchen, die nicht wollten, dass ein Junge mit in der Umkleide sei, der "sich vielleicht gar nicht als Junge fühlt, sondern der vielleicht einfach das Selbstbestimmungsgesetz nutzt, um sich "andere (sic!) Mädchen einfach mal anzugucken". Hä?
Die CDU-Abgeordnete wisse doch außerdem selbst, "wie viele Fälle von Missbrauch es gibt". Doch bei der Aufzählung der vermeintlich so zahlreichen Fälle musste Bessin zunächst auf die USA und England ausweichen und dort auch noch auf solche von "schon vor einigen Jahren". Demnach sei es dort – unklar, wo – dazu gekommen, dass "ein Vergewaltiger verurteilt wurde, kurz bevor er sein Geschlecht geändert hat", und der "daraufhin in das Frauengefängnis kam".
Gemeint haben dürfte Bessin einen Fall in Schottland. Dort hatte eine transgeschlechtliche Frau weit vor ihrer Geschlechtsangleichung zwei Frauen vergewaltigt. Doch die Sache bekam nicht bereits vor Jahren große öffentliche Aufmerksamkeit, sondern erst Anfang dieses Jahres (queer.de berichtete). Letztendlich wurde die Vergewaltigerin in einem Männergefängnis untergebracht.
Doch das war noch nicht alles: "Aufgeflogen sind solche Fälle, weil die Frauen im Frauenknast schwanger wurden", meinte Bessin in der Sache weiter, um dann fortzuführen: "Und natürlich ist dann der Vergewaltiger verlegt worden, der musste raus aus dem Frauenknast. Und das ist richtig so, der gehört da überhaupt nicht hin!"
Dass Bessin mit "solche Fälle" tatsächlich nur einen einzigen Vorgang meint, suggeriert bereits der zweite Satz, in dem nur noch von einem Vergewaltiger die Rede ist. Aufmerksamkeit um die Schwangerschaft von Gefängnisinsassinnen erregt hatte tatsächlich ein Fall, der sich nämlich im US-amerikanischen New Jersey im Juli vergangenen Jahres abgespielt hat.
Doch erfolgte die Verlegung von Demi M. in ein Männergefängnis allerdings nicht wegen Vergewaltigungen, sondern einfach nur wegen Geschlechtsverkehrs – ebenfalls in dem Gefängnis verboten, aber offenbar nur bei trans- und nicht bei cisgeschlechtlichen Frauen mit einer Verlegung ins Männergefängnis geahndet. Die Verlegungen und Schwangerschaften inspirierten internationale wie deutsche Medien dazu, in ihrer Berichterstattung vermeintliche Vergewaltigungen und weitere Tatsachen zu suggerieren, die einem Faktencheck nicht wirklich standhalten konnten – ganz so wie der neuerliche queerfeindliche Auftritt von Birgit Bessin im brandenburgischen Landtag. Der AfD-Antrag wurde abgelehnt.














