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Volksverhetzung

"Transgenderismus gehört ausgerottet": Strafbefehl gegen Adrat

In seinem Podcast macht Julian Adrat immer wieder Stimmung gegen queere Menschen. In einer Ausgabe vom März verbreitete er sogar Ausrottungsfantasien – wegen Volksverhetzung erhielt er deshalb einen Strafbefehl über 8.400 Euro.


"Adrats Podcast" verbreitet auf mehreren Plattformen Hetze gegen queere Menschen (Bild: Screenshot Amazon Music)
  • 16. Oktober 2023, 04:58h 2 Min.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen den queerfeindlichen Podcaster Julian B. Adrat erlassen. Darüber informierte am Sonntag der Rechtsanwalt Dirk Schmitz in einem rechten Blog. Adrat soll demnach eine Geldstrafe in Höhe von 8.400 Euro in 120 Tagessätzen zahlen. Er wäre damit vorbestraft.

In "Adrats Podcast" macht der 1990 geborene Katholik schon seit Längerem Stimmung gegen queere Menschen. Im März brachte er jedoch das Fass zum Überlaufen: "Transgenderismus gehört ausgerottet. Wie der Kommunismus. Wie der Nationalsozialismus. Mit Haut und Haar", lautete sein Resümee der 187. Folge. Den Satz verbreitete er auch in sozialen Medien (queer.de berichtete).

Queerbeauftragter erstattete Strafanzeige

Mehrere Personen erstatteten daraufhin Anzeige wegen Volksverhetzung. Auch Sven Lehmann, der Queerbeauftragte der Bundesregierung, schaltete sich ein und kritisierte in einem Tweet den Audio-Streamingdienst Spotify: "Das hier ist Volksverhetzung!", schrieb der grüne Bundestagsabgeordnete. "Warum bekommt so jemand eine Plattform bei Euch?!" Der Podcast wird auch von anderen Portalen wie Apple oder Amazon Music verbreitet.

/ svenlehmann

Die Polizei reagierte vergleichsweise schnell: Im April erhielt Adrat eine Vorladung vom Landeskriminalamt (queer.de berichtete).

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Strafbefehl noch nicht rechtskräftig

Rechtsanwalt Dirk Schmitz verteidigte die Hetze Adrats. "'Volksverhetzung' liegt nicht vor, wenn sich Mitglieder von LGBTQ ++++ 'mikro-aggressiv' traumatisiert fühlen. Es geht nicht um die Anzahl Anzeigender!", schrieb er in seinem Blogbeitrag und empörte sich über den von "unkundigen woken Amtsrichtern" erlassenen Strafbefehl. Das Wort "ausgerottet" habe zwar in der deutschen Sprache "eine ausgesprochen negative Konnotation", so Schmitz, dürfe jedoch "in der harten politischen Auseinandersetzung" verwendet werden: "Es ist nach unserer Verfassung erlaubt, das politische Ziel der 'Ausrottung' (also im Sinne von unwirksam machen) des Transgenderismus mit friedlichen Mitteln anzustreben." Julian Adrat teilte den Kommentar des Anwalts auf seiner Facebookseite.

Gegen den erlassenen Strafbefehl kann der queerfeindliche Podcaster innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. In diesem Fall wird eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht anberaumt. Verzichtet Adrat auf den Einspruch, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich. (mize)

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