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Bis zu fünf Jahre Gefängnis
Strafrechtler: Drachen-Verbrennung in Waldorfschule ist womöglich Volksverhetzung
Der Fachanwalt Michael Gubitz hält es für durchaus möglich, dass die queerfeindliche Drachen-Verbrennung an einer Waldorfschule strafrechtliche Konsequenzen hat.

Die Waldorfschule ließ letzten Monat einen zweiköpfigen Drachen verbrennen, der unter anderem den Aufdruck "Gaydidas" enthielt (Bild: Screenshot Anthroposophie-Blog / Waldorfschule Itzehoe)
- 19. Oktober 2023, 11:24h 2 Min.
Lehrkräfte der Waldorfschule Itzehoe könnten sich mit der Verbrennung eines Drachen, der offensichtlich queere Menschen darstellen sollte, strafbar gemacht haben. Das ist die Ansicht des Kieler Fachanwalts Michael Gubitz, der in einem Interview mit der "sh:z" (Bezahlartikel) seine Einschätzung zum Fall kundtat: "Aus meiner Sicht war es dumm und bösartig. Justiziabel ja offenbar schon insoweit, als dass die Schulaufsicht aktiv geworden ist", so der Jurist. Er spielt damit darauf an, dass das Bildungsministerium Schleswig-Holstein die Schulleitung nach den Herbstferien einbestellt hat (queer.de berichtete).
Ob die Verbrennung strafrechtlich relevant sei, hänge von mehreren Wertungen ab, sagte Gubitz weiter. "Man kann natürlich den Drachen angucken und sich fragen, wer gemeint war. Es spricht wohl viel dafür, dass queere Menschen symbolisiert wurden. Dann wäre die nächste Frage, ob mit der Aktion deren Menschenwürde angegriffen wurde. Da muss man erstmal feststellen, dass die sexuelle Orientierung zum Kern der Persönlichkeit gehört." Zudem bleibe die Frage, ob queere Menschen mit der Aktion als "unterwertig" dargestellt und ihnen das "Lebensrecht in der Gemeinschaft" abgesprochen werde. "Und anscheinend sollte doch mit der Aktion symbolisiert werden, dass das 'Gute' das 'Böse' tötet. Wenn sich das Michelifest also so zusammenfassen lässt und das Ganze hier auch von den Beteiligten so gemeint war, dann kommt eine Strafbarkeit in Betracht."
Anklage nach Paragraf 130 StGB
Damit komme eine Anklage gegen Verantwortliche nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuches in Betracht, mit dem Volksverhetzung geahndet wird. Darin sind Haftstrafen von drei Monaten bis fünf Jahren vorgesehen. Schüler*innen, die an der Erstellung des Drachen beteiligt gewesen seien, müssten sich hingegen kaum Sorgen machen. Sie seien ohnehin erst mit 14 Jahren strafmündig. Zudem müssten ältere Schüler*innen "grundsätzlich davon ausgehen dürfen, dass Lehrerinnen und Lehrer sich an die Gesetze halten", so Gubitz. Daher könnte selbst dann von der Strafverfolgung abgesehen werden, wenn es sich bei dem Fall um Volksverhetzung handelt.
Die Verbrennung hatte bereits am 29. September stattgefunden, wurde aber erst letzte Woche durch einen Anthroposophie-kritischen Blog bekannt (queer.de berichtete). (dk)















