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Länderkammer
Selbstbestimmungsgesetz: Bundesrat gibt nur wenige Empfehlungen ab
Nach der Anhörung der Länderkammer kann sich nun endlich der Bundestag mit dem lange verzögerten Gesetz befassen.

Das SBGG ist nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat ist aber vor und nach der Behandlung im Bundestag in das Verfahren eingebunden (Bild: Dion Hinchcliffe / flickr)
- 20. Oktober 2023, 10:50h 3 Min.
Noch vor dem Bundestag hat sich am Freitag der Bundesrat mit dem Regierungsentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz (PDF) befasst. Dass erst die Länderkammer eine Stellungnahme abgeben kann, bevor sich der Bundestag in Lesungen und Ausschüssen mit Entwurf und Rückmeldungen befasst, ist das übliche Vorgehen.
Im Rahmen der Sitzung musste die Länderkammer so entscheiden, ob sie offiziell Stellung nimmt, was sie nicht muss, und welche Empfehlungen ihrer Ausschüsse (PDF) sie dabei nutzt. Diese hatten den Entwurf sehr unterschiedlich bewertet (queer.de berichtete). So gaben mehrere Ausschüsse progressive Empfehlungen ab, mit denen etwa die unter anderem von queeren Verbänden kritisierten Einschränkungen wie Wartezeit und Sperrfrist bei Anträgen oder die umstrittene Hausrechts-Passage gestrichen werden sollen. Dem Rechtsausschuss hingegen geht die Selbstbestimmung zu weit: er fordert unter anderem größere Hürden beim Umgang mit Minderjährigen, aber letztlich sogar bei Erwachsenen Nachweise zur Glaubhaftmachung der geschlechtlichen Identität.
Letztlich entschied der Bundesrat, als gesamtes Haus nur wenige Empfehlungen abzugeben – für die meisten progessiven Vorlagen aus den Ausschüssen wie auch die meisten das Gesetz weiter einschränkenden fand sich jeweils keine Mehrheit. So entschied sich die Kammer gegen eine Streichung der im Gesetzentwurf festgelegten Wartezeiten, der Verteidigungsfallregelung oder der Passage zum Hausrecht – zu diesem solle aber auf Einschränkungen durch gesetzliche Benachteiligungsverbote hingewiesen werden.

Angenommener Ausschussvorschlag zur viel diskutierten Hausrechtsfrage. Im Gesetzentwurf der Bunesregierung heißt es bislang: "Betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen bleiben die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt"
Zugestimmt wurde letztlich nur den Ausschussvorlagen 7, 8, 11, 13, 15, 16 und 17 (aus diesem PDF), unter anderem wird neben kleineren Änderungen eine bundesweite Regelung zu polizeilichen Durchsuchungsmaßnahmen und Gewahrsamsunterbringungen gefordert. Auch solle die im Gesetz vorgesehene Weitergabe von Daten an diverse Behörden, zu deren Streichung sich der Bundesrat nicht durchringen konnte, möglichst datenschutzkonform geschehen.
Rein grüne Debatte
In der kurzen Debatte im Rahmen einer vollgepackten Sitzung ergriffen nur zwei grüne Politikerinnen das Wort und begrüßten das Gesetz allgemein. Die brandenburgische Sozialministerin Ursula Nonnemacher verwies auf die zuletzt über 1.000 Straftaten pro Jahr aufgrund des Merkmals geschlechtliche Identität, darunter fast ein Viertel Gewalttaten. Diese seien Ausdruck von Diskriminierung, aber auch einer zum Teil schrillen Debatte mit "Bedenken" über Schutzräume oder die "Launen" junger Menschen. Entsprechenden Bedenkenträger*innen, zu denen wohl auch Brandenburgs CDU-Justizministerin Susanne Hoffmann gehört (queer.de berichtete), hielt Nonnemacher entgegen, der Schritt zum Wechsel des Geschlechtseintrags und Vornamens sei wohlüberlegt, erfolge nach einem oft langem Leidensweg und sei schlicht ein Grundrecht.

Katja Meier (l.) und Ursula Nonnemacher
Niemand treffe eine solche Entscheidung aus einer Laune heraus, ergänzte die sächsische Justiz- und Gleichstellungsministerin Katja Meier zu den "absurden Schreckensszenarien" in der öffentlichen Debatte. Sie verwies darauf, wie das zu ersetzende Transsexuellengesetz 40 Jahre lang Menschen von oben herab behandelt, pathologisiert und in ihrer Würde herabgesetzt habe, bis das Bundesverfassungsgericht nach und nach eingeschritten sei. Nun gebe es endlich einen Schritt hin zu einer "menschenwürdigen Rechtslage".
Nun geht die öffentliche Debatte erst richtig los
Das Selbstbestimmungsgesetz wird nun voraussichtlich Mitte November zur ersten Lesung im Bundestag landen und danach in dessen Ausschüssen beraten. Nach der endgültigen Verabschiedung geht es noch einmal in den Bundesrat zurück – als nicht zustimmungspflichtiges Gesetz dürfte es ohne Einspruch durchgewunken werden.

Die queerfeindliche Bewegung "Demo für alle" fuhr am Donnerstag mit einem Protestwagen gegen das Gesetz ("Kinderfalle Trans-Kult") durch Berlin. Die Mobilmachung gegen das Gesetz durch rechte, christliche und teils auch radikalfeministische Kreise ist groß
Ein Vorschlag des Rechtsausschusses des Bundesrats, das Gesetz frühestens zum November 2025 in Kraft treten zu lassen, statt genau ein Jahr früher zum 1. November 2024 wie im Gesetzentwurf vorgesehen, fand in der Länderkammer am Freitag übrigens auch keine Mehrheit. (cw)













