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Asien
Japan: Oberstes Gericht stärkt Rechte von trans Personen
Die große Kammer des Gerichts verwirft die Pflicht zur Sterilisation für die Änderung des Geschlechtseintrags.
- 25. Oktober 2023, 08:30h 2 Min.
Der Oberste Gerichtshof Japans hat am Mittwoch Medienberichten zufolge eine Gesetzespassage für verfassungswidrig erklärt, mit der von trans Personen eine Sterilisation gefordert wurde, um eine Änderung des Geschlechtseintrags in offiziellen Dokumenten zu erlangen.
Damit reagierte die Große Kammer des Gerichts mit 15 Richter*innen auf die Klage einer trans Frau. Anfang 2019 hatte eine kleine Kammer die Regelung noch akzeptiert. Der Anwalt der Frau hatte argumentiert, dass ihre Fortpflanzungsfähigkeit durch die jahrelange Hormontherapie bereits beeinträchtigt sei, und hinzugefügt, dass die Operation mit körperlichem Leiden und dem Risiko von Nachwirkungen verbunden sei.
Durch das Urteil entfällt die Regelung nicht sofort. "Die Regierung ist verpflichtet, alle Gesetze verfassungskonform zu machen, daher muss die Regierung jetzt schnell handeln, um die Klausel zu streichen", sagte Kanae Doi, Japan-Direktor der Organisation Human Rights Watch, die das Urteil begrüßte. "Es ist spät, aber nie zu spät." Vor wenigen Wochen hatte bereits das Familiengericht in Shizuoka geurteilt, dass es die Sterilisationspflicht für verfassungswidrig hält.
Weitere Beschränkungen im Gesetz
Japan hatte im Jahr 2003 die Möglichkeit zur Änderung des rechtlichen Geschlechts geschaffen – nach Angaben des Gerichts konnten zwischen 2004 und 2022 11.919 Personen ihren Eintrag vor einem Familiengericht ändern. Aktivist*innen hoffen nun, das künftig auch weitere Beschränkungen entfallen. Zu den weiteren Pflichten gehört es neben einer Begutachtung, erwachsen und nicht verheiratet zu sein und keine minderjährigen Kinder zu haben.
Auch gibt es eine weitere Pflicht zu geschlechtsangleichenden Behandlungen vor der rechtlichen Anerkennung: Notwendig ist das Vorhandensein von "Genitalien, die denen des anderen Geschlechts ähneln". Am Mittwoch blieb zunächst unklar, ob das Gericht auch diese Passage bemängelt hat. Einigen Medienberichten zufolge gab das Gericht diese Frage an ein Familiengericht zurück. Sie wird auch in der politischen Reaktion auf das Urteil eine Rolle spielen.
Nach einem aktuellen Bericht der BBC fordern ohne Japan derzeit noch 17 Länder von trans Personen eine Sterilisation für eine rechtliche Anerkennung. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht erst 2011 die entsprechende Bedingung aus dem Transsexuellengesetz gestrichen. (cw)
















