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https://queer.de/?4738
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- 28. April 2006 1 Min.
Luxemburg (queer.de) – Transsexuelle müssen bei Rentenangelegenheiten entsprechend ihres neuen Geschlechtes behandelt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof gestern entschieden. Geklagt hatte die 1942 geborene Britin Sarah Richards. Sie unterzog sich 2001 einer Geschlechtsanpassung und beantragte ein Jahr später ihre Rente. Nach britischen Gesetz ist das Renteneintrittsalter bei Frauen 60 Jahre, bei Männern 65 Jahre. Die zuständige Behörde verweigerte ihr aber den Antrag, da sie nach ihrem ursprünglichen Geschlecht als Mann einzuordnen sei. Das Gericht sieht das als Geschlechtsdiskriminierung an, die nach EU-Recht verboten ist. Richards erhält nun nachträglich mehrere Jahre ihrer Rente ausgezahlt. (dk)















nebenbei: genau deshalb hasse ich die cdu, weil die das ADG nicht auf homosexuelle ausweiten will, so wie die spd es geplant hat. warum eigentlich nicht?! o.O
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