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Kabinettsbeschluss

Bundes­regierung will internationale Verbrechen gegen queere Menschen besser ahnden

Das deutsche Völkerstrafrecht schützt derzeit nicht ausdrücklich queere Menschen – das soll sich nach dem Willen der Ampel jetzt ändern.


Justizminister Marco Buschmann erklärt, dass nach der russischen Invasion der Ukraine das Völkerrecht wieder an Aktualität gewonnen habe (Bild: Sandro Halank / wikipedia)

  • 2. November 2023, 12:42h 2 Min.

Das Bundeskabinett hat an Allerheiligen ein Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts (PDF) beschlossen, das unter anderem auch queere Menschen besser schützen soll. So solle das Merkmal "sexuelle Orientierung" in der Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgenommen werden. In der Begründung wird außerdem klargestellt, dass Verbrechen, die sich auf die geschlechtliche Identität beziehen, als geschlechtsbasierte Verbrechen verfolgbar sind.

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Damit könnten queerfeindliche Maßnahmen außerhalb Deutschlands leichter auch hierzulande gerichtlich geahndet werden. Auch andere Delikte – etwa sexuelle Sklaverei oder erzwungene Schwangerschaftsabbrüche – könnten nach dem Entwurf von Gerichten in der Bundesrepublik verfolgt werden.

"Die Bundesregierung setzt international ein Zeichen"

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland zeigte sich von dem Reformvorhaben beeindruckt: "Der Gesetzentwurf der Bundesregierung stellt eine konsequente Fortentwicklung des völkerstrafrechtlichen Schutzes von Menschen dar, die Menschenrechtsverletzungen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität erleiden", erklärte LSVD-Bundesvorstandsmitglied Patrick Dörr. "Die Bundesregierung setzt damit international ein Zeichen, dass Völkerrechtsverbrechen gegen LSBTIQ* nicht ungesühnt bleiben dürfen, und setzt eine Kernforderung des LSVD um."

Bisher lasse das Völkerstrafgesetzbuch der Bundesrepublik offen, ob queerfeindliche Verbrechen völkerstrafrechtlich verfolgt werden können. "Der unklare Wortlaut erschwert eine effektive Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen gegen LSBTIQ*", beklagte Dörr. "Das internationale Recht ist schon weiter: Der Internationale Strafgerichtshof hatte im Dezember 2022 ausdrücklich und ausführlich klargestellt, dass die Verfolgung von LSBTIQ* geschlechtsbasierte Gewalt darstellt." Nun bestehe die Chance, dass die bestehende Rechtsunsicherheit im deutschen Recht ausgeräumt werde. "Gerade Deutschland, das selbst über hundert Jahre LSBTIQ* systematisch verfolgt hat, steht in der Pflicht, hier deutlich Stellung zu beziehen", so Dörr.

/ lsvd
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Bundesjustizminister Marco Buschmann erklärte nach der Verabschiedung im Kabinett, dass das Völkerstrafrecht seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine dramatische Aktualität erlangt habe. "Jetzt gilt es umso mehr, das internationale und deutsche Völkerstrafrecht mit Leben zu füllen", so der FDP-Politiker aus Gelsenkirchen. (dk)

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