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21 Jahre nach Aufhebung eines homophoben Gesetzes

Auch Österreich will staatlich verfolgte Homo­sexuelle entschädigen

Nach Deutschland sollen staatlich verfolgte Homosexuelle auch in Österreich eine symbolische Entschädigung erhalten. Die Alpenrepublik schaffte ihren Anti-Schwulen-Paragrafen erst 2002 ab.


Bundesjustizministerin Alma Zadic stellt neben der Regenbogen­fahne ihren Entwurf vor

  • 13. November 2023, 14:14h 2 Min.

Die christlich-grüne Bundes­regierung in Österreich will durch Strafgesetze verfolgte Homo­sexuelle rehabilitieren und entschädigen. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) präsentierte am Montag in einer Pressekonferenz in Wien Details zu den Plänen.

So sollen Betroffene auf Antrag für jedes aufgehobene Urteil eine Zahlung von 3.000 Euro erhalten, hinzu kommen 1.500 Euro für jedes angefangene Jahr in Haft. Zusätzlich soll es für jedes angefangene Ermittlungsverfahren eine Entschädigung in Höhe von 500 Euro geben. "Sollte das Verfahren zu einer besonderen wirtschaftlichen, beruflichen und gesundheitlichen Benachteiligung der Betroffenen geführt haben, wird es zusätzlich einen Einmalbetrag in Höhe von 1.500 Euro geben", so Zadic.

Insgesamt würden für diese Zahlungen 33 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Laut Zadic seien bis zu 11.000 Menschen von diesem neuen Gesetz betroffen.

Der Gesetzentwurf orientiert sich an einer ähnlichen Regelung, die der Deutsche Bundestag 2017 beschlossen hatte (queer.de berichtete). 2021 folgte ein Gesetz zur Entschädigung diskriminierter queerer Soldat*innen (queer.de berichtete).

LGBTI-Aktivist*innen in Österreich begrüßten ebenso wie die oppositionelle SPÖ den Reformvorschlag. "Jahrzehntelanger Druck hat gewirkt: Die Entschädigung für queere Unrechtsopfer kommt!", schrieb etwa der Bundesvorsitzende der sozialdemokratischen LGBTI-Organisation SoHo, Mario Lindner.

/ MarioLindner82
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In Österreich war Homosexualität bis 1971 verboten – anders als in der Bundesrepublik betraf das Verbot nicht nur gleichgeschlechtlich liebende Männer, sondern auch Frauen. Bis 2002 galt zudem ein Gesetz, das bei schwulen Männern ein höheres Schutzalter vorsah als bei Lesben oder Heterosexuellen. (dk)

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