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Kommentar
SBGG im Bundestag: Nutzt die historische Chance!
Nach dem Frust über den missratenen, weil diskriminierenden Regierungsentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz bleibt nach der ersten Lesung noch immer die Hoffnung, dass sich das Parlament lernfähig und -willig zeigt.

Vor der Debatte im Bundestag übergaben Aktivist*innen Unterschriften für ein Selbstbestimmungsgesetz ohne Diskriminierung an mehrere Abgeordnete (Bild: Sebastian Schütz)
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16. November 2023, 06:26h 7 Min.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist endlich im Parlament angekommen. Am Mittwochabend fand im Bundestag die erste Lesung des Kabinettentwurfs statt – 45 Minuten standen dafür auf der Tagesordnung, am Ende war es eine Stunde für eine historische Chance (ausführlicher Bericht über die Parlamentsdebatte).
Doch zunächst ein kurzer Blick zurück, um Revue passieren zu lassen, wie dieser im Grunde unselige und trotzdem so notwendige Kabinettsentwurf der Bundesregierung überhaupt zustande kam, der uns – und damit meine ich all die trans, inter und nichtbinären Menschen und ihre Verbündeten, die schon so lange auf die Ermöglichung der Selbstbestimmung warten – mit seiner Veröffentlichung vor drei Monaten das Fürchten lehrte.
Von der Aufbruchsstimmung 2021 ist wenig geblieben
Optimistische Aufbruchsstimmung herrschte noch Ende 2021, als die frisch gewählte Ampelkoalition ihre queerpolitischen Maßnahmenplan vorstellte. Ehrgeizig, ambitioniert klang der, aber die neue Regierung hatte ja auch einen Riesenberg an queerpolitischen Versäumnissen der Vergangenheit geerbt, der nun aufgearbeitet werden soll. Eine hoffnungsvolle Zukunft schien da mit einem Mal zum Greifen nahe. Anstatt jedoch einen Gesetzentwurf zur Ablösung des sogenannten Transsexuellengesetzes (TSG) vorzulegen, wie vollmundig und euphorisch gestimmt versprochen wurde, wurde im Sommer letzten Jahres zunächst lediglich ein Eckpunktepapier vorgestellt. Immerhin – denn auch das klang noch recht vielversprechend.
Doch dann folgten anderthalb Jahre des quälenden Wartens und Schritt für Schritt wuchsen Vorbehalte und Misstrauen gegen uns und hinterließen immer tiefere Spuren – zuerst im Referentenentwurf des Ministeriums vom Mai dieses Jahres und schließlich Ende August in dem, was das Kabinett als Gesetzesvorlage verabschiedete. In der Zwischenzeit saß das Innenministerium mit am Tisch und versetzte mit seinen Ergänzungen (Ausschluss von Migrant*innen ohne Aufenthaltstitel und die Datenübermittlungspflicht an sämtliche Sicherheitsbehörden) einen heftigen Schlag in die Magengrube.
Mehr Diskriminierung war nun kaum noch denkbar. Während die berechtigte Kritik am Referentenentwurf, wie sie zahlreiche Stellungnahmen aus der Verbändebeteiligung erhoben, vom Gesetzgeber vollkommen ignoriert wurde, hat sich ausgerechnet die transfeindliche Ideologie Gehör verschafft mit all ihren irrationalen Ängsten und Bedrohungsszenarien, als sei das Selbstbestimmungsgesetz tatsächlich eine Art Missbrauchsermöglichungsgesetz. Also nicht die Mehrheitsgesellschaft, vertreten durch die sozialen Verbände, wurden gehört, sondern ausgerechnet Gruppen, die Transfeindlichkeit auf ihre Fahnen geschrieben haben. Und so sieht der Kabinettsentwurf heute leider aus, wie er aussieht.
Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineinging
Und trotzdem brauchen wir das Selbstbestimmungsgesetz – aber nicht so, wie es jetzt ins Parlament kam. Denn worum geht es im Kern? Die Sache ist denkbar einfach: Es geht darum, den richtigen Namen und den richtigen Geschlechtseintrag für trans, inter und nichtbinäre Menschen leichter, selbstbestimmt und diskriminierungsfrei zugänglich zu machen, indem wir erklären, wer und was wir sind und ohne, dass sich Dritte, in welcher Weise auch immer, einmischen. Viel mehr brauchte in dem Gesetz nicht zu stehen. Tut es aber – und mit viel zu viel Diskriminierungspotential. Die Frage ist also, wieviel davon verschwindet bis zur endgültigen Abstimmung?
Und damit bin ich über den nicht ganz unnötigen Umweg des Rückblicks nun bei der gestrigen Debatte angekommen. Denn aus all dem Frust der letzten anderthalb Jahre über dieses in Teilen missratene, weil diskriminierende SBGG, bleibt jetzt immer noch die Hoffnung auf die parlamentarische Regel, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hineinging, möge auch diesmal zutreffen. Eine Garantie gibt es freilich nicht auf ein besseres Resultat.
Klar ist nur, das Selbstbestimmungsgesetz geht jetzt in die parlamentarische Beratung, für die ich, nachdem ich die Debatte der ersten Lesung verfolgt habe, nur wünschen kann, die Unionsparteien erhalten eine dringend nötige Nachhilfe. Nachhilfe wofür? Zum Beispiel, wie man einen Gesetzentwurf liest, nämlich vollständig und richtig. Denn wenn man den Entwurfstext nur durch die Brille der eigenen Ressentiments und Vorurteile liest, kommt eben heraus, was eine Dorothee Bär, Mareike Lotte Wulf und Susanne Hierl zum Besten gaben. Und das heißt übersetzt: Sie redeten über etwas, was gar nicht im Entwurf steht – etwa medizinische Indikationen oder mangelnde Unterstützung Jugendlicher.
Gravierende Wissenslücken bei der Union
Auffallend sind bei der Union ebenso gravierende Wissenslücken, wo es um verfassungsrichterliche Wegweisungen in Sachen Geschlecht geht. Wir sprechen zu Recht von einem Paradigmenwechsel in der Beantwortung der Frage des Geschlechts, die mindestens seit 2011 unabhängig von körperlichen Merkmalen erfolgt. Und das hat sich keineswegs die viel gescholtene Trans-Lobby ausgedacht, sondern die Karlsruher Bundesverfassungsrichter*innen. Der lange Weg zur Selbstbestimmung geht seit nunmehr vier Jahrzehnten über Karlsruhe. Warum wissen das nicht die Rednerinnen der Union und schwadronieren stattdessen über biologistische Klischeevorstellungen von Geschlecht?
Nun gut, ich setze mal Lernfähigkeit voraus, die freilich nur mit Lernwilligkeit funktioniert, denn es sollte den Unionsparteien klar sein: Als sogenannte Volksparteien stehen sie, auch wenn sie in der Opposition sind, in einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung. Und es stimmt eben nicht, was Frau Hierl unterstellte, die Ampelkoalition habe versäumt, beim SBGG die Mehrheitsgesellschaft mitzunehmen und eine breite Diskussion zu führen.
Falko Droßmann von der SPD antwortete darauf mit der treffenden Bemerkung, warum dann ausgerechnet alle gesellschaftlich relevanten Verbände, angefangen vom Deutschen Frauenrat über den DPW und die AWO bis hin zu den Evangelischen Frauen Deutschlands und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken und noch viele mehr, die breite gesellschaftliche Schichten repräsentieren, sich alle für die Selbstbestimmung von trans, inter und nichtbinären Menschen ausgesprochen haben.
Wie steht eigentlich die FDP zum Selbstbestimmungsgesetz?
Nach der Bundesministerin Lisa Paus, die die menschenrechtlich motivierten Gründe für das Gesetz erläuterte, gab es insgesamt elf Redebeiträge, darunter auch den von Beatrix von Storch (AfD), die aus der Debatte mit zwei Ordnungsrufen durch die Bundestagspräsidentin Petra Pau sozusagen als einsame Siegerin hervorging. Droßmann nannte sie "Prinzessin von Oldenburg", worüber sie sich recht echauffiert gab. Das Besondere an ihren Auftritten ist, dass sie satirisch einfach nicht zu toppen sind. Sie sind Satire pur, nur dass diese Frau, im Gegensatz zu Comedians, wirklich ernst meint, was sie von sich gibt. Aber wir sollten das auf keinen Fall tun. Übel ist nur, dass ihre verbalen Entgleisungen, ihre Rede vom Gender-Gaga, sich auf der Straße als Gewalt gegen queere Menschen entlädt.
Für die FDP sprach Jürgen Lenders, der nicht versäumte, die CDU/CSU aufzufordern, konstruktiv bei den nun folgenden Beratungen mitzuarbeiten. Denn die Union trägt klar Mitverantwortung. Aber wie steht die FDP selbst als Fraktion zum SBGG? Das wüsste wir schon gerne, denn die Partei macht gerade keine gute Figur. Nicht wenige Liberale wollen raus aus der Ampel, lesen und hören wir ziemlich oft im Politikteil der Nachrichten.
Jedenfalls sorgt das gegenwärtige Erscheinungsbild für innerparteiliche Querelen. Spielt das SBGG darin vielleicht auch eine Rolle? Gemunkelt wird das hin und wieder. Aber müssen wir den Abgeordneten der FDP tatsächlich erklären, was Liberalität bedeutet, und dass sie einer Partei angehören, auf die bisher in Sachen Bürgerrechte und bürgerliche Freiheit Verlass war? "Wir sind eine Partei der Bürgerrechte und der Menschenrechte", erklärte Nadin Zaya, Vorsitzende der Jungen Liberalen in Niedersachsen, "keine Partei, die strukturell von politischer Teilhabe ausschließt." Ich hoffe, die anderen in der FDP wissen das auch.
AfD will "Transsexuellengesetz erhalten"
Zum Schluss noch ein Witz: Obwohl die AfD sonst unangemessen viel mediale Präsenz beansprucht, ist uns doch, wenn ich es richtig sehe, einer ihrer Anträge im Bundestag beinahe durch die Lappen gegangen. Beinahe heißt, der Antrag "Transsexuellengesetz erhalten und den Schutz von Menschen mit Geschlechtsdysphorie verbessern" (PDF) stand gestern ebenfalls auf der Tagesordnung und wurde wie das SBGG in die parlamentarische Beratung überwiesen, jedoch glücklicherweise ohne Debatte. Aber eingereicht wurde er bereits am 1. September.
Mir scheint, da hat der Wolf versucht, Kreide zu fressen, um harmlose Großmutter zu spielen. Die AfD reklamiert darin, geschlechtsangleichende Maßnahmen mit dem Patientenschutz zu verbinden, weil ja trans Menschen nicht wissen, was sie wollen und eine transaffirmative Medizin ihnen alles verkauft. Die AfD empfiehlt der Bundesregierung, sie möge das SBGG ad acta legen und dafür das Transsexuellengesetz ein wenig verschärfter aufleben lassen. Nein, kein April-Scherz, aber wenigstens ein Witz.
Das SBGG ist eine historische Chance
Wenn wir schon dauernd von der historischen Chance mit Namen Selbstbestimmungsgesetz reden, dann gibt es für uns vielleicht auch noch diese kleine Hoffnung: Liebe Abgeordnete, Vernunft hat noch niemandem geschadet und Menschenrechte sind unteilbar. Es geht am Ende um eine Stärkung der Demokratie. Das ist nicht zu weit hergeholt, denn das Selbstbestimmungsgesetz ist ein wesentlicher Schritt hin zur Inklusion und Teilhabe, hin zu einer Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Zwei Beratungstermine soll es geben bis zur nächsten Lesung. Ich hoffe, die reichen für die Vernunft und das Menschenrecht.













