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- 04. Mai 2006 1 Min.
Karlsruhe (queer.de) - Bayern hat gegen das Recht von Homo-Paaren auf Stiefkindadoption Klage in Karlsruhe eingereicht. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits angekündigt, dass über die Klage "in diesem Jahr nicht mehr entschieden wird", berichtet der "Tagesspiegel". Eine Sprecherin des Gerichts sagte, es stünden viele andere Verfahren zur Entscheidung; die bayerische Klage werde nicht als eilig genug angesehen, um es vorzuziehen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert die Klage des Freistaates als "familienfeindlich und das komplette Gegenteil einer modernen Familienpolitik". Seine Pressesprecherin Renate H. Rampf sagte, sie glaube nicht, dass Bayern in Karlsruhe damit durchkomme. Das ahne wohl auch die Klägerin: "Vielleicht ist die absehbare Blamage der Grund, warum die Münchner Staatskanzlei das Thema so wenig kommuniziert." Damit bleibt das Lebenspartnerschaftsgesetz bis auf weiteres unverändert gültig. Ministerpräsident Edmund Stoiber hatte bereits vor über einem Jahr die Klage angekündigt (queer.de berichtete). Die Stiefkindadoption war Ende 2004 von Rot-Grün beschlossen worden (queer.de berichtete). Sie sieht vor, dass ein Eingetragener Lebenspartner das leibliche Kind des anderen adoptieren darf. (pm/dk)















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