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https://queer.de/?4764
  • 04. Mai 2006 17 1 Min.

Karlsruhe (queer.de) - Bayern hat gegen das Recht von Homo-Paaren auf Stiefkindadoption Klage in Karlsruhe eingereicht. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits angekündigt, dass über die Klage "in diesem Jahr nicht mehr entschieden wird", berichtet der "Tagesspiegel". Eine Sprecherin des Gerichts sagte, es stünden viele andere Verfahren zur Entscheidung; die bayerische Klage werde nicht als eilig genug angesehen, um es vorzuziehen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert die Klage des Freistaates als "familienfeindlich und das komplette Gegenteil einer modernen Familienpolitik". Seine Pressesprecherin Renate H. Rampf sagte, sie glaube nicht, dass Bayern in Karlsruhe damit durchkomme. Das ahne wohl auch die Klägerin: "Vielleicht ist die absehbare Blamage der Grund, warum die Münchner Staatskanzlei das Thema so wenig kommuniziert." Damit bleibt das Lebenspartnerschaftsgesetz bis auf weiteres unverändert gültig. Ministerpräsident Edmund Stoiber hatte bereits vor über einem Jahr die Klage angekündigt (queer.de berichtete). Die Stiefkindadoption war Ende 2004 von Rot-Grün beschlossen worden (queer.de berichtete). Sie sieht vor, dass ein Eingetragener Lebenspartner das leibliche Kind des anderen adoptieren darf. (pm/dk)

-w-

#1 wolfAnonym
  • 04.05.2006, 14:41h
  • das ist doch wieder wunderbar, in holland erweitert eine christdemokratische partei das adoptionsrecht und in der brd verschleudern die immer gleichen deppen steuergelder um geringeres zu verhindern !
    es wäre doch zeit, politiker einem intelligenztest zu unterziehen und auf arbeitswilligkeit zu überprüfen.
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#2 SvenAnonym
  • 04.05.2006, 15:18h
  • Einfacher wäre es, wenn solche Politiker ihr Mandat aufgeben müssten, wenn sie den Einbürgerungstest nicht bestehen.
    Und bei den Homofragen würden die alle Durchfallen!

    Also ... Abschieben :-)))
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#3 linuxerAnonym
  • 04.05.2006, 15:18h
  • in anbetracht dessen, das sie mit ihrer klage gegen das LebPartG gescheitert sind, wird ihnen das BGH hoffentlich auch wieder eine absage erteilen.

    ich wäre froh, wenn es ein wenig mehr direktdemokratie wie in anderen staaten auch gäbe...

    volksentscheide sind nur ein beispiel dafür...

    und bayern, naja... WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINEM BAYERN UND EINEM TÜRKEN? DER TÜRKE KANN DEUTSCH

    @wolf: bei einem solchen test würden zwei drittel der "christlich-sozialen" durchfallen. allein bei dem gesinnungstest in BaWü sind die politiker, die ihn zu verantworten haben, alle samt auf die schnauze gefallen, denn wenn ein CDU-Politiker meint, das die ALPEN ein deutsches MITTELGEBIRGE seien....
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