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- 04. Mai 2006 1 Min.
Brüssel (queer.de) - Die im April 2004 beschlossene Freizügigkeitsrichtlinie der Europäischen Union ist am Dienstag in Kraft getreten. Sie verlangt unter anderem, dass ausländische Homo-Partner von EU-Bürgern auch in der ganzen Union anerkannt werden müssen, sofern eine Beziehung "echt und dauerhaft" ist. "Die Richtlinie ist sofort gültig und verpflichtend für alle Verwaltungsbereiche, obwohl viele Mitgliedsstaaten noch nicht für eine Umsetzung gesorgt haben", erklärte Justizkommissar Franco Frattini. Derzeit hätten lediglich Österreich, Dänemark, Slowenien, die Slowakei und Großbritannien die Brüsseler Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Länder müssten Homo-Ehen nur akzeptieren, wenn sie ähnliche Gesetze hätten, so Frattini. "Wenn diese Länder die Ehe oder Eingetragene Partnerschaft nicht anerkennen, müssen sie die Einreise und eine Niederlassungsbewilligung nach einer konkreten Prüfung ermöglichen." Die International Lesbian and Gay Association (ILGA) bezeichnete die Richtlinie als "Teilerfolg". Sie kritisierte, dass die Homo-Ehe nicht EU-weit anerkannt wird. "Die Niederlassung zu ermöglichen, das ist etwas anderes als eine Verpflichtung, eine Partnerschaft anzuerkennen", so ein ILGA-Sprecher zu "EUpolitix". Bei einem vermuteten Verstoß kann jeder Betroffene Klage beim Europäischen Gerichtshof einlegen. (dk)















Beim Blick nach Polen (sorry, das muss einfach sein) wird aber schnell klar, dass das noch lange auf sich warten lassen wird.