Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?47696

Bundesverfassungsgericht

Queer­feindlicher CSU-Politiker Winfried Bausback wird doch nicht Verfassungsrichter

Winfried Bausback hat den Sprung ins Bundesverfassungsgericht doch nicht geschafft. Schuld war aber offenbar nicht seine Queerfeindlichkeit, sondern seine verfassungsrechtlichen Ansichten zum Wahlrecht.


Winfried Bausback darf nicht nach Karlsruhe umziehen (Bild: Avh90 / wikipedia)

Letzte Woche ist durchgesickert, dass die CSU eigentlich den früheren bayerischen Justizminister Winfried Bausback, ein erbitterter Gegner von LGBTI-Rechten, als Richter für das Bundesverfassungsgericht nominieren wollte (queer.de berichtete). Doch es kam anders: Am Ende nominierten die Christsozialen den 55-jährigen Generalbundesanwalt Peter Frank als Nachfolger des bereits aus dem Amt geschiedenen Verfassungsrichters Peter Müller. Der Bundesrat winkte die Nominierung am Freitag durch. Grund für den Sinneswandel soll aber laut Justizexpert*innen nicht Bausbacks Queerfeindlichkeit sein, sondern dessen für die CSU heikle Doktorarbeit.

Bausback hatte nämlich 1998 in seiner Dissertation "Verfassungsrechtliche Grenzen des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag" den Standpunkt vertreten, dass die Grundmandatsklausel "grundsätzlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar" ist. Die CSU klagt aber derzeit in Karlsruhe genau für diese Grundmandatsklausel, die die Ampel in ihrem vor wenigen Monaten beschlossenen neuen Wahlrecht abgeschafft hat – und Bausback hätte möglicherweise diesen Fall mitentscheiden können.

Unter Grundmandatsklausel versteht man, dass eine Partei, die bei der Bundestagswahl drei Wahlkreise gewinnt, automatisch ins Parlament einzieht, auch wenn sie die Fünf-Prozent-Klausel nicht erreicht. Die CSU fürchtet jedoch, möglicherweise an dieser Hürde zu scheitern, obwohl sie diese bislang bei allen 20 Bundestagswahlen übersprungen hatte. Das neue Recht sieht vor, dass nur Parteien in den Bundestag einziehen, die bundesweit fünf Prozent der Stimmen erhalten.

Der jetzt gewählte Verfassungsrichter Peter Frank war im Gegensatz zu Bausback nicht parteipolitisch aktiv, sondern war seit 1995 im Justizdienst des Freistaats Bayern tätig, zuletzt als Generalstaatsanwalt in München, bevor er im Oktober 2015 zum Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof befördert worden war.

- Werbung -

Bausback machte wiederholt Stimmung gegen queere Menschen

Bausback hatte dagegen immer wieder Stimmung gegen queere Menschen gemacht: So bezeichnete er etwa die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben im Ehe-Recht als "ideologisch begründeten Angriff auf das Institut der Ehe" (queer.de berichtete). Er lehnte es aus angeblich verfassungsrechtlichen Gründen auch ab, homosexuelle Opfer des Unrechtsparagrafen 175 zu rehabilitieren.

Die Posten beim Bundesverfassungsgericht werden in der Regel nach Parteienproporz vergeben, müssen dann aber mit Zwei-Drittel-Mehrheit von Bundestag oder Bundesrat bestätigt werden. Für den Posten von Müller hatte die CSU das Vorschlagsrecht. (dk)

-w-

-w-

-w-