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Berlin

Transfeindliche Biologin klagt erfolgreich gegen Humboldt-Uni

Laut einer Gerichtsentscheidung darf die Berliner Humboldt-Uni nicht Menschen, die sich queerfeindlich äußern, pauschal kritisieren.


Marie-Luise Vollbrecht bei ihrem Vortrag an der Humboldt-Universität am 14. Juli 2022 (Bild: IMAGO / Funke Foto Services)

  • 6. Dezember 2023, 11:13h 3 Min.

Die Biologie-Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht einen Sieg gegen die Humboldt-Universität erzielt, nachdem diese ihre transfeindliche Haltung kritisiert hatte. Das Gericht attestierte in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte Vollbrechts. Das Urteil wurde am Dienstag in Auszügen von Ralf Höcker, dem prominenten Anwalt der Klägerin, veröffentlicht.

Hintergrund des Rechtsstreits war eine Pressemitteilung der Hochschule im vergangenen Jahr, in der die Absage eines Vortrags von Vollbrecht begründet wurde (queer.de berichtete). Ein Grund für den Schritt sei demnach gewesen, dass die "Welt" kurz zuvor einen von Vollbrecht und anderen queerfeindlichen Wissenschaftler*innen verfassten Text veröffentlichte, der vom LSVD als "transfeindliche Hetze" bezeichnet wurde (queer.de berichtete). Dies habe zu Protesten von queerfreundlichen Studierenden geführt und die Universität befürchtete daher eine "mögliche Eskalation".

HU ein Ort, "an dem kein Mensch diskriminiert werden sollte"

Die HU argumentierte in dem Schreiben, dass sie ein Ort sei, "an dem kein Mensch diskriminiert werden sollte, sei es wegen seiner Religion, seiner vermeintlichen Rasse, seiner sexuellen Identität oder wegen irgendeines anderen Merkmals, das als Unterscheidungsmerkmal angesehen wird". Abschließend hieß es, die Meinung Vollbrechts aus dem "Welt"-Artikel stehe "nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten".

Das Gericht untersagte den letzten Satz der Pressemitteilung – nicht direkt weil er inhaltlich falsch sei, sondern weil es das allgemeine Persönlichkeitsrecht "grundsätzlich dem unmittelbar an die Grundrechte gebundenen Staat [verbietet], sich ohne rechtfertigenden Grund herabsetzend über einen Bürger zu äußern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren". Das Gericht kritisierte insbesondere, dass die Universität in ihrer Pressemitteilung sich nicht auf eine bestimmte Äußerung Vollbrechts bezogen hat. "Der mit der Äußerung verbundene Vorwurf wiegt aufgrund der aufgezeigten Pauschalität besonders schwer, weil ein objektiver Empfänger den Eindruck gewinnen kann, [Vollbrecht] bewege sich mit ihren Meinungen in ihrer Gesamtheit außerhalb des Leitbildes und der Werte der [Universität]."

Anwalt: Gerichtsentscheidung "Zeichen gegen Cancel Culture"

Anwalt Höcker erklärte, dass Gericht habe mit seiner Entscheidung "ein starkes Zeichen gegen Cancel Culture an Universitäten gesetzt". Ferner kommentierte er: "Es ist eine Schande, dass eine angebliche Exzellenz-Uni aus purer Angst vor radikalen Aktivisten ihre eigene wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin herabwürdigt. Alexander und Wilhelm von Humboldt würden sich im Grabe herumdrehen, wenn sie wüssten, was aus der nach ihnen benannten Universität geworden ist."


Als erstes Medium berichtete das queerfeindliche Portal Nius über die Gerichtsentscheidung

Fraglich ist freilich, ob es sich hierbei um Cancel Culture handelt: Vollbrecht wurde nach der Absage durch Medienberichterstattung erst richtig prominent – und hielt ihren Vortrag auf dem Uni-Gelände weniger als zwei Wochen nach dem ursprünglich anberaumten Termin. Dabei weigerte sie sich, im Anschluss an den Vortrag bei einer Diskussionsrunde ihre Thesen zu verteidigen (queer.de berichtete).

Vollbrecht nutzte letztes Jahr auch ihre Prominenz, um Spenden für rechtliche Auseinandersetzungen zu sammeln – und nahm nach der Auseinandersetzung um die Verlegung ihres Vortrages eigenen Angaben zufolge binnen weniger Wochen mehr als 15.000 Euro ein. Ihre rechtlichen Schritte gegen queere Organisationen führten aber bislang nicht zum Erfolg (queer.de berichtete). (dk)

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