Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?47846

Menschenrechtsgericht

Polen wegen mangelnden Schutzes homo­sexueller Paare verurteilt

Polen sei nicht der Verpflichtung nachgekommen, "einen juristischen Rahmen zu schaffen, um gleichgeschlechtliche Paare anzuerkennen und zu schützen", urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.


Der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat bereits mehrfach Länder verurteilt, die gleichgeschlechtliche Beziehungen nicht anerkennen wollen (Bild: IMAGO / viennaslide)
  • 12. Dezember 2023, 18:08h 3 Min.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Polen wegen fehlenden Schutzes homosexueller Partnerschaften verurteilt. Polen sei nicht seiner Verpflichtung nachgekommen, "einen juristischen Rahmen zu schaffen, um gleichgeschlechtliche Paare anzuerkennen und zu schützen", heißt es in der am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Begründung des Urteils. Geklagt hatten fünf homosexuelle polnische Paare, die vergeblich versucht hatten, vor polnischen Standesämtern eine Ehe zu schließen.

"Dies hat dazu geführt, dass die Kläger einige grundlegende Angelegenheiten ihres Lebens nicht regeln konnten", urteilten die Richter*innen und verwiesen auf Nachteile bei der Besteuerung sowie bei sozialen und familiären Rechten. Polen habe damit den in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbrieften Anspruch auf die Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt.

"Ich bin sehr erleichtert"

Das Straßburger Gericht hatte in diesem Jahr bereits Russland, Rumänien, Bulgarien und die Ukraine in vergleichbaren Fällen verurteilt (queer.de berichtete). "Es besteht kein Grund zur Annahme, dass die rechtliche Anerkennung und der Schutz gleichgeschlechtlicher Paare an sich traditionell gegründeten Familien schaden könne", urteilten die Richter*innen.

"Ich bin sehr erleichtert. Ich hoffe, das gibt einen Impuls für eine Veränderung nach dem Regierungswechsel", sagte einer der Kläger*innen, Krzysztof Alcer, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. "Wir müssen wahrscheinlich noch warten, bis wir einen anderen Präsidenten bekommen, der nicht homo-feindlich ist, um offen sprechen zu können. Aber es lohnt sich, darauf zu warten", fügte er hinzu.

Grüne fordern "verlässlichen Rechtsrahmen" in Europa

"Die Ära der staatlichen Diskriminierung von LGBTIQ in Polen scheint beendet zu sein", kommente Rasmus Andresen, Sprecher der deutschen Grünen und Mitglied der LGBTI Intergroup im Europäischen Parlament, das Urteil. "Wir setzen nun auf die Umsetzung durch die neue polnische Regierung. Das Urteil gibt auch Donald Tusk Rückenwind, der während des Wahlkampfs erklärte, dass seine Partei eine Regelung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften einführen würde."

Darüber hinaus riefen die Grünen die europäischen Gesetzgeber dazu auf, "endlich eine Regelung zu schaffen, die gleichgeschlechtliche Paare und Regenbogenfamilien europaweit schützt. Wir brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen!"

EGMR hat keine Sanktionsmöglichkeiten

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat, nicht zur Europäischen Union. Er entscheidet auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dem Europarat gehören 46 Mitgliedstaaten an – konkret sind dies alle europäischen Länder mit Ausnahme von Belarus, Kasachstan, dem Kosovo, Russland und dem Vatikanstaat. Formal müssen sich alle Mitgliedsländer an die Entscheidungen des Gerichts halten. Allerdings hat das Gericht keine Sanktionsmöglichkeiten, um Gesetzesbrecher zu bestrafen. (cw/AFP)

-w-