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Abschied vom binären System

Fahrkartenkauf: Deutsche Bahn führt "neutrale Anrede" ein

Bereits vor über anderthalb Jahren wurde die Deutsche Bahn dazu verurteilt, geschlechtsneutrale Anreden ihrer Kund*innen zu ermöglichen. Jetzt wurde die richterliche Anordnung endlich umgesetzt.


Symbolbild: Regenbogen-ICE am Münchner Hauptbahnhof (Bild: IMAGO / Chris Emil Janßen)
  • 15. Dezember 2023, 09:03h 2 Min.

Geschlechtervielfalt nun auch bei der Deutschen Bahn: Seit dem Fahrplanwechsel können Reisende bei der Buchung von Tickets als Anrede nicht nur "Herr" oder "Frau", sondern als dritte Option auch "Neutrale Anrede" auswählen. Die Funktion steht sowohl auf bahn.de als auch in der DB-App zur Verfügung.


Auf bahn.de können Reisende nun eine "Neutrale Anrede" auswählen (Bild: Screenshot)

Ziel des Updates sei es, "in unserer Kommunikation alle Menschen anzusprechen, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität", erklärte eine Bahn-Sprecherin gegenüber dem Berliner "Tagesspiegel". Vielfalt und Toleranz seien unverzichtbare Grundpfeiler der Unternehmensidentität der Deutschen Bahn.

Eine nichtbinäre Person hatte gegen die Bahn geklagt

Ganz freiwillig kam der Abschied vom binären System allerdings nicht. Bereits im April 2022 urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt, dass die Deutsche Bahn nichtbinäre Menschen geschlechtlich nicht falsch ansprechen darf – andernfalls drohen ihr Strafzahlungen bis zu 250.000 Euro bei jedem Online-Ticketkauf (queer.de berichtete).

Geklagt hatte René_ Rain Hornstein. Die nichtbinäre Person hatte 2019 online eine Fahrkarte bei der Deutschen Bahn kaufen wollen. Weil jedoch keine der verfügbaren Geschlechtsoptionen passte, versuchte es Hornstein zunächst schriftlich mit einer freundlichen Bitte. Doch weil Hornstein in Reaktion darauf "ziemlich unverschämte Briefe" erhalten habe, entschied sich das Enbie letztlich für den erfolgreichen Klageweg. Im queer.de-Interview hatte Hornstein von dieser juristischen Auseinandersetzung mit dem Unternehmen berichtet.

Bahn verzögerte die Umsetzung

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hätte die Deutsche Bahn die Diskriminierung eigentlich bereits zum 1. Januar diesen Jahres beenden müssen. Durch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof verzögerte der Konzern jedoch die Einführung einer neutralen Option (queer.de berichtete). Die Bahn war damit dagegen vorgegangen, nicht in Revision gehen zu können. Über die Beschwerde hat der Bundesgerichtshof bislang nicht entschieden.

Die Deutsche Bahn hatte in der Angelegenheit aber auch immer wieder damit argumentiert, dass ein Umbau des IT-Systems zur Änderung der verfügbaren Geschlechtsoptionen in den Datenbanken länger dauere als vom Frankfurter Oberlandesgericht eingeräumt. Auch gegenüber queer.de hatte eine Bahnsprecherin Anfang des Jahres auf diesen Umstand verwiesen. (mize)

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