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Sitz im Rundfunkrat

LSVD kontrolliert künftig RBB mit

Auch im Rundfunkrat des RBB wird künftig ein queerer Verband vertreten sein.


Der Rundfunk Berlin-Brandenburg ist die siebtgrößte der neun ARD-Landesrundfunkanstalten – nur Radio Bremen und der Saarländische Rundfunk sind noch kleiner (Bild: Kasa Fue / wikipedia)

Ab 2025 wird der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Berlin-Brandenburg einen Sitz im Rundfunkrat des RBB erhalten. Das geht aus dem neuen Staatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Zwei-Länder-Sender hervor, der am vergangenen Donnerstag vom Brandenburger Landtag und dem Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen wurde.

Neben dem LSVD erhalten auch der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen Berlin und der Landesbehindertenbeirat Brandenburg je einen neuen Sitz im Aufsichtsgremium. Alle drei Organisationen hatten zuvor für ihre Beteiligung geworben. Ab 2025 wäre der RBB deutschlandweit die siebte Rundfunkanstalt mit einer Vertretung von LSBTI und die achte mit einer Vertretung von Menschen mit Behinderungen.

"Meilenstein für die Anerkennung und Sichtbarkeit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt"

"Die Integration von Perspektiven von LSBTI in den RBB-Rundfunkrat ist ein Meilenstein für die Anerkennung und Sichtbarkeit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im öffentlichen Raum", erklärte LSVD-Landesvorstandsmitglied Ulrich Keßler. "Wir freuen uns über die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen Berlin und sind zuversichtlich, dass diese erweiterte Vielfalt im Rundfunkrat zu einer inklusiveren Berichterstattung und Programmauswahl führen wird."

Eigentlich hatten die drei Organisationen dafür geworben, sofort einen Sitz zu erhalten. Allerdings müssen sie nach der Entscheidung der Landtag bis zum Schluss der laufenden Amtszeit im Februar 2025 warten. "Dass nach so langem Kampf nun weitere 15 Monate ins Land gehen, ist bedauerlich und bedeutet einen Verlust für die Vielfalt im öffentlichen Rundfunk", teilten die drei Verbände in einer gemeinsamen Erklärung mit. "Beide Entsendeorganisationen fordern daher zumindest die Einrichtung eines Gaststatus für die designierten Mitglieder im Vorfeld ihrer offiziellen Amtsantritte." (dk)

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