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Interview
Wo bleibt der queerpolitische Aufbruch, Sven Lehmann?
Heute vor zwei Jahren wurde der Grünen-Abgeordnete Sven Lehmann zum ersten Queer-Beauftragten einer Bundesregierung ernannt. Zeit für eine Zwischenbilanz. Wir sprachen mit ihm über Erwartungen, Erfolge, Enttäuschungen und die vielen unerledigten Aufgaben.

Sven Lehmann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium und Queer-Beauftragter der Bundesregierung, im November 2022 auf der Regierungsbank im Deutschen Bundestag (Bild: IMAGO / Christian Spicker)
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5. Januar 2024, 08:00h 15 Min.
Herr Lehmann, eine aktuelle Onlinepetition von LSVD und All Out an die Bundesregierung fordert "Schluss mit der Sabotage von Queerpolitik in Deutschland". Haben Sie schon unterschrieben?
Die Ampel-Koalition hat schon nach zwei Jahren mehr in der Queerpolitik angepackt und umgesetzt als alle Regierungen vor ihr. Deswegen teile ich den scharfen Ton der Petition an den Kanzler und die Minister*innen nicht. Was ich aber teile, ist die Ungeduld. Ich finde es wichtig und richtig, dass die Verbände und die Community Druck machen. Auch ich wünsche mir, dass es schneller geht mit dem, was wir uns als Ampel queerpolitisch vorgenommen haben. Emanzipatorische Errungenschaften sind leider nie einfach so vom Himmel gefallen, waren nie ein Selbstläufer, sondern mussten stets hart erkämpft werden. Auch innerhalb der Bundesregierung wird um jedes Detail gerungen.
Hinzu kommt, dass die vergangenen zwei Jahren von globalen Krisen geprägt waren, die sich auch auf Deutschland auswirken. Das bindet unglaublich viel Zeit, Ressourcen und Energie der Regierung. Deutschland hat große Probleme zu lösen in Sachen Sicherheit, sozialer Gerechtigkeit, Klimaschutz und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Das alles macht die Sache nicht einfacher.
Trotzdem vereint die Ampel ein liberales Gesellschaftsverständnis, nämlich dass unsere Gesellschaft vielfältig ist und alle Menschen gleich an Rechten und Würde. Auf dieser Basis machen wir gemeinsam Politik. Für eine freie und offene Gesellschaft ist die Ampel derzeit die bestmögliche Koalition.
Die Enttäuschung über die Ampel ist groß, auch in der queeren Community. Wo bleibt denn der im Koalitionsvertrag versprochene queerpolitische Aufbruch? Welche Bilanz ziehen Sie selbst nach zwei Jahren als erster Queerbeauftragter einer Bundesregierung?
Die Erwartungen von LSBTIQ* an diese Regierung waren und sind sehr hoch. Zu Recht! Trotz der vielen Krisen hat die Bundesregierung schon viel auf den Weg gebracht. Dazu gehört etwa die Abschaffung des unsäglichen Diskretionsgebots für queere Geflüchtete. Zudem haben wir Gesetze verabschiedet, um z.B. Hasskriminalität gegen LSBTIQ* besser zu ahnden oder um die Diskriminierung bei der Blutspende zu beenden. Erstmals nach über 40 Jahren hat eine Bundesregierung einen Gesetzentwurf verabschiedet, um das Transsexuellengesetz durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Erstmals gibt es einen Aktionsplan auf Bundesebene mit einem breit angelegten Beteiligungsprozess der Community, den es so noch nie gegeben hat. Das alles waren keine Selbstläufer, sondern harte Arbeit.
Deutschland ist neben Kanada übrigens auch das einzige Land, das mit einem Aufnahmeprogramm weiterhin höchst gefährdete Menschen aus Afghanistan nach Deutschland holt. Mehrere queere Afghan*innen konnten bereits gerettet werden, viele weitere haben Aufnahmezusagen und sollen demnächst kommen. Hier leistet auch der LSVD wahnsinnig gute Arbeit.
Aber all das reicht noch nicht. Ich finde, dass wir mehr Tempo, mehr Entschlossenheit brauchen, um auch die weiteren im Koalitionsvertrag gegebenen queerpolitischen Versprechen einzulösen. Um das zu schaffen, kommt es auf dieses Jahr an, und ich werde nicht müde, die Minister*innen immer wieder an diese Verantwortung zu erinnern.
Was ist aus Ihrer Sicht Ihr größter Erfolg? Und Ihre größte Niederlage oder Enttäuschung?
Der schönste Moment in meinem Amt war erst vor kurzem, als ich Sareh Sedighi-Hamadani in die Arme schließen konnte. Die lesbische Menschenrechtsaktivistin wurde vom iranischen Regime verhaftet, gefoltert und zum Tode verurteilt. Viele Organisationen haben sich für sie eingesetzt und international Druck gemacht. Ich habe eine politische Patenschaft übernommen und mich bei der iranischen Botschaft für ihre Freilassung eingesetzt. Jetzt ist sie frei und konnte nach Deutschland fliehen, sie lebt mittlerweile in Köln. Dass ihr Leben gerettet werden konnte und sie jetzt weiterhin ihre Stimme erheben kann, das war einer der schönsten Momente in meinem politischen Leben überhaupt.
Ansonsten war ein großer Meilenstein sicher, dass die Bundesregierung erstmals überhaupt einen Aktionsplan "Queer leben" beschlossen hat. Zum ersten Mal in der Geschichte hat sich eine Bundesregierung mit diesem Beschluss aktiv an die Seite von LSBTIQ* gestellt. Ziel des Aktionsplans ist es, LSBTIQ* als Querschnittsaufgabe in allen Ministerien dauerhaft zu verankern. Als Queer-Beauftragter bin ich zuständig für die Koordinierung des Arbeitsprozesses. Dabei war es mir sehr wichtig, dass die Community-Verbände mitreden können. Wir brauchen ihre Mitarbeit und Expertise. 78 Verbände und Initiativen arbeiten seit Monaten in 14 Arbeitsgruppen intensiv zusammen mit Vertreter*innen der Ministerien und der Bundesländer an der Ausgestaltung der Maßnahmen des Aktionsplans. Dafür bin ich wahnsinnig dankbar. So einen umfangreichen Beteiligungsprozess mit der Zivilgesellschaft gab es auf Bundesebene noch nie zuvor.

Im November 2022 stellte Sven Lehmann den Aktionsplan "Queer leben" in der Bundespressekonferenz vor (Bild: IMAGO / photothek)
Enttäuscht bin ich hingegen über einige Debatten rund um das Selbstbestimmungsgesetz, auch regierungsintern. Auch hätte ich mir gewünscht, dass es schon längst verabschiedet worden wäre. Es ist aber ein gutes Zeichen, dass die Ampel-Fraktionen derzeit gründlich über Verbesserungen am Gesetzentwurf beraten. Eine schnelle Verabschiedung im Bundestag wäre ein guter Start ins Jahr 2024. Daran anschließen muss sich dann auch die Entschädigung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen, die in den letzten Jahrzehnten schlimmen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren.
Sie selbst haben – sehr zurecht – den Regierungsentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz kritisiert. Was ist ein Queerbeauftragter wert, wenn niemand auf ihn hört?
Na ja, möglicherweise gäbe es ohne ihn gar keinen Gesetzentwurf. Trotz großer Widerstände hat erstmalig eine Bundesregierung beschlossen, das Transsexuellengesetz samt der psychiatrischen Zwangsbegutachtung und langwierigen, teuren Gerichtsverfahren abzuschaffen. Das war immer eine zentrale Forderung aus der Community, und das haben wir jetzt auf den Weg gebracht. Ich hoffe, dass der Bundestag das Gesetz mit Verbesserungen nun zügig beschließt.
Ich kann als Beauftragter selbst keine Gesetzesentwürfe auf den Weg bringen, und ich kann auch kein Veto gegen die Verabschiedung eines Gesetzes durch das Kabinett einlegen. Diese Einschränkung teile ich übrigens mit allen Beauftragten: etwa mit der Integrationsbeauftragten, dem Behindertenbeauftragten oder der Antidiskriminierungsbeauftragten. Verantwortlich sind im Kabinett immer der Kanzler und die 16 Minister*innen. Meine Aufgabe als Queer-Beauftragter ist, bei allen Gesetzen und Vorhaben die Perspektive der LSBTIQ*-Community einzubringen, und das habe ich an ganz vielen Stellen getan. Häufig wurden dies dann auch berücksichtigt, leider aber nicht immer.
Manche sehen im Amt des Queerbeauftragten nur eine Beruhigungspille für die Community. Sind Sie vielleicht doch nicht mehr als der schwule Grußonkel, der bei den Initiativen und Verbänden schöne Reden hält?
Danke für das Kompliment für meine Reden, aber als "schwuler Grußonkel" hat mich bisher noch niemand bezeichnet. Ich bin sehr viel im Land unterwegs, bei CSDs und Projekten vor Ort, auch an Orten in Europa, wo LSBTIQ* hart kämpfen müssen, wie Polen oder Serbien. Und mein Eindruck ist, dass die Community es gut findet, dass jemand aus der Regierung für sie Partei ergreift und ihr den Rücken stärkt.
Ich würde die Möglichkeiten eines Beauftragten übrigens nicht unterschätzen. Dass es dieses Amt gibt, das ist schon auch ein Signal in die Mehrheitsgesellschaft und auch eine Anerkennung der Community. Erstmalig gibt es einen direkten Ansprechpartner in der Bundesregierung für die queeren Verbände und Organisationen auf Bundesebene. Erstmalig gibt es jemanden, der bei allen relevanten Gesetzen, aber auch vielen kleineren Vorhaben, die Perspektive der LSBTIQ*-Community stark macht.

Sven Lehmann 2022 auf einer Landesdelegiertenkonferenz der NRW-Grünen (Bild: Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen / wikipedia)
Sie sind ja nicht nur Queerbeauftragter, sondern auch noch direkt gewählter Bundestagsabgeordneter mit Wahlkreisverpflichtungen und parlamentarischer Staatssekretär im Familienministerium. Wie soll der queerpolitische Aufbruch im Nebenjob gelingen?
Nebenjob? Also meine Woche hat im Schnitt rund 80 Arbeitsstunden. Und der queerpolitische Aufbruch ist zum Glück ja auch nicht nur meine Aufgabe. Im Gegenteil. Queerpolitik ist Querschnittspolitik, in allen Ressorts. Es wäre grundfalsch, wenn nur eine Person dafür zuständig wäre. Dafür sind alle Minister*innen und alle Abgeordneten der Ampel verantwortlich.
Falls es in der nächsten Bundesregierung wieder eine*n Queerbeauftragte*n geben sollte: Was müsste an der Stelle, der Funktion und den Aufgaben geändert werden?
Das Amt sollte unbedingt erhalten bleiben, unabhängig von meiner Person oder den Parteien in der Regierung. Dieses Amt ersatzlos wieder abzuschaffen wäre kein gutes Zeichen, eher eine Kampfansage an die LSBTIQ*-Community. Als ich vor genau zwei Jahren angefangen habe, gab es nur den Kabinettsbeschluss mit dem Titel und der Aufgabenbeschreibung. Ich hatte weder ein Team noch klar geregelte Einflussmöglichkeiten. Stück für Stück haben wir das Team des Queer-Beauftragten aufgebaut, die Verwaltungs- und Beteiligungswege und damit Einfluss erarbeitet. Die Mühlen der Ebenen sind bisweilen sehr mühselig. Es hilft ungemein, wenn das Amt bereits etabliert ist und man sofort loslegen kann.
Noch einmal zurück zu den konkreten Versprechen im Koalitionsvertrag. Warum wurde die Reform des Familien- und Abstammungsrechts bislang nicht angegangen? Es gibt hier nicht einmal ein Eckpunktepapier…
Ja, die Reform ist überfällig. Das Abstammungsrecht liegt in der Federführung von Justizminister Buschmann, der schon länger intensiv an seiner Reform arbeitet. Die betroffenen Familien werden immer ungeduldiger und das kann ich sehr gut verstehen. Denn das derzeitige Abstammungs- und Familienrecht bildet die heute gelebten vielfältigen Familienkonstellationen nicht vollständig ab und diskriminiert Regenbogenfamilien, vor allem lesbische Mütter und ihre Kinder. Wenn ein Kind in eine Ehe mit zwei Frauen hineingeboren wird, hat es laut Gesetz nur einen sorgeberechtigten Elternteil. Der andere Elternteil, die Co-Mutter, muss adoptieren. Das ist langwierig und belastend. Die Bundesregierung hat deshalb das erklärte Ziel, das Abstammungs- und Familienrecht endlich an die gesellschaftliche Realität anzupassen. Ich hoffe, dass die Eckpunkte bald kommen, die Reform muss in dieser Wahlperiode unbedingt durch den Bundestag.
Der Aktionsplan "Queer leben" kommt nur sehr langsam in Fahrt. Im Koalitionsvertrag 2021 war festgeschrieben worden, dass er einen eigenen Haushalt in Höhe von 70 Millionen Euro pro Jahr erhalten soll. Warum sind für 2024 dann nur 342.245 Euro eingeplant?
Das stimmt so nicht. Der Koalitionsvertrag enthielt leider keine verbindliche Summe. Da Queerpolitik in allen Ressorts gemacht werden muss, sind auch alle Ministerien selbst verantwortlich, die nötigen Gelder bereitzustellen. Ende 2022 wurde der Aktionsplan mit einer Vielzahl von Maßnahmen erarbeitet und im Kabinett beschlossen. 2023 hat die Umsetzung begonnen. Die Communityverbände arbeiten in 14 Arbeitsgruppen über fast alle Ressortbereiche intensiv zusammen: mit Vertreter*innen der Ministerien und auch der Bundesländer, um Empfehlungen für die konkrete Umsetzung der Maßnahmen zu erarbeiten. Dieser umfangreiche Beteiligungsprozess geht bis Mitte 2024 weiter. Für diesen Prozess sind die knapp 350.000 Euro gedacht.
Im Zuge des Aktionsplans werden zudem auch bereits Maßnahmen und Projekte umgesetzt. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Rezession und dem – aus meiner Sicht falschen – Festhalten an der Schuldenbremse ist jeder Cent derzeit hart umkämpft. Ich bin sehr froh, dass zum Beispiel die Grüne Familienministerin Lisa Paus entschieden hat, dass bei dem wichtigen Programm "Demokratie Leben" trotz Sparkurs nicht gekürzt wird. Das Programm wird fortgesetzt und daraus auch wichtige queere Projekt und die Arbeit von Community-Verbänden abgesichert. Ich habe alle Ministerien angeschrieben und deutlich gemacht, dass sie für die Beschlüsse aus dem Aktionsplan auch Geld in die Hand nehmen müssen. Ende 2024 wird dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat der Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans vorgelegt, dann wird sicher auch die Community sehr genau hinschauen, welches Ministerium was bereits umgesetzt hat.
Das jüngste Urteil des Bundessozialgerichts zur Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Behandlungen hat für viel Unsicherheit gesorgt. Wann schafft die Bundesregierung hier Rechtssicherheit, wie im Koalitionsvertrag versprochen?
Direkt nach dem Urteil des Bundessozialgerichts bin ich in den engen Austausch mit den Verbänden, aber auch mit dem Bundesgesundheitsminister und dem Bundesausschuss der Krankenkassen gegangen. Wir haben uns schnell auf das gemeinsame Ziel verständigt, dass für alle Menschen, die gerade in medizinischer Behandlung sind, diese gesichert bleiben muss. Leider liegt uns die Urteilsbegründung bis heute nicht vor, sie wird dieser Tage erwartet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach arbeitet daneben aber bereits daran, gesetzliche Rechtssicherheit zu schaffen und bezieht dabei auch Verbände wie den BVT* und die dgti ein.

Sven Lehmann mit Karl Lauterbach (SPD) und Claudia Roth (Grüne) beim Kölner CSD 2023 (Bild: IMAGO / Panama Pictures)
Aus der Union kamen zustimmende Signale, den Schutz von LGBTI im Grundgesetz zu verankern. Wann kommt der entsprechende Antrag in den Bundestag?
LSBTIQ* sind die letzte von den Nazis verfolgte Gruppe, die noch keinen expliziten Schutzstatus im Grundgesetz hat. Auch nach 1945 konnte Artikel 3 in seiner jetzigen Form etwa die strafrechtliche Verfolgung von homo- und bisexuellen Männern nach dem alten Strafrechtsparagrafen 175 nicht verhindern. Oder den Sorgerechtsentzug bei lesbischen Müttern. Daher ist es so wichtig, dass wir diese Legislatur nutzen und Artikel 3 im Grundgesetz um das ausdrückliche Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität ergänzen. Denn bei allen rechtlichen und gesellschaftlichen Fortschritten: LSBTIQ* bleiben eine verwundbare gesellschaftliche Gruppe.
Die Hürden dafür sind hoch: Es braucht eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. SPD, GRÜNE und FDP sind dafür. Ich freue mich, dass nicht nur viele Abgeordnete der CDU/CSU das unterstützen, sondern auch immer mehr CDU-geführte Bundesländer wie NRW oder Berlin. Am Ende wird entscheidend sein, ob Friedrich Merz die Abstimmung freigibt. Es wäre ein wichtiges Zeichen, auch um Errungenschaft wie die Ehe für alle dauerhaft zu sichern.
Eine weitere Baustelle ist die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Wann gibt es dazu konkrete Entwürfe?
Auch hier warten wir auf einen Entwurf aus dem federführenden Justizministerium. Das AGG hat Schutzlücken, die müssen geschlossen werden.
Auch wurde versprochen, die Strafausnahmen im Gesetz zum Schutz vor "Konversionsbehandlungen" aufzuheben. Warum ist da bislang nicht passiert?
Mit dem Gesetz zum Schutz vor sogenannten Konversionsbehandlungen wird die Durchführung an Minderjährigen generell und an Volljährigen, deren Einwilligung zur Durchführung einer Konversionsbehandlung auf einem Willensmangel beruht, untersagt. Ebenfalls wird untersagt, für eine Konversionsbehandlung zu werben, diese anzubieten oder zu vermitteln. Im Aktionsplan wurde vereinbart, das 2019 verabschiedete Gesetz zu evaluieren, insbesondere mit dem Ziel, Umgehungsmöglichkeiten des gesetzlichen Rahmens zu erkennen und ggf. zu beseitigen. Der Ball liegt hier beim Bundesgesundheitsministerium und Bundesjustizministerium.
Kritik gibt es nicht nur an Minister*innen von FDP und SPD, sondern auch von den Grünen. LiSL-Chef Michael Kauch meinte etwa, dass Menschenrechte von LGBTI bei Außenministerin Annalena Baerbock "schlicht nicht stattfinden". Sind Sie mit Ihrer Parteifreundin darüber im Gespräch?
Dass ein FDPler eine grüne Ministerin kritisiert, statt etwa auf mehr Tempo bei den eigenen Ministern zu drängen, ist jetzt nicht so überraschend. Das Auswärtige Amt arbeitet engagiert an der Umsetzung des Aktionsplans mit. Erklärtes Ziel ist dabei die Stärkung der Rechte, Repräsentanz und Ressourcen queerer Menschen im Rahmen der feministischen Außenpolitik und auf Grundlage des LSBTI-Inklusionskonzepts. Vor diesem Hintergrund hat das Auswärtige Amt unter Außenministerin Baerbock seit der Verabschiedung des Aktionsplans zahlreiche Maßnahmen ergriffen.
Als Vorsitz der "Equal Rights Coalition" nimmt Deutschland multilateral eine Führungsrolle ein, um Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität international zu bekämpfen und spricht kritische Ländersituationen auch bilateral hochrangig an. Oftmals bekommt man das in Deutschland nicht so mit und manchmal führt auch die stille Diplomatie zum Erfolg. So wurde beispielsweise zum ugandischen Anti-Homosexualitätsgesetz eine gemeinsame Erklärung initiiert und gegenüber Uganda hochrangig ausgedrückt. Auch die Streithilfe Deutschlands im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Ungarn aufgrund dessen queerfeindlicher Gesetzgebung ist ein deutliches Zeichen. Zahlreiche Auslandsvertretungen haben mit Veranstaltungen und Projekten in der Equal Rights Coalition vor Ort zu einer Verbesserung der Lage queerer Menschen beigetragen und lokale Netzwerke geschaffen. Hierzu haben wir den Auslandsvertretungen Mittel von rund einer Million Euro zur Verfügung gestellt. Mit einem neuen Generalsekretariat geben wir der Equal Rights Coalition für LSBTIQ* mehr institutionelle Schlagkraft. Diese Mittel werden zusätzlich zu unserer regulären Unterstützung von LSBTIQ*-Projekten weltweit bereitgestellt.
Wir stärken auch LSBTIQ*-Menschenrechtsverteidiger*innen. So nehmen wir durch die Elisabeth-Selbert-Initiative regelmäßig LSBTIQ*-Aktivist*innen auf. Auch humanitäre Aufnahmen sind wichtig. So hat Deutschland über 100 humanitäre Visa für russische LSBTIQ*-Aktivist*innen und Familien bereitgestellt. Das Aufnahmeprogramm für Afghanistan habe ich ja schon erwähnt. Queere Afghan*innen gehören zu den ersten Personen, die durch das Aufnahmeprogramm nach Deutschland eingereist sind und damit hier Schutz gefunden haben.
Die queere Community braucht eine starke journalistische Stimme – gerade jetzt! Leiste deinen Beitrag, um die Arbeit von queer.de abzusichern.
Obwohl Hass und Hetze gegen queere Menschen zunehmen, sind Verurteilungen wegen queerfeindlicher Volksverhetzung äußerst selten. Wäre es nicht höchste Zeit, sexuelle und geschlechtliche Minderheiten im Straftatbestand explizit zu benennen?
Genau das haben wir getan. Jeden Tag werden in Deutschland queere Menschen angegriffen. Zunehmend gibt es auch Übergriffe im Rahmen von CSDs. Angeheizt von gezielten Kampagnen richtet sich Gewalt gegen sichtbares queeres Leben und soll LSBTIQ* einschüchtern. Laut offiziellen Zahlen gibt es jeden Tag mindestens drei Angriffe auf LSBTIQ*. Die Dunkelziffer ist deutlich höher.
Diesen Straftaten muss der Staat entschlossen entgegentreten. Daher haben wir in den Gesetzestext zu Hasskriminalität inzwischen "geschlechtsspezifische" sowie "gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" Motive ausdrücklich aufgenommen. Das erhöht bei den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden die Sensibilität für LSBTIQ*-feindliche Taten. Denn was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung. Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreicht zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat. LSBTIQ*-Feindlichkeit wird so in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet.
Im Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung ist die sexuelle Orientierung übrigens bereits explizit enthalten und kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Die Innenministerkonferenz (IMK) hat 2023 zudem beschlossen, die Bekämpfung von LSBTIQ*-feindlicher Gewalt kontinuierlich weiter zu verbessern. Prävention, Erfassung und Bekämpfung queerfeindlicher Hasskriminalität muss flächendeckend ausgebaut werden. Ich freue mich, dass immer mehr Polizeien und Bundesländer ihre Arbeit in dem Bereich verstärken, Personal schulen und Ansprechpersonen für queere Menschen benennen.
Eine Umfrage unter den User*innen von queer.de gab der Politik der Ampel vor einem Jahr eine 4+. Welche Schulnote würden Sie selbst Ihrer Regierung heute in einem Zwischenzeugnis zur Queerpolitik ausstellen?
Schulnoten erfassen komplexe politische Prozesse leider nicht immer gut. Deswegen sage ich: Einiges erreicht, aber noch sehr viel vor!
Glauben Sie, dass Sie nach der Bundestagswahl 2025 Ihre Arbeit als Queerbeauftragter fortführen können?
Ehrlich gesagt mache ich mir darüber gerade am wenigsten Gedanken. Was für mich 2024 zählt ist, weiter an der Seite der Community zu stehen und in Regierung und Bundestag unsere Agenda umsetzen. Und vor allem dem Rechtsruck zu trotzen. Deswegen habe ich mir auch vorgenommen, in diesem Jahr noch stärker in Ostdeutschland unterwegs zu sein, gerade vor den wichtigen Landtagswahlen. Hier gab es im letzten Jahr besonders massive Angriffe auf LSBTIQ*. Die Community im Osten braucht unsere Solidarität.















