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  • 5. Januar 2024, 11:06h 1 Min.

Bislang sind im Bundesverteidigungsministerium 195 Anträge auf Wiedergutmachung wegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität eingegangen. Das teilte eine Ministeriumssprecherin dem "Tagesspiegel" (Freitagsausgabe) mit. 80 Prozent der Anträge seien "positiv beschieden" worden. Das Gesetz habe damit "großen Anklang" gefunden und könne damit als Erfolg gewertet werden.

Der Bundestag hatte das sogenannte SoldRehaHomG im Mai 2021 beschlossen, wonach queere Soldat*innen für ihre Benachteiligung in der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee der DDR entschädigt und rehabilitiert werden (queer.de berichtete). Für aufgehobene Urteile beträgt die pauschalierte Entschädigung jeweils 3.000 Euro, für festgestellte Benachteiligungen einmalig 3.000 Euro. Die Antragsfrist endet am 22. Juli 2026. Ursprünglich wurde in dem Gesetz mit Gesamtaufwendungen von maximal sechs Millionen Euro gerechnet – bislang sind nur gut eine halbe Million Euro ausgezahlt worden.

Homosexuelle Handlungen waren in der Bundesrepublik bis 1969 pauschal eine Straftat und beschäftigten auch die Truppendienstgerichte. Homosexuelle Soldaten mussten in den Anfangsjahren der 1955 gegründeten Bundeswehr damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden – bisexuelle und trans Militärangehörige ereilte das selbe Schicksal. Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit Führungsaufgaben betraut. Die systematische Diskriminierung wurde erst im Jahr 2000 beendet. (cw)

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