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"Ich soll mundtot gemacht werden"

Transfeindliche Aktivistin soll Fingerabdrücke bei Polizei abgeben

Rona Duwe kämpft mit harten Bandagen gegen die Anerkennung von trans Frauen. Jetzt wendet sich die Polizei wegen Verdachts auf Volksverhetzung an die Aktivistin.


Symbolbild: Rona Duwe wehrt sich gegen die erkennungsdienstliche Behandlung, die Polizei verdächtigt sie die Volks­verhetzung (Bild: freepik.com)

Die "Gender Critical"-Aktivistin Rona Duwe hat sich in der "Welt" (Bezahlartikel) beklagt, dass sie wegen ihrer transfeindlichen Äußerungen verfolgt werde. "Ich soll mundtot gemacht werden, weil einigen Leuten meine Meinung nicht passt", erklärte Duwe. Anlass ist, dass sie von der Polizei Dortmund für nächste Woche zur "erkennungsdienstlichen Behandlung aus präventiv-polizeilichen Gründen" geladen wurde – also unter anderem Fingerabdrücke abgeben muss.

Im Social-Media-Portal X beklagte sich Duwe, dass sie selbst ein Opfer sei: "Während diese Personen mich so gut wie tagtäglich verhöhnen, verleumden, beleidigen, zu Anzeigen verabreden, mit Verfahren überschütten, mit bewaffnetem Besuch drohen, diffamierende Hashtags und Memes gegen mich verbreiten… hat der Pressesprecher der Polizei Dortmund nichts Besseres zu tun, als mein Profil zu beobachten und mich als 'nicht unbescholten' zu bezeichnen, und ein Sachbearbeiter stellt eine 'Negativprognose'."



Duwe gehört unter anderem zu den Urheberinnen der Broschüre "Wege aus dem Transgenderkult", der von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert worden war. Die Behörde begründete das mit den Worten: "Die Prüfstelle sieht in der Broschüre eine diskriminierende Wirkung zulasten minderjähriger trans* Personen. Die Tatsache, dass Transsexualität Bestandteil einer Persönlichkeit sein kann, wird nach Auffassung des Gremiums negiert" (queer.de berichtete).

/ Cis_for_Trans | Duwe liefert sich gerne Scharmützel mit Personen, die sich für die Rechte von trans Menschen einsetzen

Wie die Staatsanwaltschaft der "Welt" mitteilte, gehe es um "mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen aus dem Zeitraum Februar bis Mai 2023". Ein Ermittlungsverfahren sei wegen der "Trangsgenderkult"-Broschüre eingeleitet worden, da diese "volksverhetzend zum Nachteil von Transpersonen" empfunden worden sei. Außerdem gehe es um "die unerlaubte Verwendung von Bildnissen anderer Personen sowie Delikte der Beleidigung/üblen Nachrede durch diverse Veröffentlichungen der Betroffenen in sozialen Medien".

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Duwes Anwalt sieht die Ladung der Polizei als rechtswidrig an: "So ein Vorgehen im Bereich der Meinungsäußerung, und das auch noch unter Klarnamen, ist absolut unüblich", erklärte er. Daher reichte er vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Anfechtungsklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen ein. (dk)

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