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Abstammungsrecht

Ampel will rechtliche Diskriminierung lesbischer Mütter beenden

Auch nach der Ehe-Öffnung 2017 diskriminiert das deutsche Recht noch immer lesbische Ehefrauen mit Kind. Das will die Bundesregierung jetzt ändern. Ein entsprechender Entwurf soll in wenigen Tagen vom Justizministerium veröffentlicht werden.


Bundesjustizminister Marco Buschmann im Oktober 2023 bei einer Regierungsbefragung im Bundestag (Bild: Deutscher Bundestag / Thomas Trutschel / photothek)
  • 12. Januar 2024, 12:53h 3 Min.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will endlich lesbische Mütter gleichstellen. Dies geht aus zwei Eckpunktepapieren seines Ministeriums hervor, über welche die "taz" am Freitag berichtete. Das eine Papier umfasst eine Reform des Abstammungsrechts, also die Frage, wer die rechtlichen Eltern eines Kindes sind. Das zweite beschreibt eine Reform des Umgangs-, Sorge- und Adoptionsrechts. Beide Dokumente sollen kommende Woche veröffentlicht werden.

Die Ampel-Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag eine große Familienrechtsreform angekündigt. Sie soll der Vielfalt der heutigen Familienformen Rechnung tragen und unter anderem unverheirateten oder queeren Paaren und Patchworkfamilien zugutekommen. Die Inhalte der Eckpunktepapiere entsprechen laut "taz" im Wesentlichen dem, was sich die Regierung vorgenommen hatte.

Einer der Kernpunkte der Abstammungsreform ist dem Eckpunktepapier zufolge die Gleichstellung lesbischer Mütter, wie die "taz" weiter berichtete. Wenn ein lesbisches Ehepaar gemeinsam ein Kind bekommt, muss derzeit die Frau, die das Kind nicht ausgetragen hat, dieses nach der Geburt adoptieren (Stiefkindadoption). Dies ist ein langwieriger und teurer Prozess – sollte die Geburtsmutter vor der Anerkennung sterben, stünde das Kind ohne ein Elternteil da. In einer heterosexuellen Ehe wird der Mann hingegen automatisch als Vater anerkannt, egal, ob er das Kind gezeugt hat oder nicht.

Automatische Anerkennung wie bei Hetero-Ehen geplant

Durch die Reform soll die nicht austragende Frau in einer gleichgeschlechtlichen Ehe nun künftig automatisch Mitmutter werden. Ist ein lesbisches Paar nicht verheiratet, soll die nicht-eheliche Partnerin der Geburtsmutter das Kind demnach einfach anerkennen können.

Als zweite große Neuerung im Abstammungsrecht ist demnach die Einführung von Elternschaftsvereinbarungen geplant. Hier sollen die Beteiligten vor der Geburt des Kindes vertraglich klären, wer neben der Geburtsmutter das zweite rechtliche Elternteil sein soll.

Die Reform des Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrechts sehe zudem vor, Sorgerechtsfragen zu liberalisieren. So sollen künftig neben den rechtlichen Eltern bis zu zwei weitere Menschen sorgerechtliche Befugnisse bekommen können. Weiter vorgesehen sind neue Betreuungsregeln für getrennte Elternpaare und ein besserer Schutz vor häuslicher Gewalt in Umgangs- und Sorgeverfahren.

Die Legalisierung von Mehrelternschaften oder Leihmutterschaften ist von der Bundesregierung bislang nicht geplant. Die FDP setzt sich eigentlich in beiden Punkten für eine Reform ein (queer.de berichtete). Demnach sollen etwa Frauen "aus altruistischen Motiven" Leihmütter werden dürfen, kommerzielle Leihmutterschaft – wie sie etwa in Kalifornien betrieben wird – soll dagegen weiter verboten bleiben. Die Grünen lehnen diese unter Schwulen populäre Methode des Kinderkriegens jedoch ab (queer.de berichtete). Ob die altruistische Leihmutterschaft erlaubt wird, berät laut "taz" gegenwärtig eine Regierungskommission, die ihren Bericht bald vorlegen soll. (cw/AFP)

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