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Eckpunkte

Verbesserungen für queere Menschen: Buschmann stellt Reform des Abstammungsrechts vor

Der Justizminister attestiert, dass das Familienrecht der Wirklichkeit hinterherhinke. Ein neues Gesetz soll diese Defizite angehen. Jetzt stellte Marco Buschmann die Eckpunkte vor.


Symbolbild: Das Leben von Regenbogenfamilien soll nach dem Willen der Ampel-Regierung bald einfacher werden (Bild: freepik.com)
  • 16. Januar 2024, 12:19h 3 Min.

Für nicht verheiratete Väter und gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern plant die Bundesregierung rechtliche Erleichterungen. Neu eingeführt werden soll unter anderem auch ein eigenes Recht des Kindes auf Umgang mit Großeltern und Geschwistern sowie ein eigenes Umgangsrecht des Kindes mit anderen Bezugspersonen. Auch die Benachteiligung von Regenbogenfamilien mit einem Frauen-Ehepaar soll beendet werden.

"Viele Kinder wachsen heute in Trennungsfamilien auf, in Patchwork- und Regenbogenfamilien oder bei nicht miteinander verheirateten Eltern", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der am Dienstag Eckpunkte für die geplante Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts vorlegte. Das geltende Familienrecht hinke hier hinterher.

/ bmj_bund
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Demnach soll der Vater bei einem gemeinsamen Wohnsitz einfacher das gemeinsame Sorgerecht erlangen können. Wenn die Mutter nicht widerspricht, soll dafür eine einseitige, beurkundete Erklärung ausreichen. Das Gleiche soll bei lesbischen Paaren für eine weitere Mutter gelten.

In dieser Frage sind aktuell gleichgeschlechtliche Paare gegenüber verschiedengeschlechtlichen benachteiligt: Wenn ein lesbisches Ehepaar gemeinsam ein Kind bekommt, muss derzeit die Frau, die das Kind nicht ausgetragen hat, dieses nach der Geburt adoptieren (Stiefkindadoption). Dies ist ein langwieriger und teurer Prozess – sollte die Geburtsmutter vor der Anerkennung sterben, stünde das Kind ohne ein Elternteil da. In einer heterosexuellen Ehe wird der Mann hingegen automatisch als Vater anerkannt, egal, ob er das Kind gezeugt hat oder nicht.

Im Adoptionsrecht soll sich nach den Vorstellungen des Justizministeriums weitere Änderungen geplant: Die Ehe soll für die gemeinsame Adoption minderjähriger Kinder künftig keine Voraussetzung mehr sein. Erlaubt sein soll außerdem die Adoption eines Kindes durch einen einzelnen Ehegatten.

Elternschaftsvereinbarungen geplant

Eine weitere Verbesserung für queere Personen: Wenn sich ein lesbisches Paar und ein schwules Paar verabreden, ein Kind zu zeugen, soll es möglich werden, bereits vor der Zeugung eine rechtssichere sogenannte Elternschaftsvereinbarung zu treffen. Der Grundsatz, das jeder Mensch zwei Elternteile hat, soll aber nicht angetastet werden. Pläne zu Mehrelternschaften, wie sie unter anderem die FDP hat, werden mit dem Entwurf nicht umgesetzt. Auch die Leihmutterschaft bleibt in Deutschland verboten.

Erleichtert werden soll dagegen die Übertragung eines "Kleinen Sorgerechts" an Großeltern, enge Freund*innen, Nachbar*innen oder neue Partner*innen, damit diese stellvertretend für die Eltern einfache Angelegenheiten regeln können, etwa das Kind in der Kita abholen.

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"Familie ist da, wo Kinder sind"

Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), hat angesichts der Pläne angemahnt, dass bei den Erleichterungen bei Adoption und Sorgerecht zügig Gesetzentwürfe vorgelegt werden müssen. "Viele Familien warten dringend auf diese Reform", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Sie sei längst überfällig. "Familie ist da, wo Kinder sind, und wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Das tun sie in sehr vielfältigen Konstellationen, etwa in Patchworkfamilien oder Regenbogenfamilien." Allerdings werde diese Vielfalt im deutschen Familienrecht bisher nicht ausreichend abgebildet.

/ svenlehmann

Auch der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland begrüßte die geplante Reform: "Mit diesen Reformvorschlägen würde die gelebte Realität vieler Regenbogenfamilien endlich rechtlich abgesichert", erklärte LSVD-Bundesvorstandsmitglied Patrick Dörr. Allerdings enttäusche das Eckpunktepapier "mit fehlenden konkreten Vorschlägen zu trans*, inter* und nichtbinärer Elternschaft". Die fehlende Rückwirkung der Regelungen beurteilte Dörr ebenfalls kritisch. (dpa/cw)

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