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  • 15. Mai 2006 13 1 Min.

Köln Der Comic-Zeichner Ralf König plädiert für ein mutiges Eintreten für die Pressefreiheit. "Morgens im Radio hörte ich Kofi Annan, wie er sagt, wir sollten mit der Pressefreiheit vorsichtiger umgehen. Das finde ich nicht! Ein bisschen Pressefreiheit geht nicht, entweder ganz oder gar nicht", sagte er im Interview mit der Welt am Sonntag auf die Frage nach den Auswirkungen des Karikaturenstreits auf seine Arbeit. "Man muss über Religionen auch spötteln dürfen. Das ist das Recht des Ungläubigen", ergänzt er. (cs)

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#1 Adrian AhlhausAnonym
  • 15.05.2006, 12:10h
  • Es gibt kein bisschen - wovon, vom Spötteln? So sehr ich Ralf König zustimmen möchte, erst in im Alltäglichen bekommt diese Freiheit ihre Problematik.
    Als Gedankenbeispiel - Üblicherweise gibt es in einer christichen Gemeinde auch spöttische Bemerkungen über einen Pfarrer oder Pastor. Wird dies nun in einer Veröffentlichung allgemein bekannt und zugänglich gemacht stellt sich die Frage: Ist da eine Grenze überschritten? Warum muss ein Mensch in diesem weiten Fokus erscheinen? Unwohl ist mir ebenso, sollte eine Gemeinde in der Presse mit Spott überzogen werden.
    Anders ist für mich die Situation, sobald die Religion als solche betroffen ist.. Da kann Spott auch eine Art der Kritik sein, beispielsweise den Unterschied von Verkündigung und Praxis verdeutlichen. Die Kirche bspw. in Köln und auch anderswo lebt damit tagtäglich und hat sich mit dieser Form der öffentlichen Meinung zumindest zu arrangieren. Denn ließe das Bistum Köln nun ein Strafgericht und persönliche Verfolgung als Anwort auf den Spott und die Spötter folgen, dann wäre ein neuer Kulturkampf entzündet. Alle Kölner/innen, mit vielen Gläubigen (hoffentlich) würden für das Recht auf Meinungsfreiheit demonstrieren. Hierbei ginge es eben nicht mehr um den Inhalt des Spotts, sondern um die Möglichkeit persönlich zu entscheiden, worin der Zusammenhang von Ursache und Wirkung besteht und welche Form der Konflikdarstellung angemessen ist.
    Dies entscheiden zu dürfen ist das Recht des freien Bürgers. Hier orientiert sich auch die juristische Maßgabe an der normativen Kraft des Faktischen, eben den Alltag der Bürger.
    Der Konflikt im Schutz von Personen und den damit verbundenen Inhalten und der Meinungsfreiheit besteht nun darin, ob vom Spott Betroffene über das Faktische sich hinwegsetzen dürfen, um eine Realität einzufordern, die es möglichweise schon längst nicht mehr gibt, etwa ein Verbot von Spötteln über die Auferstehung. - Die es im übrigen bei den ersten Christen gar nicht gab, wie die Bibel-Exegese des frühesten, erhaltenen neutestamentlichen Textes erkennt.
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#2 AndyAnonym
  • 15.05.2006, 12:52h
  • Also ich stimme Herrn König da
    nicht unbedingt zu.Natürlich ist
    Meinungsfreiheit und Pressefreiheit
    sehr wichtig.
    Aber eine gewisse Grenze regelt
    doch eigentlich der gesunde Menschen-
    verstand.
    Sich über Religion oder Gläubige
    zu amüsieren,finde ich absolut nicht
    okay.
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#3 CelsiusAnonym
  • 15.05.2006, 13:28h
  • In Deutschland müssen "Personen des öffentlichen Interesses" mit - zum Teil heftigen - Spötteleien und Karikaturen leben, sobald das Etikett "Humor" draufklebt. Das ist der Preis dafür, in der Öffentlichkeit zu stehen.
    Warum sollten Religionen, die sich ja bekanntlich an breite Bevölkerungsschichten wenden, davon ausgenommen werden? Auch diese müssen sich der Meinungsbildung stellen und auch öffentliche Kritik akzeptieren. Und das unabhängig vom jeweiligen Wahrheitsgehalt. Dafür gibt es das Mittel der Gegendarstellung.
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