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Baden-Württemberg

Kretschmann erklärt Streit um Genderverbot für beendet

Machtwort vom Ministerpräsidenten: Das Gendern in der Verwaltung wird ausdrücklich untersagt, aber Winfried Kretschmann behauptet trotzdem: "Es gibt kein Genderverbot."


Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist selbst kein großer Fan der geschlechter­gerechten Sprache (Bild: Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg / flickr)

  • 31. Januar 2024, 10:17h 4 Min.

Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg hat den Streit um ein Genderverbot für Landesbehörden beigelegt. Das Kabinett habe mit einem Beschluss klargestellt, dass die Landesverwaltung im förmlichen Schriftverkehr das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung und die Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung einhalte, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart.

Diese Regeln hätten auch vorher schon gegolten, sie seien aber nochmals klargestellt worden. "Es gibt kein Genderverbot, sondern wir halten uns an die Rechtschreibung", sagte der Grünen-Politiker. Aus Sicht von Kretschmann ist der Streit mit der CDU um ein Genderverbot damit beendet. Man habe die Frage nun geklärt und schließe den Konflikt auch ab, sagte er.

Nach der Ablehnung eines Volksbegehrens für ein Verbot geschlechter­gerechter Sprache an Schulen und Behörden hatte Innenminister Thomas Strobl (CDU) vor zwei Wochen angekündigt, das Gendern in der Landesverwaltung verbieten zu lassen (queer.de berichtete). Man werde in einer Verwaltungsvorschrift festhalten, dass Sonderzeichen wie Binnen-I und Gender­sternchen in der Verwaltungssprache künftig nicht mehr zulässig seien, sagte Strobl. Der grüne Koalitionspartner hatte der CDU daraufhin Verbotsfantasien vorgeworfen (queer.de berichtete).

CDU-Innenminister begrüßt Einigung

Strobl begrüßte am Dienstag die Einigung: "Gut, dass heute im Ministerrat durch einen Kabinettsbeschluss klargestellt wurde, dass für die formale Verwaltungssprache das gilt, was auch in der Rechtssprache gilt: der Duden", sagte Strobl.

Um diese Unterscheidung zwischen Rechtssprache und Verwaltungssprache geht es in der Debatte. In der Rechtssprache, also in Gesetzestexten, Verwaltungsvorschriften und Verordnungen, wird das Gendern mit Binnen-I, Schrägstrich, Doppelpunkt, Sternchen oder Klammer bereits durch eine Verwaltungsvorschrift ausdrücklich untersagt.

Was für die Verwaltungssprache gilt, wird mit dem Kabinettsbeschluss nun klargestellt. Darin heißt es, dass auch im "formalen Schriftverkehr der Landesverwaltung mit dem Ministerrat, dem Landtag, den Institutionen des Bundes, den Institutionen der Europäischen Union und mit vergleichbaren Adressaten sowie in Verwaltungsakten" die Regeln der Rechtschreibung und die Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung einzuhalten seien.

Der Beschluss stellt aber auch klar, "dass die Landesverwaltung in ihrem Schriftverkehr angehalten ist, eine adressatengerechte, verständliche und geschlechtergerechte Sprache zu verwenden" – also zum Beispiel die Formulierung Bürgerinnen und Bürger.

CDU will für weitere Verbote kämpfen

Die CDU-Fraktion im Landtag hatte ein Volksbegehren gegen Gender-Regeln unterstützt und sich deutlich gegen die Verwendung von Gender-Sprache ausgesprochen. Nach der Klarstellung der Landesregierung kündigte die Fraktion an, weiter an dem Thema dranbleiben zu wollen. "Der Kompromiss zeichnet jetzt die Schnittmenge nach, die in dieser Frage mit unserem Grünen-Partner in der Koalition vorhanden ist", sagte der CDU-Abgeordnete Andreas Sturm. Die Beschlusslage der CDU gelte aber weiter.

Der Initiator des Volksbegehrens zeigte sich dagegen sehr zufrieden mit dem Beschluss des Kabinetts. "Ich bin sehr zufrieden mit der Klarstellung. Das ist eigentlich genau das, was wir uns vorgenommen haben", sagte Klaus Hekking am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Die Landesregierung habe aus seiner Sicht klar gemacht, dass sie künftig ohne Gender-Sonderzeichen kommunizieren wolle. Ob die Initiative ihre Klage gegen die Ablehnung des Volksantrags nun zurücknehme, werde er mit seinen Mitstreiter*innen besprechen.

Seit Jahren wird in Deutschland diskutiert, ob – und wenn ja, wie – männliche Formen in der Sprache durch weiter gefasste Wortteile ersetzt werden können oder sollten, um Frauen und nichtbinäre Menschen offensiver einzubeziehen. Das auch von queer.de seit mehreren Jahren genutzte Gendersternchen wie bei "Ärzt*innen" ist eine Möglichkeit. So weisen Gender-Fans immer wieder darauf hin, dass in Umfragen die meisten Deutschen beim Begriff "Ärzte" nur an Männer denken, während sie bei "Ärzt*innen" eine Gruppe von Männern und Frauen vor ihrem inneren Auge sehen.

Die queere Dachorganisation Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg hatte erst am Dienstag die von der CDU angestoßene Diskussion um das Gender-Verbot scharf kritisiert. Damit unterstütze die Regierungspartei den "allgemeinen Rechtsruck" (queer.de berichtete).

Der Rat für Rechtschreibung hat die Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden solle. In der vergangenen Sitzung im Sommer hatte das Sachverständigengremium aber Genderzeichen wie Sternchen oder Doppelpunkte nicht als Kernbestand der deutschen Rechtschreibung eingestuft. (dpa/cw)

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