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Gerichtsentscheidung

Queere Palästinenser*­innen dürfen in Israel Asyl beantragen

Wer im Westjordanland wegen seiner sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt wird, darf in Israel Asyl beantragen, so ein Gericht. Der queerfeindliche Innenminister will gegen die Entscheidung aber vorgehen.


Israel muss queeren Menschen in Palästina helfen, so eine Richterin (Bild: Andrew Ratto / flickr)

Palästinensische Personen dürfen laut "Jerusalem Post" in Israel Asyl beantragen, wenn sie in ihrem Heimatland wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechts­identität verfolgt werden. Das hat am Sonntag ein Verwaltungsgericht in Tel Aviv entschieden. Der queer­feindliche israelische Innenminister Moshe Arbel will allerdings gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

Geklagt hatte ein Palästinenser, der vor mehreren Jahren aus dem Westjordanland geflohen war. Der Grund: Nach dem Willen seiner Eltern hätte er eine Frau heiraten sollen. Er weigerte sich aber und erzählte ihnen von seiner Homosexualität. Daraufhin wurde er von seinem Vater attackiert, der auch noch weitere Verwandte auf seinen Sohn ansetzte. Der Palästinenser floh daraufhin nach Israel, wo er seither lebt. Mit Unterstützung einer israelischen LGBTI-Organisation meldete er sich bei den Behörden und beantragte Asyl.

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Sein Asylantrag wurde zunächst abgelehnt, weil die verantwortliche Behörde argumentierte, dass die Genfer Flüchtlingskonvention nicht für Palästinenser*innen aus dem Westjordanland gelte. Sie bezieht sich dabei auf eine Mitteilung der umstrittenen UN-Organisation UNRWA, die auf ihrer Website erklärt, dass die Flüchtlingskonvention nicht für Menschen gilt, die im Westjordanland von der UNRWA unterstützt werden. Richterin Michal Agmon-Gonen sah das anders: Menschen, die im Westjordanland sexueller oder politischer Verfolgung ausgesetzt seien, müsste in Israel Asyl gewährt werden.

Die Ankündigung des rechtskonservativen Innenministers Moshe Arbel, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen, wurde von LGBTI-Aktivist*innen scharf kritisiert. Die LGBTI-Organisation Aguda erklärte, der Einspruch "steht nicht nur im Widerspruch zu Israels Pflicht als demokratisches Land, jenen beizustehen, die wegen ihrer Identität verfolgt werden, sondern widerspricht auch Israels Anliegen, sich während des Krieges in der Welt als LGBTQ-freundliches Land zu präsentieren".

In Palästina droht queeren Menschen der Tod

In den palästinensischen Gebieten – sowohl im Westjordanland als auch im vor dem Krieg von der Hamas kontrollierten Gaza-Streifen – werden Homosexuelle wegen ihrer sexuellen Orientierung mit dem Tod bedroht. Selbst nach der Flucht ins demokratische Israel ist mancher nicht sicher: 2022 wurde etwa der Fall eines Palästinensers bekannt, der wegen seiner Homosexualität nach Israel geflohen war, aber dann nach Palästina verschleppt und dort enthauptet wurde (queer.de berichtete).

Israel gilt dagegen als mit Abstand queerfreundlichstes Land in der Region. Homosexualität ist dort seit 1988 legal. Zudem gibt es seit über 30 Jahren Antidiskriminierungsgesetze zu queeren Menschen – also länger als in Deutschland. Im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen werden in Israel seit 2006 anerkannt. (dk)

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