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Repression

Russin wegen Foto mit Regenbogen­flagge zu Geldstrafe verurteilt

Das Gericht sah in dem Instagram-Posting die Verwendung eines "Symbols einer extremistischen Organisation".


Symbolbild mit Regenbogen­flagge – in Russland inzwischen als extremistisches Zeichen eingestuft (Bild: Nan Palmero / flickr)

Ein russisches Gericht hat eine Frau wegen der Veröffentlichung eines Fotos mit einer Regenbogenflagge im Onlinedienst Instagram zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Fotografin müsse 1.500 Rubel (rund 15 Euro) zahlen, weil sie "das Symbol einer extremistischen Organisation" gepostet hatte, meldeten die Nicht-Regierungsorganisation Pervyj Otdel und russische Medien am Montag.

Es ist eines der ersten Urteile dieser Art nachdem der Oberste Gerichtshof Russlands im November die "internationale LGBT-Bewegung" als extremistisch eingestuft und damit den Weg für willkürliche strafrechtliche Verfolgungen freigemacht hatte (queer.de berichtete). Mit der Entscheidung zu einer vage definierten Gruppierung kann praktisch jeglicher queerer Aktivismus künftig mit Gefängnis geahndet werden. Das Gericht war dabei einem Antrag des Innenministeriums gefolgt. Kurz nach dem Urteil kam es zu Razzien in queeren Clubs in Moskau (queer.de berichtete).

Pervyj Otdel bezeichnete das Urteil gegen die Fotografin als unbegründet, da die 33-jährige Irina Mossina die Bilder bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gepostet habe. Darüber hinaus verstoße das Verfahren gegen die russische Verfassung, in der Meinungsfreiheit festgeschrieben sei. Mossina war erst vor wenigen Tagen angeklagt worden. Pervyj Otdel kündigte Berufung an – und riet Menschen zugleich dazu, frühere Einträge in sozialen Netzwerken mit Regenbogen zu entfernen.

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Auch Haft für Regenbogen möglich

Die anti-queere Extremismus-Einstufung war im Januar in Kraft getreten. Das Organisieren von Aktivitäten einer als extremistisch eingestuften Vereinigung kann gemäß Artikel 282 des russischen Strafgesetzbuches mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden, die Beteiligung an solchen Aktivitäten mit bis zu sechs Jahren. Als Beteiligung kann etwa die Herstellung oder Verbreitung "extremistischer Materialien" bewertet werden – in einem Land, in dem es ein Gesetz gegen "Homo-Propaganda" gibt und in dem die Zahl entsprechender, auf Bußgelder beschränkter Verfahren zuletzt deutlich angestiegen war.

Bereits in der letzten Woche wurde der Fall einer Frau aus Nischni Nowgorod bekannt, die wegen des Tragens eines Regenbogen-Ohrrings zu einer Arreststrafe von fünf Tagen verurteilt wurde (queer.de berichtete). Die 24-Jährige habe angebeben, nicht einmal gewusst zu haben, wofür der Regenbogen auch stehe. Beide Verurteilungen der letzten Tage erfolgten als administrative Strafen, mehrjährige Haftstrafen drohen gemäß dem Extremismus-Paragrafen erst bei einem erneuten "Vergehen".

Seit Beginn der russischen Offensive in der Ukraine im Februar 2022 gehen die Behörden in Russland verschärft gegen queere Menschen und Organisationen vor, mit dem Gesetz gegen "internationale Agenten" oder dem Gesetz gegen "Homo-Propaganda". Dieses wurde 2022 ausgeweitet und gilt seitdem unter anderem auch gegenüber Erwachsenen und verbietet auch Informationen, die "zum Wunsch einer Geschlechtsänderung" führen. Im letzten Sommer untersagte Russland geschlechtsangleichende Operationen und ihre rechtliche Anerkennung. (afp/cw)

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