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Bielefeld
Schwulen brutal verprügelt: Bewährungsstrafe
Vor anderthalb Jahren verprügelte ein 23-Jähriger offenbar aus Homo-Hass in der Bielefelder Innenstadt einen Schwulen. Dafür kam er mit einer Bewährungsstrafe davon, sein mutmaßlicher Mittäter gar nur mit einer niedrigen Geldstrafe.

Die Tat ereignete sich im Sommer 2022 unweit des Bielefelder Hauptbahnhofs (Bild: Zefram / wikipedia)
- 6. Februar 2024, 15:20h 2 Min.
Das Bielefelder Amtsgericht hat vergangene Woche über einen offenbar homosexuellenfeindlich motivierten Angriff eines 21- und eines 23-Jährigen auf zwei Männer im Alter von 31 und 34 Jahren verhandelt. Der 23-jährige Haupttäter erhielt laut der "Neuen Westfälischen" (Bezahlartikel) eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro. Laut dem Sprecher des Amtsgerichts soll der Haupttäer auch seinem Opfer außergerichtlich Schmerzensgeld gezahlt haben. Das Verfahren gegen den 21-Jährigen wurde gegen Zahlung von 600 Euro vorläufig eingestellt.
Die Tat hatte sich am Morgen des 14. August 2022 in Bielefeld ereignet: Die beiden jüngeren Männer störten sich dabei wohl nach Polizeiangaben an den älteren, weil die beiden Männer aus dem rund 25 Kilometer von Bielefeld entfernten Bünde von einem "gleichgeschlechtlichen Junggesellenabschied" gekommen seien. Als sich die beiden schwulen Männer gegen 2.10 Uhr morgens in Hauptbahnhofnähe Getränke aus einem Kiosk holten, wurden sie laut Polizei "grundlos von einer Gruppe Männer angepöbelt und beleidigt".
Der 23-jährige Haupttäter habe dann den 34-Jährigen am Boden fixiert und ihm mit dem Knie ins Gesicht gestoßen. Der 21-Jährige soll dabei den 31-Jährigen mit Schlägen gedroht haben, falls dieser dem anderen Opfer hilft. Der 34-Jährige erlitt bei dem Angriff schwere Gesichtsverletzungen und mussten in eine Krankenhaus eingeliefert werden. Weil die Polizei die Täter zunächst nicht ermitteln konnte, veröffentlichte sie ein halbes Jahr nach der Tat Fahndungsfotos, woraufhin sich die beiden jungen Männer stellten (queer.de berichtete).
Der 21-Jährige kam nach Gerichtsangaben mit einer niedrigen Geldstrafe davon, weil ihm die Tatbeteiligung oder Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung nicht nachgewiesen werden konnte. Das Urteil ist rechtskräftig. (cw)











