https://queer.de/?48419
Niedersachsen
AfD scheitert mit Regenbogenflaggen-Verbot
Ein mit allerlei Hetze begründeter Antrag zum Verbot des Hissens der Flagge an öffentlichen Gebäuden wurde im Landtag von allen anderen Parteien abgelehnt.

AfD-Hetzer Stephan Bothe am Donnerstag im Landtag und die von ihm bekämpfte Regenbogenflagge, hier vor dem Europaparlament (Bild: Screenshot Landtags-TV / EVP)
- 8. Februar 2024, 19:27h 3 Min.
Die AfD-Landtagsfraktion in Niedersachsen ist am Donnerstag mit dem Anliegen gescheitert, das Hissen von Regenbogenflaggen vor öffentlichen Gebäuden des Landes zu verbieten. Die Flaggen würden politische Botschaften transportieren und gegen das Neutralitätsverbot verstoßen, behauptete neben allerlei Hetze ein Antrag (PDF) der Fraktion, über den im Landtag abschließend abgestimmt wurde. Politiker*innen der anderen drei Landtagsfraktionen von SPD, Grüne und CDU stimmten gegen ihn und übten deutliche Kritik an der AfD.
AfD-Innenpolitiker Stephan Bothe behauptete in der Sitzung, die Regenbogenflagge und ihre Ableger seien "zum Symbol einer Sekte verkommen", mit der sich selbst viele Schwule und Lesben nicht mehr identifizieren können. Sie sei "Symbol für die fanatische Woke-Ideologie, welche von linksradikalen Bewegungen genutzt wird", und "Ausdruck eines totalitären Zeitgeistes".
In dem Antrag heißt es, die Flagge stehe "für fragwürdige Thesen und Forderungen, die teilweise so weit gehen, dass sie von großen Teilen der Gesellschaft vehement abgelehnt werden. Die mit ihr in Verbindung gebrachten gesellschaftlichen, geschlechtlichen, sprachlichen und sexuellen Verirrungen haben nichts mehr mit der Vielfalt und Toleranz zu tun, für die sie einmal stehen sollte." Der Antrag enthält weitere verhetzende Äußerungen, vor allem zu geschlechtlichen Minderheiten, und erinnert an ein in den letzten Monaten von der Landtagsfraktion verteiltes queerfeindliches Flugblatt (queer.de berichtete). In den letzten Tagen sorgte das Flugblatt in sozialen Netzwerken erneut für Empörung, die Berliner Dragqueen Margot Schlönzke stellte etwa eine Strafanzeige.
/ SchloenzkeMHabe heute dann mal STRAFANZEIGE gegen die AfD Niedersachsen wegen Volksverhetzung gestellt!
Margot Schlönzke (@SchloenzkeM) February 8, 2024
Der Rechtsstaat kann sich nur verteidigen, wenn wir Demokrat*innen es auch in die Hand Und die rechtstaatliche Institutionen in die Pflicht nehmen.#wirsindmehr #niewiederistjetzt pic.twitter.com/PpTaZAU3zd
Auch im Landtag blieb die Hetze nicht unwidersprochen, Redner*innen der anderen Fraktionen stellten sich deutlich gegen die AfD. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) betonte, mit der Regenbogenflagge werde niemand diskriminiert oder ausgeschlossen. Michael Lühmann (Grüne) kritisierte, der AfD-Antrag sei ein Angriff auf die Menschenwürde. Und Uwe Schünemann (CDU) sagte: "Die Regenbogenfahne steht für Toleranz und Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Der Antrag der AfD hingegen steht für Intoleranz und ein reaktionäres Menschen- und Familienbild."
Beflaggung schon länger möglich
Eine Regierungssprecherin teilte mit, dass es von der Staatskanzlei keine angeordnete landesweite Beflaggung mit Regenbogenflaggen gebe. Bis 2022 war die Verwendung von sogenannten Logoflaggen demnach neben den hoheitlichen Flaggen unüblich, wenn auch nicht ausdrücklich verboten.
Dann habe der Bund seinen Dienststellen erlaubt, die Regenbogenflagge anlassbezogen in die hoheitliche Beflaggung aufzunehmen. Dem habe sich Niedersachsen angeschlossen. Behördenleitungen würden eigenständig über Beflaggungen entscheiden, soweit der Anlass lokal sei, hieß es.
In einer Antwort auf eine kleine Anfrage von Bothe hatte die Landesregierung bereits vor einigen Monaten mitgeteilt, dass das Hissen von Logoflaggen vor öffentlichen Gebäuden nach ihrer Auffassung nicht den Grundsatz der Neutralität verletzt. In der Verwendung von Regenbogenflaggen kämen vielmehr allgemeingültige Werte des Grundgesetzes wie Menschenwürde, Toleranz, Gleichberechtigung und der Schutz der persönlichen Freiheit und Unversehrtheit zum Ausdruck.
Auch queerfeindlicher Antrag gegen "Frühsexualisierung" gescheitert
Bereits am Mittwoch war die AfD im Landtag mit einem queerfeindlichen Antrag (PDF) in der finalen Abstimmung gescheitert. Im dem letztes Jahr eingebrachten Antrag "Unsere Kinder schützen – nein zur frühkindlichen Sexualisierung!" wird unter anderem gefordert, Buchlesungen "mit LGBTQ-Themen" etwa durch "Dragqueens oder Transgenderpersonen" in Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie an Schulen zu untersagen (queer.de berichtete). Auch sollen jegliche Fördermittel, "die einen Bezug zur frühkindlichen Sexualisierung sowie zur Propagierung von anderen LGBTQ-Themen in Bezug auf Kinder- und Jugendliche haben", gestrichen werden. (cw/dpa)
Links zum Thema:
» Videos der Sitzungen auf der Webseite des Landtags














