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Staatsanwaltschaft unterliegt vor Gericht

Nach Brandanschlag auf Homo­sexuellen-Mahnmal: 63-Jähriger wieder frei

Nach mehr als einem Dutzend Brandanschlägen, darunter auch auf das Homosexuellen-Mahnmal und einen lesbischen Verein, befindet sich der Täter wieder in Freiheit. Die Staatsanwaltschaft scheiterte mit einem Antrag auf Unterbringung in der Psychiatrie.


Mitte August verübte der Mann einen Anschlag auf das Berliner Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homo­sexuellen – bestraft wird er dafür aber nicht (Bild: Times / wikipedia)

  • 22. Februar 2024, 15:01h 3 Min.

Der 63-jährige Mann, der in Berlin Brandanschläge unter anderem auf das Homosexuellen-Mahnmal und einen lesbischen Verein verübt hatte, ist nach rund vierwöchigem Prozess wieder frei. Das Landgericht Berlin lehnte am Donnerstag einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus ab. Der Mann, der in einem Wahn gehandelt habe und nicht schuldfähig gewesen sei, habe eine Vielzahl von leichteren Straftaten begangen, aber keine erheblichen Taten. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung im Maßregelvollzug sahen die Richter als nicht erfüllt an.

Gericht: Homosexuellenfeindliche Anschläge waren nur Sachbeschädigung

Der Frührentner hatte den Brandanschlag auf eine Bücherbox nahe dem Holocaust-Mahnmal Gleis 17 in Berlin-Grunewald sowie weitere Vorwürfe vor Gericht gestanden (queer.de berichtete). Die Bücher habe er verbrennen wollen, sagte der 63-Jährige. Zwei weitere Anschläge auf die queeren Einrichtungen seien mit wenig Lampenöl erfolgt und "symbolisch" gewesen. Das Gericht wertete diese Taten rechtlich als harmlose Sachbeschädigungen.

Um insgesamt 13 Taten zwischen Januar und August 2023 ging es im Prozess. Der Täter soll auch mehrmals Wahlplakate verschiedener Parteien zerstört oder beschmiert haben. Laut Staatsanwaltschaft wurden zahlreiche Fälle von Äußerungen mit volksverhetzenden oder homophoben Inhalten bekannt.

In dem Verfahren wegen Volksverhetzung, versuchter schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung hatte die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angestrebt. Die Richter kamen nun zu der Überzeugung, dass von dem Mann keine erheblichen Taten drohten. Weil er nicht schuldfähig gewesen sei, könne er nicht verurteilt werden. "Schauen Sie, dass Sie Hilfe annehmen", gab der Vorsitzende Richter dem 63-Jährigen mit auf den Weg.

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Täter hatte homophobes Pamphlet hinterlassen

Am 12. August hatte der gelernte Schweißer laut Ermittlungen die zu einer Bücherbox umgebaute Telefonzelle am Bahnhof Grunewald in Brand gesetzt. Kurz zuvor habe der Mann eine mit Lampenöl befüllte Flasche angezündet und auf das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen am Tiergarten gelegt (queer.de berichtete). Er habe ein homophobes Pamphlet mit Bibelzitaten hinterlassen. Weil die Flasche herunterfiel, sei die Flamme erloschen.

Zwei Tage später kam es zu einem Anschlag auf den lesbischen Verein Rad und Tat (RuT) in Neukölln (queer.de berichtete). Der 63-Jährige soll die Scheibe des im Erdgeschoss gelegenen Büros eingeschlagen und dann mit etwas Lampenöl befüllte und angezündete Flaschen in den Raum geworfen haben. Das Feuer erlosch. Zudem soll der Mann anti-muslimische Zettel an eine Moschee und andere Einrichtungen gehängt haben.

Der Frührentner wurde Mitte August festgenommen (queer.de berichtete). Er befand sich seit November im sogenannten Maßregelvollzug. Mit dem Urteil folgten die Richter dem Antrag des Verteidigers, allerdings lehnten sie eine Haftentschädigung für den Mann ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/cw)

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