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Gerichtsverhandlung
Ostfriesland: Mann soll ungeouteten Rentner erpresst haben
39.000 Euro soll ein 52-Jähriger von einem schwulen Rentner erpresst haben, damit er dessen Homosexualität nicht öffentlich macht. Das verzweifelte Opfer soll dann versucht haben, sich das Leben zu nehmen.

Das Landgericht Aurich verhandelt in einem Fall von mutmaßlicher Erpressung und unterlassener Hilfeleistung (Bild: Genealogist / wikipedia)
- 6. März 2024, 14:50h 3 Min.
Ein 52-Jähriger steht als Angeklagter seit Montag wegen Erpressung und unterlassener Hilfeleistung vor dem Landgericht Aurich. Der Syrer aus Wittmund, der im Jahr 2000 als Geflüchteter nach Deutschland kam, soll laut der "Ostriesen-Zeitung" (Bezahlartikel) von seinem mutmaßlichen Ex-Freund, einen 74-jährigen Rentner aus der Kleinstadt Esens, Geld erpresst haben. Sollte dieser nicht zahlen, habe der Angeklagte dessen Homosexualität gegenüber den Nachbar*innen öffentlich machen wollen, behauptete die Staatsanwaltschaft. Demnach solle der 74-Jährige dem jüngeren Mann zwischen 2020 und 2023 fast 39.000 Euro in bar gegeben haben.
Das mutmaßliche Opfer sei dabei verzweifelt gewesen. Am 28. September 2023 kam es dann zu einer dramatischen Entwicklung: Als der Angeklagte wieder in der Wohnung des Rentners Geldforderungen gestellt habe, habe sich dieser aus Verzweiflung ein Messer in den Bauch gerammt. Anstatt ihm zu helfen, sei der Angeklagte aber lediglich über ihn hinweggestiegen und habe das Haus verlassen. Einen Krankenwagen alarmierte er nicht. Nachdem der mutmaßliche Geschädigte den Suizidversuch überlebt hatte, habe der Angeklagte erneut schriftlich 500 Euro gefordert.
Angeklagter bestreitet Vorwürfe
Der Angeklagte bestritt vor Gericht die Vorwürfe. Er behauptete über seinen Anwalt, mit dem 74-Jährigen eine "leichte Affäre" und "kleine Liebesbeziehung" gehabt und das Geld von dem Rentner freiwillig erhalten zu haben. Er habe den älteren Mann vor Jahren zufällig kennengelernt und sich mit schnell ihm angefreundet. Daraufhin habe er den Rentner um Geld gebeten, angeblich für seine inzwischen geschiedene Frau, die er in Syrien geheiratet hatte, sowie deren gemeinsame sechs Kinder. In Wirklichkeit habe er aber damit seine Spielsucht finanziert. Der 74-Jährige habe ihn dabei heimlich gedatet – so habe er dieser versucht, den Freund bei Besuchen seines Bruders zu verstecken.
Den Suizidversuch habe er zunächst nicht ernst genommen, weil sein Freund häufiger zum Messer gegriffen habe. Als er dann doch zustieß, sei er erschrocken gewesen und in Panik geraten. Der Anwalt des Angeklagten erklärte, sein Mandant habe keine Hilfe gerufen, weil er unter Schock gestanden habe.
Auch der mutmaßliche Geschädigte sagte aus, allerdings wurde dabei die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Richterin begründete das mit dem Schutz der Intimsphäre des 74-Jährigen. Bei der Aussage soll es darum gegangen sein, ob die beiden wirklich eine sexuelle Beziehung hatten. Das Gericht wird am 18. März den Fall weiterverhandeln. (cw)
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