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Bundesfinanzhof
Schwules Paar unterliegt im Kindergeldstreit
Schwule Pflegeeltern haben geklagt, weil ihr Kindergeldanspruch nicht an dem Tag begann, an dem das Kind in ihren Haushalt kam. Doch vor dem Bundesfinanzhof kassierten sie eine Niederlage.
- 7. März 2024, 11:14h 2 Min.
Wechselt in einem Monat die Kindergeldberechtigung, dann ist die Berechtigung zu Beginn des Monats maßgeblich. Pflegeeltern, die ein Kind nicht genau zum Monatsersten aufnehmen, steht Kindergeld daher erst ab dem Folgemonat zu, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az. III R 5/23)
Im Streitfall hatte eine obdachlose Frau im November 2020 ein Kind geboren. Wegen einer Frühgeburt kam das Kind zunächst in ein Krankenhaus. Am 7. Dezember 2020 nahmen dann schwule Lebenspartner das Kind in ihren Haushalt auf. Einer der Männer beantragte Kindergeld.
Die Familienkasse bewilligte dies erst ab Januar 2021. Dadurch entging den Pflegeeltern nicht nur das Kindergeld für Dezember, sondern auch der von 2020 bis 2022 zum Ausgleich von Coronalasten ausgezahlte Kinderbonus von 2020 immerhin 300 Euro.
Mutter hat nach Geburt automatisch Anspruch auf Kindergeld
Hintergrund ist, dass für die Mutter nach der Geburt automatisch ein Anspruch auf Kindergeld besteht, unabhängig davon, ob sie sich um das Kind kümmert. Durchbrochen wird dies, wenn beispielsweise Pflegeeltern das Kind dauerhaft bei sich aufnehmen.
Auch in solchen Fällen gilt aber, dass die Verhältnisse jeweils zu Beginn eines Monats über den Kindergeldanspruch entscheiden, wie nun der BFH urteilte. Hier sei daher im Dezember 2020 noch die Mutter vorrangig anspruchsberechtigt gewesen.
Die Aufnahme des Kinds im Haushalt der Lebenspartner am 7. Dezember 2020 wirke sich erst im Folgemonat auf die Kindergeldberechtigung aus, hier also erst ab Januar 2021. Da der frühere Kinderbonus an den Bezug von Kindergeld im jeweiligen Jahr gekoppelt war, stehe auch dieser dem Paar für 2020 nicht zu.
Nach dem Münchner Urteil würde dies entsprechend gelten, wenn ein Kind getrennt lebender Eltern dauerhaft von einem zum anderen Elternteil wechselt. (AFP/cw)
















