Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?48734

Nationalversammlung dafür

Frankreich will durch Strafrecht diskriminierte Homo­sexuelle entschädigen

Frankreich ließ bis in die Achtzigerjahre hinein Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgen. Jetzt sollen – wie schon in Deutschland – Opfer dieses homophoben Gesetzes entschädigt werden.


Die Nationalversammlung votierte einstimmig für die Entschädigung (Bild: Tyler Merbler / flickr)

  • 7. März 2024, 12:51h 3 Min.

Schwule, Lesben und Bisexuelle, die in Frankreich wegen ihrer sexuellen Identität vor 1982 diskriminiert worden sind, haben Aussicht auf Entschädigung. Die Nationalversammlung verabschiedete in der Nacht zum Donnerstag in erster Lesung einstimmig einen entsprechenden Gesetzesentwurf.

Justizminister Eric Dupond-Moretti bat die Opfer des von 1942 bis 1982 geltenden Strafrechts gegen Homo­sexuelle um Verzeihung. "Es ist an der Zeit, die Homo­sexuellen in Frankreich um Vergebung zu bitten, die 40 Jahre lang diese Unterdrückung erlebt haben", sagte er.

Er räumte ein, dass die finanzielle Entschädigung nicht einfach umzusetzen sei. "Für manche Menschen wird es nicht einfach sein, dies nachzuweisen", betonte er. Das Gesetz, das nun wieder an den Senat zurückgeht, müsse so formuliert sein, dass es keine Enttäuschungen auslöse.

10.000 Euro pro Fall plus 150 Euro pro Tag im Gefängnis

Laut dem Entwurf sollen Opfer der Verfolgung einen Pauschalbetrag in Höhe von 10.000 Euro. Dazu soll eine Entschädigung von 150 Euro pro Tag Freiheitsentzug kommen. Auch eventuell ausgesprochene Bußgelder sollen vom Staat erstattet werden. Eine unabhängige Kommission soll die Anträge prüfen.

Das Strafrecht gegen Homosexuelle war in Frankreich 1942 unter der Vichy-Regierung von Philippe Pétain eingeführt und seitdem mehrfach verändert worden. Zuletzt beinhaltete es ein Schutzalter für gleichgeschlechtlichen Sex von 18 Jahren, während es bei Heterosexuellen bei 15 Jahren lag. In den 40 Jahren seiner Gültigkeit sollen wegen der homophoben Gesetzgebung 60.000 Menschen, die meisten davon Männer, verurteilt worden sein. Erst der sozialistische Präsident François Mitterrand ließ die diskriminierenden Vorschriften 1982 abschaffen. Seit 2013 können homosexuelle Paare in Frankreich heiraten (queer.de berichtete).

Deutschland führte geizigere Entschädigung 2017 ein

In Deutschland waren strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlich homosexueller Handlungen 2017 aufgehoben worden (queer.de berichtete). Die Betroffenen haben Anspruch auf eine Entschädigung, die allerdings viel niedriger ist als in Frankreich: 3.000 Euro je aufgehobener Verurteilung plus 1.500 Euro je angefangenem Jahr in Haft.Seit März 2019 gilt eine zusätzliche Richtlinie, die es auch Verfolgten ohne Urteil möglich macht, eine einmalige Entschädigung für die negativen Beeinträchtigungen – beispielsweise einen Jobverlust – zu beantragen. Opfer dieser deutschen Homosexuellenverfolgung können noch bis 2027 einen entsprechenden Antrag einreichen (queer.de berichtete).

Einvernehmliche homosexuelle Handlungen waren bis 1994 nach den damaligen Strafrechtsparagrafen 175 in der Bundesrepublik und bis 1989 nach Paragraf 151 in der DDR unter Strafe gestellt. Bis in die Sechzigerjahre bestand in beiden deutschen Staaten ein Totalverbot von männlicher Homosexualität, die DDR ließ zudem lesbische Frauen verfolgen. In der Bundesrepublik war zu dieser Zeit sogar die von den Nazis verschärfte Version weiter Gesetz. Danach galt für Homo-Sex ein höheres Schutzalter als für Sex unter Heterosexuellen.(AFP/dk)

-w-