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Fürstentum
Liechtensteins Parlament stimmt für die Ehe-Öffnung
Als letztes deutschsprachiges Land führt das Fürstentum Liechtenstein die Ehe für alle ein. Bei der ersten Lesung am Freitag im Landtag gab es nur eine einzige Gegenstimme.

Symbolbild: Hochzeitstorte mit einem schwulen und einem lesbischen Paar (Bild: IMAGO / Fotoarena)
- 9. März 2024, 06:41h 2 Min.
Nach Deutschland, Österreich und der Schweiz öffnet Liechtenstein als letztes deutschsprachiges Land die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Bei der ersten Lesung am Freitag im Landtag des Fürstentums in der Hauptstadt Vaduz stimmten 24 von 25 Abgeordneten für die Ehe für alle. Die einzige Gegenstimme kam von Herbert Elkuch von den rechtspopulistischen Demokraten pro Liechtenstein (DpL).
"Es ist eine große Erleichterung und es war ein langer Weg", erklärte Daniel Seger, Fraktionssprecher der Fortschrittlichen Bürgerpartei, gegenüber dem Fernsehsender TVO. Bei der Einführung eingetragener Partnerschaften im Jahr 2011 habe man gar nicht an eine Ehe für alle gedacht. "Dann wurde aber in der Schweiz die Ehe für alle eingeführt", so Seger. "Man hat den Druck und die Erwartung gespürt, dass man als letztes deutschsprachiges Land die Ehe für alle einführen soll."
Ehe-Öffnung soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten
Endgültig beschlossen ist die Ehe-Öffnung noch nicht. Die Schlussabstimmung erfolgt in der zweiten Lesung. Ein anderes Ergebnis wird jedoch nicht erwartet. In Kraft treten soll die Ehe für alle dann am 1. Januar 2025. Eingetragene Partnerschaften werden in eine Ehe umgewandelt.
Widerstand könnte allerdings noch von einem möglichen Referendum oder vom Fürstenhaus des 39.000 Einwohner*innen zählenden Landes kommen. Fürst Hans-Adam II. hat wiederholt Homosexuelle als pauschale Gefahr für Kinder bezeichnet und mit einem Veto gedroht (queer.de berichtete). Er – bzw. sein Sohn Alois, der bereits 2004 die Regierungsgeschäfte übernommen hat – könnte das Gesetz trotz der großen Mehrheit im Parlament ablehnen. Zwar könnte das Wahlvolk das Vetorecht des Monarchen via Volksentscheid kippen – allerdings könnte das Fürstenhaus auch gegen diese Entscheidung ein Veto einlegen. (cw)













