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Urteil
Online zur Tötung von Homosexuellen aufgerufen: 3.000 Euro Geldstrafe
Auf Youtube hatte ein Mann aus dem Süden Nordrhein-Westfalens dazu aufgerufen, Homosexuelle zu töten. Dafür erhielt er nun wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe.

Das Amtsgericht Bad Berleburg verurteilte einen Mann wegen extrem queerfeindlicher Online-Postings (Bild: IMAGO / Funke Foto Services)
- 13. März 2024, 15:12h 2 Min.
Das Amtsgericht Bad Berleburg (Kreis Siegen) hat einen 47-Jährigen wegen queerfeindlicher Kommentare unter einem Youtube-Video zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Wie die "Siegener Zeitung" (Bezahlartikel) berichtete, zeigte sich der Angeklagte vor Gericht geständig und reuevoll.
Der Mann, der aus dem Dorf Erndtebrück stammt, hatte 2022 den Film eines schwulen Pärchen mit abwertenden Äußerungen kommentiert. "Er spricht das Existenzrecht von Homosexuellen ab und ruft zum Töten auf", so Staatsanwalt Markus Urner, der auch von einer "verachtenswerten Frustbewältigung" sprach.
Geldmangel und Frust als Motive
Seinen Ausbruch erklärte der Angeklagte so: "Es war Corona und der Krieg. Das war für uns eine schwierige Situation", sagte er. So sei seine Frau 2022 arbeitslos gewesen und es habe Geldmangel geherrscht. Außerdem hätten sich die Eheleute viel gestritten. Er sei daher öfters betrunken gewesen. "Ich schäme mich dafür", sagte er über seine Tat. "Wir haben unsere Kinder ganz anders erzogen, dass sie jeden Menschen akzeptieren, wie er ist." Vor Gericht fuhr er fort, dass ihm Homosexuelle nie etwas getan hätten. Sein Anwalt erklärte, der Angeklagte habe sich von einer Welle mitreißen lassen.
Die Staatsanwaltschaft hatte 70 Tagessätze beantragt, die Verteidigung 30. Am Ende entschied das Gericht auf 60 Tagessätze zu je 50 Euro, also auf zwei Monatsgehälter. Besonders schwer habe dabei "der Aufruf zum Töten" gewogen, so der Richter.
Der Verurteilte versprach am Ende der Verhandlung Besserung: "Ich werde nicht noch einmal so etwas schreiben." Außerdem entschuldige er sich für seine Tat. Für ihn hätte das Verfahren noch weit schlimmer enden können: Die Höchststrafe nach dem Volksverhetzungs-Paragrafen 130 im Strafgesetzbuch beträgt fünf Jahre Gefängnis. (cw)










