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Er wollte queere Menschen töten
Frankfurt: Anklage gegen mutmaßlichen Rechtsradikalen
Seit fast einem Jahr sitzt ein Mann aus Frankfurt in Untersuchungshaft. Er soll geplant haben, ihm unliebsame Personengruppen zu töten, darunter auch queere Menschen.

Symbolbild: Dem Angeklagten wird bei der Staatsschutzkammer des Frankfurter Landgerichts der Prozess gemacht (Bild: freepik.com)
- 4. April 2024, 11:54h 2 Min.
Die Staatsanwaltschaft hat einen mutmaßlich rechtsradikalen Mann aus Frankfurt am Main angeklagt, der einen gewaltsamen Umsturz geplant haben soll. Dem 27-Jährigen werde die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen, teilte die Anklagebehörde in Frankfurt am Donnerstag mit. Er soll den Sturz der demokratischen Grundordnung in Deutschland geplant haben. Dazu soll der Mann vorgehabt haben, an einem zunächst nicht bestimmten Tag unter anderem Muslim*innen, Jüd*innen, Grünen-Politiker*innen sowie queere Menschen zu töten. Aus stillgelegten Munitionslagern soll der Deutsche sich illegal auch funktionsfähige Sprengkörper sowie Schusswaffen beschafft und an verschiedenen Orten gelagert haben.
Der Mann wurde am 14. April 2023 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Bei der Durchsuchung unter anderem seiner Wohnung am Nordrand des Frankfurter Stadtteils Bergen-Enkheim fanden die Beamt*innen etwa eine vollautomatische Maschinenpistole und eine amerikanische Fliegerbombe mit einer Wirkladung von rund 68 Kilo TNT-Gemisch. Eine ebenfalls entdeckte Splitterbombe musste aus Sicherheitsgründen noch vor Ort in dem Wohngebiet durch den Kampfmittelräumdienst gesprengt werden. Der mutmaßliche Täter soll die Waffen aus stillgelegten Munitionslagern gestohlen haben. Auch NS-Devotionalien seien sichergestellt worden. Laut den Behörden gebe es derzeit keine Erkenntnisse, dass der Angeklagte einer einschlägig bekannten Gruppierung angehörte.
Angeklagt ist der 27-Jährige bei der Staatsschutzkammer des Frankfurter Landgerichts auch wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und gegen das Waffengesetz. (dpa/cw)













