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Bayern
Schüler*innen nach Protest gegen Genderverbot angezeigt
Gegen die beiden jungen Menschen, die vor der Staatskanzlei in München gegen das bayerische Genderverbot protestierten, wurde u.a. Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollzugsbeamte erstattet.
- 6. April 2024, 04:14h 2 Min.
Nach dem Protest gegen das bayerische Genderverbot vor der Staatskanzlei drohen den beiden Aktivist*innen nun strafrechtliche Konsequenzen. "Gegen beide Personen wurden Anzeigen unter anderem wegen Verstöße nach dem Versammlungsgesetz, Hausfriedensbruch sowie Widerstand gegen Vollzugsbeamte erstattet", teilte das Polizeipräsidium München mit.
Am Mittwoch hatten zwei Schüler*innen aus Protest zwischen zwei Fahnenmasten vor der Staatskanzlei ein Banner mit der Aufschrift "*innen" angebracht. In luftiger Höhe hatten sie rund zwei Stunden in selbst installierten Schaukeln ausgeharrt. Mit der Aktion wollten sie nach eigenen Angaben "andere Schüler*innen, Auszubildende und Student*innen auffordern, in Klausuren sowie im Alltag weiter zu gendern, um sich gegen Diskriminierung auszusprechen", wie sie im Anschluss mitteilten (queer.de berichtete).
"Der wiederholten Aufforderung die Fahnenmasten herunterzuklettern und sich zu einer anderen Örtlichkeit zu begeben, kamen die beiden Personen nicht nach", hieß es von der Polizei. Daraufhin sei die Versammlung aufgelöst und die beiden Personen durch speziell geschulte Polizeikräfte gesichert zu Boden gebracht worden. "Hierbei widersetzten sie sich den polizeilichen Maßnahmen." Die beiden Personen seien nach Feststellung ihrer Identität wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.
Genderverbot trat am 1. April in Kraft
In Behörden in Bayern ist geschlechtergerechte Sprache mit Sonderzeichen unzulässig. Der Ministerrat hat eine entsprechende Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) beschlossen. Die AGO verpflichtet die staatlichen Behörden bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden. In der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) für die Behörden des Freistaates Bayern heißt es jetzt: "Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig" (queer.de berichtete).
Die beiden Schüler*innen begründeten ihre Aktion u.a. mit Diskriminierung und Ausgrenzung von nichtbinären Menschen. (cw/dpa)















