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Österreich
"Alle Homosexuellen gehören vergast": 53-Jährige verurteilt
Ein Salzburger Gericht hat eine 53-jährige Deutsche wegen Wiederbetätigung im Sinne des Nationalsozialismus zu 14 Monaten Haft auf Bewährung, einer Alkohol-Therapie und einem Besuch der KZ-Gedenkstätte Mauthausen verurteilt.

Das Urteil des Landesgerichts Salzburg ist rechtskräftig (Bild: IMAGO / CHROMORANGE)
- 13. April 2024, 11:41h 2 Min.
Weil sie ihre schwule Nachbarn bedroht, mehrmals den Hitlergruß gezeigt und "Heil Hitler" gerufen hat, wurde eine 53-jährige Deutsche am Freitag vom Salzburger Landesgericht zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die in ihrer Heimat mehrfach vorbestrafte Angeklagte im Juli 2023 in ihrem damaligen Wohnort Saalfelden von ihrem Balkon aus ein benachbartes Männerpaar übel beschimpft hat. Dabei fiel auch der Satz "Alle homosexuellen Männer gehören erschossen". Das schwule Paar rief deshalb die Polizei.
Auch die Polizist*innen wurden beschimpft
Doch auch gegenüber den Beamt*innen mäßigte sich die Deutsche nicht. "Gegenüber den Polizisten hat die Angeklagte, die zwar alkoholisiert, aber zurechnungsfähig war, dann den rechten Arm zum Hitlergruß erhoben und ,Heil Hitler' gerufen. Und gesagt: Alle Homosexuellen gehören vergast'", sagte Staatsanwalt Florian Weinkamer laut den "Salzburger Nachrichten" im Prozess. Als die Polizei wieder weg war, soll die Frau damit gedroht haben, ihre Nachbarn wegen des Notrufs umzubringen.
Anders als noch im Polizeiverhör räumte die 53-Jährige die Vorwürfe vor Gericht ein und bat mehrfach um Entschuldigung. Sie sei keineswegs rechtsradikal, sondern habe an jenem Tag lediglich früh zu trinken begonnen.
Verurteilt nach dem Verbotsgesetz 1947
Für eine Verurteilung wegen Wiederbetätigung im Sinne des Nationalsozialismus nach dem Verbotsgesetz 1947 reiche es aus, "wenn man durch seine Äußerungen und Taten von anderen als jemand wahrgenommen wird, der dem Nationalsozialismus und seinen Greueltaten gegenüber aufgeschlossen bzw. positiv eingestellt ist", stellte der Staatsanwalt klar.
Weil die 53-Jährige nicht wusste, dass im Nationalsozialismus auch Homosexuelle verfolgt wurden, wurde sie neben der Haftstrafe auf Bewährung auch zu einem Besuch der KZ-Gedenkstätte Mauthausen verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht eine Alkohol-Therapie an. Das Urteil ist rechtskräftig. (cw)















