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- 13. April 2024, 12:55h 1 Min.
Im Bundesland Brandenburg ist am 9. April 2024 eine Reform des Hochschulgesetzes in Kraft getreten, die unter anderem den Schutz vor Diskriminierung verbessert.
So werden Funktions-, Status- und andere Bezeichnungen in geschlechtsneutraler Form ermöglicht. Dabei wird erstmals in einem deutschen Hochschulgesetz bei einem Personenstandswechsel der Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) für trans und inter Personen anerkannt. Außerdem wird ein*e Beauftragte*r für Antidiskriminierung eingeführt, welche*r auf die Verhinderung und Beseitigung von Benachteiligungen u.a. wegen des Geschlechts oder der sexuellen Identität hinwirkt. Auch die Position der Gleichstellungsbeauftragten wird durch einige Änderungen gestärkt.
"Diese Erfolge sind auch ein Ergebnis einer breiten Beteiligung im Dialogprozess für 'Gute Arbeit in der Wissenschaft', den wir Bündnisgrünen wesentlich angestoßen haben", erklärte die Landtagsabgeordnete Sahra Damus (Bündnis 90/Grüne) in einer Pressemitteilung. "Besonders froh bin ich über die von mir initiierten Änderungen am Gesetzentwurf, die trans und inter Personen ein diskriminierungsfreies Studium in Brandenburg ermöglichen." (cw)















