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Sachverständige für Liberalisierung

LSVD begrüßt die Vorschläge zur Legalisierung von Eizellabgaben und Leih­mutter­schaft

Eine von der Ampel eingesetzte Kommission von Expert*innen will es Lesben und Schwulen einfacher machen, Kinder zu kriegen.


Hoffnung für Schwule und Lesben mit Kinderwunsch: Werden Leih­mutter­schaft und Eizellspende künftig in Deutschland legal? (Bild: Dino Olivieri / flickr)

Eine von der Ampel-Regierung eingesetzte Expert*innen-Kommission empfiehlt die Legalisierung von Eizellabgaben, Leihmutterschaft sowie Abtreibung in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft. Derartige Abbrüche einer Schwangerschaft sind nach gegenwärtigem Recht in Deutschland grundsätzlich strafbar, werden aber unter bestimmten Bedingungen nicht strafrechtlich verfolgt.

Die unter lesbischen Paaren populäre Eizellspende, also die Spende einer fremden weiblichen Keimzelle, sollte etwa erlaubt werden, "sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, die insbesondere den notwendigen Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet", heißt es in einer Empfehlung. Innerhalb der Europäischen Union würde neben Deutschland nur Luxemburg diese Spende verbieten.

Schwieriger sei dabei die Legalisierung von Leihmutterschaft, die insbesondere unter schwulen Paaren populär ist. Diese sei aber möglich, wenn eine Ausbeutung der Leihmutter verhindert werde. Außerdem müsse die Vermittlung uneigennützig, also nicht-kommerziell, organisiert werden. Insbesondere die FDP hatte sich in den letzten Jahren für die Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft ausgesprochen.

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LSVD begrüßt Bericht

Auch der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) begrüßte die Empfehlungen der Kommission: "Der LSVD fordert seit langem eine Überprüfung der geltenden Verbote von Eizellspende und Leihmutterschaft", erklärte LSVD-Vorstandsmitglied Patrick Dörr. "Mit Bezug auf die Eizellabgabe muss die Legislative nun zügig einen Gesetzesentwurf vorlegen und einen klaren rechtlichen Rahmen schaffen, der die reproduktive Selbstbestimmung und den notwendigen Schutz der abgebenden Personen sowie die Rechte der betroffenen Kinder sicherstellt."

Aktuell reisten viele queere Paare ins Ausland, um einander zur eigenen Familiengründung eine Eizelle zu spenden – "ein in der Regel teures Unterfangen", so Dörr. Der LSVD spreche sich daher klar dafür aus, dass dies auch in Deutschland möglich sein muss. Das Risiko von Ausbeutung sei hier als gering einzuschätzen.

Leihmutterschaft könnten insbesondere für zwei cisgeschlechtliche Männer einen Weg zur Familiengründung darstellen, so Dörr. Hier seien aber oft starke Machtgefälle vorhaben. "Der LSVD spricht sich daher für die Zulassung der altruistischen Leihmutterschaft und für die Möglichkeit aus, die Rahmenbedingungen in einer Kinderwunschvereinbarung rechtsverbindlich zu regeln. Als Menschenrechtsverband stellt der LSVD dabei hohe Anforderungen an Aufklärung, Beratung und Verrechtlichung des Verhältnisses zwischen austragender Person und Wunscheltern, sollte eine Legalisierung von Leihmutterschaft politisch diskutiert werden", erklärte Dörr. (dk)

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