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Baden-Württemberg

Heftiger Widerstand gegen Gleich­behandlungs­gesetz im Südwesten

Nach Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag hält auch der Normenkontrollrat in Baden-Württemberg das geplante Landes-Antidiskriminierungsgesetz für überflüssig – auch weil neue Bürokratie aufgebaut werde.


Winfried Kretschmann ist seit 2011 Ministerpräsident von Baden-Württemberg und damit als erster und bisher einziger Grüner Regierungschef eines deutschen Landes (Bild: Staatsministerium Baden-Württemberg)

Der Widerstand gegen das geplante Gleichbehandlungsgesetz in Baden-Württemberg wird größer. Der Normenkontrollrat (NKR) in Baden-Württemberg hält das vor allem von den Grünen vorangetriebene Gesetz gegen Diskriminierung durch Behörden für überflüssig – auch weil neue, teure Bürokratie aufgebaut werde, wie aus Kreisen des Gremiums am Freitag in Stuttgart verlautete. "Der NKR empfiehlt der Landesregierung dringend, vom Regelungsvorhaben Abstand zu nehmen", heißt es in der Stellungnahme des Expertengremiums, über zunächst der Südwestrundfunk berichtete.

Angesichts der bestehenden Gesetze und Institutionen sehe der Normenkontrollrat "keinen Regelungsbedarf für ein Gleichbehandlungsgesetz". Das Gremium, das für den Abbau der Bürokratie im Land zuständig ist, rät dringend davon ab, die Mitarbeiter*innen der Verwaltung "einem solchen Rechtsregime zu unterwerfen". Das Gremium schreibt dem SWR zufolge weiter: "Nach Ansicht des NKR stellen die geplanten Regelungen die gesamte Verwaltungstätigkeit des öffentlichen Dienstes unter einen Generalverdacht der diskriminierenden Amtsausführung."

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Auch queere Menschen sollen vor Diskriminierung geschützt werden

Eine Sprecherin von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) wollte sich zu dem Vorgang nicht konkret äußern. Sie verwies auf das laufende Anhörungsverfahren. Das Gremium berät die grün-schwarze Landesregierung beim Abbau der Bürokratie. Vorsitzender ist der frühere Freiburger Oberbürgermeister Dieter Salomon (Grüne). Die harte Kritik ist Wasser auf die Mühlen der Kommunalen Landesverbände und Teilen der CDU-Fraktion, die das Vorhaben ablehnen.

Das grün-schwarze Kabinett hatte das Gesetz im Dezember auf den Weg gebracht. Durch das Gesetz bekämen Betroffene erstmals einen gesetzlich verankerten Schadens- und Schmerzensgeldanspruch, wenn sie durch eine Behörde oder öffentliche Stelle diskriminiert werden. Neben weiteren Gründen sieht der Entwurf (PDF) vor, dass Menschen nicht aus Gründen des Geschlechts oder der sexuellen Identität benachteiligt werden dürfen.

NKR bringt Probe-Gesetz für zwei Jahre ins Gespräch

Handwerk BW hatte bereits in einer Stellungnahme vor dem geplanten Gleichbehandlungsgesetz gewarnt und sieht sich nun bestätigt: "Mit dem neuen Gesetz droht ein weiteres Bürokratiemonster, das den Handwerksbetrieben das Leben schwer macht und dem Bürger keine Verbesserung bringt", so Handwerk BW-Hauptgeschäftsführer Peter Haas.

Der Landkreistag, der Städtetag und der Gemeindetag erklärten: "Wenn der Normenkontrollrat keinen Regelungsbedarf für ein solches Gesetz sieht, gilt, was Montesquieu uns ins Stammbuch geschrieben hat: 'Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen'". In einem gemeinsamen Brief an Kretschmann hatten die Städte, Gemeinden und Landkreise bereits Anfang März vor dem geplanten Landes-Antidiskriminierungsgesetz gewarnt (queer.de berichtete).

Der Normenkontrollrat warnte, mit der Einrichtung einer zusätzlichen Ombudsstelle bei der bestehenden Antidiskriminierungsstelle und der vorgesehenen jährlichen Berichtspflicht würde weitere Bürokratie aufgebaut, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. Sollte die Landesregierung trotzdem an dem Gesetz festhalten wollen, empfiehlt das Gremium um Salomon, "das Gleichbehandlungsgesetz zunächst befristet auf zwei Jahre probeweise und ausschließlich für die Landesverwaltung einzuführen". Damit wären die Kommunen erst einmal davon befreit, berichtete der Südwestrundfunk.

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