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Kommentar
Auch der Bundesrat zeigt klare Kante gegen Transfeindlichkeit
Passenderweise am IDAHOBIT billigte die Länderkammer das Selbstbestimmungsgesetz. Die Selbstauskunft über die Geschlechtszugehörigkeit ist ein wichtiger Meilenstein – und ein Sieg über die transfeindliche Front.

"Selbstbestimmung statt Bevormundung": Plakat beim CSD Kassel 2023 in den Farben der nichtbinären Flagge (Bild: IMAGO / Müller-Stauffenberg)
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17. Mai 2024, 10:15h 4 Min.
Noch fehlt die Unterschrift des Bundespräsidenten, damit das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wie geplant am 1. November rechtskräftig wird. Aber heute gab es schon mal grünes Licht vom Bundesrat. Dass dies – wie der Zufall es will – ausgerechnet am IDAHOBIT geschah, entbehrt nicht einer gewissen Symbolik.
Man mag zum SBGG stehen wie immer man will, aber es zeigt wenigstens im Kern (und leider auch nur dort) eine klare Kante gegen Transfeindlichkeit. Was wohl unschwer am hysterischen Geschrei abzulesen ist, das die transfeindliche Front gegen das Gesetz von Anfang an veranstaltet.
Der durch das Bundesverfassungsgericht 2011 bekräftigte Paradigmenwechsel in der Frage von Geschlecht ist nun jedenfalls gesetzlich verankert. Und das heißt, über die Geschlechtszugehörigkeit entscheidet die Geschlechtsidentität eines Menschen. Für trans, inter und nichtbinäre Personen ist es keine Frage körperlicher Merkmale mehr. Aber eben nur für diese, denn das SBGG regelt bekanntlich nur besondere Fälle.
Der Bundesrat hätte das Gesetz verzögern können
Die Gefahr des Scheiterns blieb bis zum Schluss. Sogar noch im Bundesrat, obschon es dort als nicht zustimmungspflichtig galt, aber zum Einspruch war die Länderkammer dann doch berechtigt. Und als ob das SBGG nicht schon genug Widerstände und Hürden in den letzten anderthalb Jahren erlebt hätte, meldete sich tatsächlich der Innenausschuss des Bundesrats zu Wort, weil er die Sicherheit der Bundesrepublik durch den Wegfall der Datenübermittlungspflicht an alle Sicherheitsbehörden in akuter Gefahr sah. Nicht auszudenken, wenn es, wie vom Ausschuss empfohlen, zur Überweisung des SBGG in den Vermittlungsausschuss gekommen wäre.
Offenbar verlässt sich der Innenausschuss mehr auf seine Horrorfantasien, denn auf die Expertise des noch amtierenden Bundesbeauftragten für Datenschutz, Ulrich Kelber, der die Datenübermittlungspflicht in Teilen für nicht verfassungskonform hält und vor allem mit Blick auf die Verfügbarkeit von Personendaten keinen Handlungsbedarf sieht. Denn wozu gibt es ein Bundeszentralregister?
Eines freilich hat sich nun bestätigt: Diejenigen, die für Law and Order in diesem Land zuständig und darum wohl anfällig für Kontrollwut sind und eher allergisch auf Persönlichkeitsrechte reagieren, die haben mit der Datenübermittlungspflicht im wahrsten Sinne Blut geleckt. Gut, in dieser Legislaturperiode wird sich da nichts mehr tun. Aber es würde mich nicht wundern, wenn die inzwischen wieder ziemlich konservativ gewordene CDU (das im Grundsatzprogramm erwähnte Fortschrittliche ist wohl eher Dekoration), die Sache noch mal im größeren Rahmen denkt. Gegen Sicherheit und Faktencheck ist nun wirklich nichts zu sagen, aber die Frage der Verhältnis- und Verfassungsmäßigkeit bleibt verpflichtend.
Ein wirklich gutes Gesetz sieht das anders aus
Der parlamentarischen Regel zufolge, verlässt kein Gesetz das Parlament so wie es reingegangen ist. Diese Regel nährte in der Community eine Weile die Hoffnung, aus dem SBGG könnte auf den letzten Metern doch noch ein wirklich gutes Gesetz werden. Es war, wie wir heute wissen, eine trügerische, aber ebenso naive Hoffnung. Dennoch, lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. Solche Weisheiten haben durchaus etwas Tröstliches
.
Ich meine den Trost wirklich ernst. Denn, seien wir ehrlich, auch wenn im SBGG eine Menge Unnötiges, Unausgegorenes steht und Missbrauchsängste eindeutig die Vorfahrt bei der Abfassung des Gesetzestextes hatten, so bleiben zwei Tatsachen bestehen, die die Bezeichnung Selbstbestimmungsgesetz rechtfertigen: Die Selbstauskunft über die Geschlechtszugehörigkeit und das Ende der Pathologisierung durch den Wegfall der Begutachtung. Seien wir also bitte nicht ungerecht. Und vergessen wir vor allem nicht, all jenen zu danken, die uns bisher auf dem langen Weg zur Selbstbestimmung unterstützt haben. Es sind sehr viele. Gemessen daran, wen die uns unterstützenden Verbände repräsentieren, ist es eine Mehrheit in dieser Gesellschaft.
Ja, ich hätte mir gewünscht, dass die genannten Tatsachen in einer würdigeren Umgebung Platz gefunden hätten. Ich will nicht wiederholen, was ich in so vielen Kommentaren immer wieder an dem SBGG kritisiert habe. Ich möchte jetzt lieber in die Zukunft schauen und bin deshalb auf den Alltagstest des SBGG gespannt. Übrigens gab es 1981, als das sogenannte Transsexuellengesetz in Kraft trat, auch keinen Jubel. Trotzdem bin ich heilfroh, dass wir endlich einen wirklich großen Schritt weitergekommen sind und heute auf jeden Fall mehr erreicht haben als damals.
Es bleiben noch reichlich Baustellen übrig, wo immer es um die Verbesserung der Lebenssituation von trans, inter und nichtbinären Menschen geht. In unserem Kampf um Gleichberechtigung brauchen wir die Demokratie, und die gibt es leider nicht gratis. Sie muss verteidigt werden wie die Freiheit. Und genau dafür müssen wir uns einsetzen, denn nur eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft kann Schutz gegen Queerfeindlichkeit bieten.
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